Bundeswehreinsatz im Inneren

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Bundeswehr – Bildquelle: Wikipedia / US Army Europe Images

Im August letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Berliner Politikern endlich die seit langem gewünschte Möglichkeit gegeben, die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands einzusetzen. War bis zu diesem Zeitpunkt der Einsatz der Streitkräfte auf Hilfsaktionen, wie z.B. bei der Oder-Überschwemmungen 2002, begrenzt, dürfen seitdem deutsche Soldaten auch bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ innerhalb der deutschen Grenzen zum Einsatz kommen.

Die 16 zuständigen Richter des Karlsruher Abnickervereins hatten dabei diese Entscheidung einstimming getroffen und das Feigenblatt „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ noch gleich mit „strengen Auflagen für die Verwendung von militärischen Kampfmitteln bei Terrorangriffen“ versehen.

Kritiker bezeichneten insbesondere den Passus „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ zurecht als zu schwammig und weit gegriffen. In der heutigen finanzwirtschaftlichen Situation, zu erwartenden Enteignungsmaßnahmen nach der Bundestagswahl und der immer offensichtlicheren Errichtung einer EUdSSR dürften für einige Politclowns bereits Massendemonstrationen der Bürger gegen die offenkundig lobbyisierte, undemokratische und gegen das eigene Volk gerichtete Politik unserer BundesreGIERung und VolksverTRETER unter diese Kategorie fallen. Zu groß ist die Angst der „Entscheider“, dass die Menschen sich gegen sie wenden und den Aufstand wagen könnten.

In dieses Bild passt dann auch die nachfolgende Meldung, die versteckt auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages zu finden ist und bislang selbstverständlich in keiner unserer Leitmedien auftauchte:

Bundeswehr stellt 30 Sicherungs- und Unterstützungskompanien auf
Verteidigung/Antwort – 29.05.2013
Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr wird bis zum Jahr 2014 insgesamt 30 sogenannte Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanien in Dienst stellen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13052) mit. Aufgestellt würden diese Kräfte für militärische Wach- und Sicherungsaufgaben. Zudem sollen die Angehörigen der Kompanien „die Funktion als zivil-militärische Mittler und Multiplikatoren gegenüber den zivilen Stellen und Akteuren“ in den jeweiligen Regionen ihrer Standorte wahren, heißt es in der Antwort. Eingesetzt werden könnten die Sicherungs- und Unterstützungskompanien im Inland gemäß des Grundgesetzes wie alle Kräfte der Bundeswehr aber auch im Fall von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Weitere Aufgaben lägen in der Unterstützung der Landeskommandos bei der Personalwerbung und der Öffentlichkeitsarbeit. Nach Angaben der Regierung mache eine derzeit zwar „weniger wahrscheinliche, aber mittel- und langfristig nicht auszuschließende Veränderung der sicherheitspolitischen Lage“ eine „umfassende Sicherheitsvorsorge“ notwendig. Der „nicht auszuschließende Eintritt des Bündnis- beziehungsweise Landesverteidigung“ erfordere dafür eine „erhöhte Aufwuchsfähigkeit“. Die laufenden jährlichen Kosten für die 30 Kompanien ab 2015 beziffert die Regierung auf rund 1,86 Millionen Euro für Wehrsold, Verpflegung und Unterkünfte.

Damit sehen wir auch in Deutschland erste Maßnahmen, analog zu den USA (vgl. Posse Comitatus Act), das Militär im Inneren als Polizei einzusetzen. Anders kann insbesondere der Passus

Aufgestellt würden diese Kräfte für militärische Wach- und Sicherungsaufgaben. Zudem sollen die Angehörigen der Kompanien „die Funktion als zivil-militärische Mittler und Multiplikatoren gegenüber den zivilen Stellen und Akteuren“ in den jeweiligen Regionen ihrer Standorte wahren […]

nicht gewertet werden. Dieser offensichtliche Versuch die Bundeswehr als Überwachungs- und Kontrollorgan einzusetzen bzw. die Strukturen dafür zu schaffen, fügt sich nahtlos in die Beschlüsse und Entscheidungen der letzten Wochen und Monate ein, die Bürgerrechte immer stärker zu beschneiden, Überwachungsmaßnahmen als Allgemeingut zu fordern und fördern, sowie zur „aktiven politischen Vorbereitung“ auf den unvermeindlichen Kollaps des Schuldgeldsystems. Bleibt nur noch die Frage zu beantworten, wann die ersten (FEMA)-Camps auf deutschem Boden errichtet werden…

Quellen:
Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Bundeswehr stellt 30 Sicherungs- und Unterstützungskompanien auf
Wikipedia – Posse Comitatus Act

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