Gastbeitrag von AE-35 – Verantwortlich für den Inhalt und dessen Richtigkeit ist alleine der Gastautor. Der Inhalt muss nicht zwingend die Meinung des Betreibers von www.konjunktion.info wiederspiegeln. Eventuelle Anfragen, Ansprüche, o.ä. sind direkt an den Gastautor zu stellen.
Diese Aktualisierung soll dazu dienen, die im Artikel Syrien und YouTube oder der etwas andere Videobeweis enthaltenen Fehler zu korrigieren.
Nach den dankenswerten Hinweisen durch einige Kommentatoren zum Hauptartikel, dass die in sich nicht stimmigen Datum/Zeitangaben bei den auf YouTube veröffentlichten Videos über den Giftgasangriff in Syrien vom 21.08.2013 auch bei völlig anderen Inhalten bzw. Themen zum tragen kommen, habe ich weitere Tests vorgenommen.
Im Ergebnis muss ich meinen Kritikern recht geben, denn es stimmt tatsächlich, die Mediainfo-Daten der YouTube-Videos entsprechen nicht dem was sie eigentlich aussagen sollten!
Ich habe dazu die Videos des Börsenachrichten-Kanals „DAF“ untersucht. Alle Sendungen von „DAF“ werden zeitnah auf deren YouTube-Kanal hochgeladen. Da hier tagesaktuelle Themen besprochen werden, lässt sich Richtigkeit der Datums- und Zeitangaben anhand der in den Videos gezeigten Inhalte sehr gut nachvollziehen.
Zum Beleg werden im Folgenden zwei Beispiele dargestellt, die in der selben Art und Weise wie die Giftgasvideos von Syrien aufbereitet wurden.
YouTube’s Zeitanomalien in den Mediainfos
Videobeispiel 1:
[stream provider=youtube flv=http%3A//www.youtube.com/watch%3Fv%3DpTl7ws-fTVU img=x:/img.youtube.com/vi/pTl7ws-fTVU/0.jpg embed=false share=false width=350 height=240 dock=true controlbar=over bandwidth=high autostart=false /]
Veröffentlicht am 02.09.2013
Original-Datum/Zeit-Eintrag, YouTube, USA/Kalifornien:
Das entspricht nach US-Ortszeit, Kalifornien:
Das entspricht nach deutscher Ortszeit (MESZ):
MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit
Auszug aus der Datenbankabfrage bei YouTube:
„… published: 2013-09-02T07:41:54.000Z; updated: 2013-09-02T08:09:15.000Z …“
000Z = UTC-Format nach ISO-8601-Norm
Das bedeutet:
Das Video stammt ursprünglich von hier…
Datum/Uhrzeit der DAF-Sendung: 02.09.2013 09:02 (07:02 UTC)
Inhalt des Videos: Das im obigen Video erwähnte Kanzlerkanditatenduell im TV vom Sonntag dem 01.09.2013, wird in der Vergangenheitsform erwähnt und die Börse war offen. Die Szene stammt also wie von „DAF“ angekündigt vom Montag dem 02.08.2013.
Ergebnis: Das Datum der „Mediainfo“ kann unmöglich dem der Videoerstellung entsprechen. Es ist daher als fehlerhafter Eintrag zu werten!
Videobeispiel 2:
[stream provider=youtube flv=http%3A//www.youtube.com/watch%3Fv%3Dpg_Z1OHefRI img=x:/img.youtube.com/vi/pg_Z1OHefRI/0.jpg embed=false share=false width=350 height=240 dock=true controlbar=over bandwidth=high autostart=false /]
Veröffentlicht am 03.09.2013
Original-Datum/Zeit-Eintrag, YouTube, USA/Kalifornien:
Das entspricht nach US-Ortszeit, Kalifornien:
Das entspricht nach deutscher Ortszeit (MESZ):
MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit
Auszug aus der Datenbankabfrage bei YouTube:
„… published: 2013-09-03T16:03:32.000Z; updated: 2013-09-03T16:17:58.000Z …“
000Z = UTC-Format nach ISO-8601-Norm
Das bedeutet:
Das Video dazu stammt ursprünglich von hier…
Datum/Uhrzeit der DAF-Sendung: 03.09.2013 17:43 (15:43 UTC)
Inhalt des Videos: Da der Verkauf der Handysparte von Nokia an Microsoft erst am 03.09.2013 publik wurde, kann auch diese Sendung nur zu diesem Termin gesendet worden sein. Und tatsächlich, der Sendetermin war der 03.09.2013.
Ergebnis: Das Datum der „Mediainfo“ kann unmöglich dem der Videoerstellung entsprechen. Es ist daher als fehlerhafter Eintrag zu werten!
Fazit
Bei tagesaktuell hochgeladenen Videos liegen deren Mediainfo-Daten meist 24 Std. zum tatsächlichen Veröffentlichungsdatum zurück. Wohlgemerkt fälschlicherweise!
Wenn es sich nicht um fortlaufend tagesaktuell hochgeladene Videos handelt, sind die Ungereimtheiten oft noch weit größer. Auf YouTube finden sich z.B. Videos die laut ihren Mediainfo-Angaben noch gar nicht existierten, obwohl sie bereits veröffentlicht wurden.
Siehe z.B. hier:
[stream provider=youtube flv=http%3A//www.youtube.com/watch%3Fv%3DQ3YYwIsMHzw img=x:/img.youtube.com/vi/Q3YYwIsMHzw/0.jpg embed=false share=false width=350 height=240 dock=true controlbar=over bandwidth=high autostart=false /]
Mediainfo:
Tatsächliches Veröffentlichungsdatum: 05.12.2012
Das ist eigentlich unglaublich, aber leider wahr! Woher dieses Chaos kommt, kann an dieser Stelle von mir nicht beantwortet werden. Wohl aber, dass YouTube-Videos, zumindest hinsichtlich ihrer dateiinternen Datum/Zeitangabe (Mediainfo), keinerlei ernstzunehmende Beweiskraft haben.
Damit ist klar, dass die Videos zum Giftgasangriff in Syrien aus terminlicher Sicht sehr wahrscheinlich kein Betrug darstellen!
Es lässt sich also feststellen, dass sich bislang keine handfesten Beweise für eine Aktion unter falscher Flagge feststellen lassen. Die einzig relevanten Zweifel an den Vorgängen am 21.08.2013 in Syrien sind rein logischer Natur. Also weshalb sollte die Assad-Regierung ausgerechnet in dem Augenblick Giftgas einsetzen lassen, als UN-Inspekteure zur Untersuchung derartiger Vorfälle im Land waren?
Auch alle anderen Meldungen in Richtung Betrug oder gar über einen angeblichen Unfall, stehen bei genauerer Betrachtung ebenfalls auf tönernen Füßen.
Der Artikel über die angeblich verfrüht auf YouTube veröffentlichten Videos zum syrischen Giftgasanschlag bei „Alles Schall und Rauch“ (Zum Artikel…) nutzte als Beweis einfache Screenshots. Diese aber sind leicht zu fälschen.
Die Theorie, dass es sich bei dem Vorfall in Syrien um eine chemischen Unfall gehandelt habe, wurde von einer Reporterin der „Mint Press News“ lanciert. Der Verlag relativierte allerdings den Artikel (Siehe hier…) seiner Korrespondentin nachträglich, indem er unterstrich, dass die Reporterin nicht selbst in Syrien war, sondern nur aus zweiter Hand berichtete.
Bislang ist es offen, ob sich eine der beiden Theorien anhand weiterer Quellen bestätigen lassen.
Dennoch sollte niemand den Fehler begehen zu glauben, dass deshalb die „offizielle“ Version der USA oder deren Verbündeten stimmig wäre, nur, weil zur Zeit keine griffigen Gegenbeweise zu existieren scheinen.
Denn, wie sollte es möglich sein, dass z.B. die US-Verantwortlichen längst wussten das Giftgas verwendet wurde und obendrein auch noch genau von wem, wenn selbst die UN-Inspekteure, die persönlich vorort waren, bis einschließlich heute (05.09.2013) noch nicht wissen, was ihre in Syrien gesammelten Proben für Ergebnisse zeitigen werden?
Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung in dieser Sache verlaufen wird. Und wir alle sollten die Handlungen der Verantwortlichen, so gut wie es uns möglich ist, äußerst kritisch betrachten.
Eines ist definitiv klar, da der Westen in Form der USA und seiner „Koalition der roten Linie“ auf gar keinen Fall wegen des Schutzes der Menschenrechte oder der Verbreitung von Demokratie einen Militärschlag in Syrien anstrebt, muss die öffentliche Meinung unter Verwendung eines Vorwandes zu Gunsten der Kriegswilligen manipuliert werden. Und das wird nur mit Lügen und Täuschung zu realisieren sein.
Bleiben wir also wachsam und lassen uns von Rückschlägen wie diesem hier in Sachen „YouTube-Beweise“ nicht von der Suche nach der Wahrheit beirren. Dazu müssen wir, wie hier zu diesem Artikel geschehen, all unsere Kräfte bündeln. Schließlich lernt man nicht zuletzt auch aus seinen Fehlern und Irrtümern.
Zum Abschluss möchte ich mich bei all Jenen entschuldigen, die durch meine ursprünglichen Rückschlüsse, ebenso wie ich selbst, falsche Argumentationslinien verfolgt haben!
Nicht immer ist das was logisch erscheint eben auch richtig.
Je logischer eine Überlegung, desto weiter ist sie von der Wahrheit entfernt. Sergej Snegow „Menschen wie Götter“
AE-35 (05.09.2013)