17,6 Millionen Wähler haben bei der letzten Showveranstaltung namens Bundestagswahl ihre Stimme nicht abgegeben. Ein Großteil davon sicherlich deswegen, weil sie sich in den etablierten Parteien nicht ausreichend vertreten und repräsentiert fühlen bzw. mit der Politik der Parteien nicht einverstanden ist. Wohl der geringere Teil dürfte darauf zurück zu führen sein, dass keinerlei Interesse an der Wahl bestand.
Während in Deutschland die Nichtwähler nur als Randnotiz in versteckter Form durch die Bekanntgabe der Wahlbeteiligung erwähnt werden, hat sich Indien als weltweit größte Demokratie dazu entschlossen, zukünftig bei Wahlen dem Wähler die Möglichkeit zu geben alle aufgeführten Kandidaten auf der Wahlliste abzulehnen.
Das höchste indische Gericht hat dazu am gestrigen Freitag ein Urteil erlassen, dass das Wahlrecht so zu ändern ist, dass zukünftig eine Wahloption „None of the Above (NOTA)“ auf dem Wahlzettel zu finden ist. Damit ist Indien Deutschland in Sachen demokratischeres Wahlrecht nicht nur um Längen, sondern eher um Kilometer voraus.
Als Begründung dafür gab das indische Gericht an, dass in einer parlamentarischen Demokratie das Recht auf eine „Nichtwahl“ – also die Ablehnung aller Parteien/Personen auf der Wahlliste – als eine Ausdrucksform der Redefreiheit zu werten ist und dass dieses „Nichtwahl“-Recht genauso anerkannt werden muss wie das Recht zu Wählen. Damit wies das indische Gericht die bisherige Praxis und Ansicht der Regierung zurück, dass die Ablehnung aller Kandidaten genauso zu werten ist als wäre der Wähler nicht zur Wahl erschienen.
Welche Auswirkungen eine solche Änderung des Wahlrechts – das sehr viele Kritiker auch für Deutschland einfordern – haben würde, lässt sich leicht anhand der letzten Bundestagswahl aufzeigen:
Wir sehen, dass mit 28,5% (17,6 Mio. Stimmen) die Nichtwähler die zweitgrößte Fraktion nach der CDUCSU bilden. Nun mag der Eine oder Andere sagen, dass das doch letztendlich egal sei, weil die Nichtwähler eh parlamentarisch nicht vertreten sind. Aber dabei werden zwei entscheidende Punkte nicht berücksichtigt:
Und genau an diesen beiden Punkten würde eine Umsetzung – analog zu Indien – in der Bananenrepublik Deutschland immer scheitern:
Deswegen wird es in und für Deutschland ein Wunschtraum bleiben, dass auch hier einmal auf dem Stimmzettel irgendwann „Keiner der oben erwähnten“ steht. Demokratie in Deutschland? Nur wenn es den Machteliten nutzt. Indien als Vorbild demokratischer Wahlen? Nicht, wenn es den Machteliten nicht nutzt.
Quellen:
Supreme Court bats for right to cast reject vote
Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2013
Die Finanzierung der Bundestagsabgeordneten
Wikipedia – Qualifizierte Zweidrittelmehrheit