Viele alternative Medien haben bereits in den letzten Tagen ausführlichst über Zypern, die Enteignung der kleinen Sparer und somit die Euro-Rettung durch den kleinen Mann berichtet. Dass es sich dabei um den größten bislang vorgekommenen Bankraub der Menschheitsgeschichte handelt – falls es dazu in der derzeit diskutierten Form kommt – steht außer Frage.
Um das ganze auch für Deutschland besser einordnen zu können, vorab ein Youtube-Video, dass die damaligen ReGIERungsverTRETER Angela Merkel und P€€r Steinbrück 2008 im Zuge der HypoReal Estate-Pleite zeigt (die für mich wichtigen Kernaussagen erfolgen in der ersten Minute des Films):
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Aha, Merkel und Steinbrück garantieren also für die Spareinlagen bis 100.000€. Was ist eigentlich daraus geworden? Genau, nichts! Als 2008 Merkel und Steinbrück diesen Satz aussprachen, blieb es bei einer Absichtserklärung. Es erfolgte niemals eine gesetzliche Verankerung, dass der Bund für 100.000€ pro Sparguthaben einsteht. Damals ging es nur darum einen Bank Run zu verhindern, den wir wohl ab heute bzw. Dienstag in Südeuropa sehen werden.
Aha, Merkel und Steinbrück wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Was ist eigentlich daraus geworden? Genau, auch nichts. Keiner der Bankster wurde jemals vom Staatsanwalt gerichtlich verfolgt. Maximal wurden die Bosse gezwungen ihre Position gegen übige Abfindungen zu räumen. Haftung, Regress oder Haftstrafen? Fehlanzeige! Warum auch? Schließlich beiß ich nicht die Hand, die mich füttert.
Und was haben jetzt diese Aussagen mit Zypern bzw. der AGB-Änderung der Banken im Jahre 2009 zu tun? Dazu kurz der relevante Abschnitt der AGBs (§14 oder 21, je nach Institut):
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Dabei gilt, dass ein eingeräumter Dispositionskredit laut Bankgesetzgebung einen „Vermögensteil“ des Kontoinhabers darstellt (siehe zahlreiche Pfändungsurteile im Bezug auf den Dispo). Zwar dienen §14 und 21 eigentlich nur dem Pfandrecht der Sparkasse/Bank, aber man kann das sicherlich so geschickt „hinbiegen“, dass zuerst die Bank staatlicherseits belastet wird und sich dann das Institut bei seinen Kunden schadlos hält.
Und damit ist auch die Absichtserklärung der beiden Politclowns hinfällig. Es gibt und gab nie eine staatliche Garantie für die Spareinlagen deutscher Bürger. Und es wird eine solche auch nie geben, wie das Beispiel Zypern zeigt. Früher oder später (wohl kurz nach der Bundestagswahl im September) werden auch wir in Deutschland zur Kasse gebeten. Sei es durch eine solche Enteignung über die eigenen Konten oder per Lastenausgleich in Form einer Zwangshypothek oder einer Zwangsanleihe. Schließlich sitzen wir Deutsche auf Vermögenswerten von knapp 12 Billionen € (inkl. Immobilien) und nur zu gern würde sich die Krake Brüssel daran schadlos halten. So einfach ist das: Die Verantwortlichen ungeschoren davon kommen lassen, die Folgen sozialisieren und die Bevölkerung dafür bluten lassen. Deswegen: Alternative für Deutschland!
UPDATE:
Dirk Müller 18.03.2013 – Zypern und Zwangsenteignung
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Quellen:
Merkel – Steinbrück „Die SPAREINLAGEN (Einlagen) sind SICHER“ – wirklich?
Das Privatvermögen in Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sparkasse