EU-Finanzminister und die Haftung
Die nationalen Abwicklungsbehörden können Ansprüche der Aktionäre, Anleihe-Gläubiger und Einleger mit Einlagen von über 100 000 € abschreiben oder in Eigenkapital umwandeln, wenn eine systemrelevante Bank zusammenbricht oder zusammenzubrechen droht. Dabei fixiert der Kompromiss eine klare Rangordnung: An erster Stelle werden die Aktionäre zur Kasse gebeten, am Schluss Einlagen von...