…und das war nur die erste Seite der Google-Suche „Innenminister Friedrich fordert“.
Wer ist dieser Hans-Peter Friedrich, der einem Pawlowschen Hund gleich immer wieder die Beschneidung der Bürgerrechte fordert? Ein Blick auf Wikipedia sagt uns:
Nach dem Abitur am Gymnasium in Naila leistete Friedrich zunächst den Wehrdienst ab und absolvierte danach ein Studium der Rechtswissenschaft in München und Augsburg, welches er 1983 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem anschließenden Referendariat bestand er 1986 das zweite juristische Staatsexamen. An der Universität Augsburg studierte er bis zum Vordiplom Wirtschaftswissenschaften und anschließend Volkswirtschaftslehre an der FernUniversität in Hagen. 1988 erfolgte seine Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. mit der Arbeit „Die Testamentsvollstreckung an Kommanditanteilen“.
Als gelernter Jurist sollte Friedrich eigentlich das Grundgesetz kennen und auch das wohl wichtigste Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens: die Unschuldsvermutung.
Mit beiden scheint Friedrich – genauso wie sein Vorgänger Wolfgang Schäuble – auf Kriegsfuss zu stehen. Anders lassen sich die stakkatoartig vorgetragenen Forderungen Friedrichs nicht erklären. Um Herrn Friedrich etwas die Arbeit abuzunehmen, sei hier nochmals der Wortlaut des Artikels 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen an die Hand gegeben:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Sollte sich Hans-Peter damit nicht so richtig identifizieren können, gibt es dann noch den Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Und wenn Friedrich auch damit nichts anfangen kann, sei ihm nochmals der Artikel 20 Absatz 3 und der Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes genannt, dass sich mit dem Rechtsstaatsprinzip auseinander setzt:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (GG Artikel 20 Absatz 3)
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. (GG Artikel 28 Absatz 1 Satz 1)
Warum also legt der Forderer Friedrich ein solches Tempo bei Überwachung, Kontrolle und Internetfreizügigkeit an den Tag? Hat es eventuell etwas damit zu tun, dass genau die von ihm geforderten Maßnahmen – in Kombination mit weiteren von ihm stammenden Wünschen wie Vorratsdatenspeicherung, Einsatz des Bundestrojaners oder Einführung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrums – es ermöglichen würden eine komplette Vollüberwachung der deutschen Bürger auf den Weg zu bringen?
In Zeiten
muss es auch den empathielosesten Politclowns dämmern, dass selbst der gemeine deutsche Michel irgendwann auf die Strasse gehen wird, um gegen Ungerechtigkeit und die Selbstbedienungsmentalität der Politiker und Bankster zu protestieren.
Friedrich, Merkel, Tritti(h)n und Co. ist nur zu bewusst, dass die Stellschrauben nur bis zu einem gewissen Masse angezogen werden können, bevor die Schraube reisst. Und genau aus diesem Grund fordert Friedrich Maßnahmen, die auf die Überwachung und Kontrolle der deutschen Bevölkerung abzielen. Bereits im Vorfeld sollen jedwede Proteste, gar Protestversuche im Keim erstickt werden. Jedweder Widerstand muss in den Augen der Politiker frühstmöglich erkannt, bekämpft und notfalls zerstört werden, da die Befürchtung eines Flächenbrands zu groß erscheint.
Ähnliche Verhaltensmuster der ReGIERungen finden wir in allen westlichen Ländern. Und das lässt letztendlich nur einen konkreten Schluss zu: Das System ist inzwischen so fragil, dass jederzeit mit einem Kollaps gerechnet wird! Mir will dabei immer nur eines nicht recht in den Kopf. Es muss doch auch den Politclowns bewusst sein, dass es irgendwann zu einem Endspiel kommen wird bei dem sie die Verlierer sein werden. Oder glauben diese Damen und Herren wirklich daran sich aus der Situation herauslavieren zu können? Das wäre mehr als naiv. Denn wie sagte schon C. Th. Körner:
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.
Quellen:
Wikipedia – Hans-Peter Friedrich
Wikipedia – Unschuldsvermutung
Homepage – Gesetze im Internet