Die nationalen Abwicklungsbehörden können Ansprüche der Aktionäre, Anleihe-Gläubiger und Einleger mit Einlagen von über 100 000 € abschreiben oder in Eigenkapital umwandeln, wenn eine systemrelevante Bank zusammenbricht oder zusammenzubrechen droht. Dabei fixiert der Kompromiss eine klare Rangordnung: An erster Stelle werden die Aktionäre zur Kasse gebeten, am Schluss Einlagen von natürlichen Personen und KMU.
Aus welchem Kelch der Erkenntnis haben den unsere EU-Kraten genascht, dass sie den Eigentümer – sprich Aktionär der Großbanken – wieder an erster Stelle im Haftungs-Ringelrein setzen? Fast revolutionär diese Enstcheidung unserer Politclowns.
Aber im Ernst. Mit dieser Reihenfolge wurde zwar die alte Rangfolge in Fragen der Haftung wieder eingeführt, aber wie immer haben unsere gelobbyierten Bankenhelfer nicht zuerst an die Menschen, sondern an das Wohl der Bankster gedacht. Warum? Ganz einfach. Denn das allererste Rückgriffsgut zur Rettung ist das Eigenkapital der Banken. Aber dies soll eben nicht per Gesetz drastisch erhöht werden und darf weiterhin marginal bleiben. Stattdessen erfolgt der Rückgriff auf die Gelder der kleinen Leute (institutionelle Anleger einmal außen vor gelassen), die damit wieder für die Zockereien der Banken in Zwangshaftung genommen werden. Die gesetzliche Forderung auf eine Stärkung der Eigenkapitalquote, wie es laut Basel IV eigentlich auch angedacht ist und deren sofortige (!) Umsetzung, wäre der bessere Weg gewesen. Aber hier sind die Lobbyisten eben doch die stärkere Klientel, die von den Politikern bedient werden muss.
Logische Konsequenz für jeden Sparer aus dieser erneuten Darreichung an die Bankster: Geld abziehen, diversifizieren oder in Sachwerte gehen. Ein Banken-Run müsste eigentlich die Folge auf diese Maßnahme sein, doch leider verstehen wohl nur Wenige was das letzendlich bedeutet. Frei nach dem Motto:
If you panic, panic first.
Was unsere Politiker einmal mehr nicht umreissen, ist die Tatsache, dass unser Geldsystem neue und noch mehr Kreditnehmer braucht, um den Aufkauf von Staatstiteln zu ermöglichen. Weder private Haushalte noch Unternehmen haben in den letzten Jahren die benötigte Neuverschuldung aufgenommen, damit sich das Rad noch etwas länger drehen kann. So fehlen dem System seit Mitte 2011 250 Milliarden Euro an neuen Schulden, die für ein Wachstum benötigt werden. Gleichzeitig hat sich die öffentliche Hand in der Euro-Zone mit 412 Milliarden Euro neu verschuldet, die jedoch von Käufern, höherer Produktion oder eben neuen Schulden durch Private und Unternehmen gedeckt werden müssten.
Anders formuliert heißt das: Eine abnehmende Neuverschuldung durch private Haushalte und Unternehmen wirkt deflationär, eine massiv ausgeweitete Verschuldung des Staates wirkt dagegen inflationär. Und dieser Mix ist hochexplosiv und kann nicht durch die oben genannte Haftungschronologie entschärft werden, Denn eine Enteignung der Sparer und Eigner wirkt nur temporär, während der dringend benötigte Kapitaleinsatz zur Tilgung der Schulden immer geringer ausfallen muss bzw. Nichtbanken ihren Verpflichtungen zu Tilgungs- uund Zinsdiensten immer weniger nachkommen können. Ein Crash ist und bleibt daher unvermeidlich.
Aber das ganze gilt ja erst ab 2018, mit Sonderausnahmen und -regelungen für bestimmte (französische?) EU-Staaten. Der Dumme, der es wieder einmal 120%-ig durchziehen wird, ist dann erneut der Deutsche. Und das stimmt mich alles andere als positiv.
Quelle:
EU-Finanzminister – Einigung zur Bankenabwicklung