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TTIP und TPP: Der finale Todesstoß für die DemokratieLesezeit: 5 Minuten

Demokratie als politisches System, in dem das Volk nach Definition eine wesentliche, mitbestimmende Funktion einnimmt, gilt in den westlichen Ländern als tragendes Verfassungsprinzip.

So weist Wikipedia dem Begriff Demokratie verschiedene typische Merkmale zu

  • Freie Wahlen,
  • das Mehrheitsprinzip,
  • die Respektierung einer politischer Opposition,
  • die Verfassungsmäßigkeit,
  • den Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltenen Bürgerrechten) und
  • die Achtung der Menschenrechte,

die in andern, z.B. totalitären, Systemen nicht vorhanden sind.

Merkmale, die heute meist nur noch pro forma von den Machteliten (nicht nur in Deutschland) respektiert werden.

Freie Wahlen
Freie Wahlen beinhalten per Definition auch Abstimmungen zu bestimmten politischen Themen. Analog einer direkten Demokratie (Schweiz) sollte das Volk die Möglichkeit haben über zukunftsweisende Themenkomplexe abzustimmen, die die Menschen direkt betreffen. Eine politische Einflußnahme, die gerade in Deutschland nicht stattfindet. So wurden weder der Vertrag von Lissabon, die Einführung des Euros oder auch der ESM demokratisch durch das Volk legitimiert. Auch das eigentliche deutsche Staatsoberhaupt, wie auch der Kanzler, werden nicht durch die Menschen bestimmt. Andere Gruppierungen im Hintergrund entscheiden über den oder die Figur, die die jeweilige Position ausfüllen soll.

Fazit: Freie Wahlen finden zwar (noch) via Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl in Deutschland statt, aber eine direkte Einflußmöglichkeit auf den Kandidaten (Kanzler, Präsident) ist nicht gegeben, da per Listentscheid/Listenplatz seitens der Parteien einschränkende Vorgaben gemacht werden. Auch gibt es in Deutschland keine Möglichkeit den Volkeswillen außerhalb von Wahlen zu artikulieren.

Mehrheitsprinzip
Ein Prinzip, das aussagt, dass Entscheidungen auf Grundlage eines Mehrheitsentscheids vorgenommen werden. Dass dieses Prinzip seit Langem in Deutschland nicht mehr gültig ist, hat einmal mehr die Entscheidung des Bundestags bei der Entscheidung zum Gen-Mais 1507 gezeigt. Obwohl nach Umfragen 88% der Menschen gegen die Einführung sind, enthielt sich die BundesreGIERung bei der EU-Abstimmung – was de facto einer Genehmigung gleichkommt.

Fazit: Mehrheitsprinzip heißt in Deutschland, dass nicht der Wille der Bürger entscheidend ist, sondern der von Unternehmen, Lobbyisten und Bankstern. Und damit einer Minderheit an Nutznießern im System.

Respektierung politischer Opposition
Jede Demokratie, jede Gesellschaft und selbst jede kleine Arbeitsgemeinschaft lebt davon, dass ein respektvoller Umgang mit den (Mit-)Menschen erfolgt, die eine andere Meinung zu bestimmten Themen besitzen. Doch gerade dieser Respekt vor der Meinung politisch Andersdenkender wird in Deutschland mit den Füssen getreten. So werden mögliche „politische Gefahren“ (z.B. AfD) sofort in rechte oder linken Ecken gestellt, um ein näheres Beschäftigen mit den vertretenden Meinungen zu verhindern.

Fazit: Respekt gibt es nur für den politschen Gegner, der in seiner politischen Grundhaltung den gewünschten Pfad verfolgt. Andere, wie Euro-Kritiker oder auch Initiatoren von Volksentscheidungen (Schweiz), werden dagegen ausgegrenzt, als populistisch oder rechts/links bezeichnet und nach Möglichkeit aus jedweder politischen Diskussion ausgegrenzt.

Verfassungsmäßigkeit
Als vor wenigen Tagen das deutsche Bundesverfassungsgericht die Entscheidung zum OMT-Beschluss der EZB an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weiterreichte, wurde seitens des BVerfG gegen die Verfassungsmäßigkeit gehandelt. Denn die getroffene Entscheidung hat zur Konsequenz, dass ein  Verbot der Umsetzung des OMT-Beschlusses durch die Organe der Bundesrepublik Deutschland und ein Gebot an den Bundestag und die Bundesregierung, dem OMT-Beschluss entgegenzuwirken, erfolgen muss.

Fazit: Die damit getroffene Aussage der nicht gegebenen Verfassungsmäßigkeit des OMT-Beschlusses, bei gleichzeitiger Weiterleitung an den EuGH, untergräbt das wichtige demokratische Prinzip der Verfassungsmäßigkeit. Per Umweg wird das deutsche Grundgesetz ausgehebelt und deutsches Recht zu Grabe getragen.

Schutz der Grundrechte
In Deutschland ist der Großteil der Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes festgehalten. Unter anderem im Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Angesichts von gelebter Totalüberwachung durch in- (durch die Hintertüre) und ausländische Dienste ein Demokratie-Merkmal, das definitiv nicht mehr stattfindet.

Fazit: Gerade hier wird die Diskrepanz zwischen Definition und Wirklichkeit schlagend. Der Schutz der Grundrechte mag ein wesentlicher Bestandteil in einer Demokratie sein, wird aber (nicht nur in Deutschland) nicht mehr von ReGIERungen gelebt.

Achtung der Menschenrechte
Die Menschenrechte werden anhand von drei Wesensmerkmalen unterschieden:

  • Universalität (Allgemeingültigkeit): Die Menschenrechte gelten für alle Menschen überall.
  • Egalität (Gleichheit): Die Menschrechte gelten für alle Menschen gleich; unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion und politischen Anschauungen.
  • Unteilbarkeit: Die Menschenrechte gelten immer in Gänze, d.h. sie können nicht „geteilt“ umgesetzt werden.

Fazit: Betrachtet man die drei Wesenmerkmale und deren Umsetzung in der politischen Realität wird auch hier schnell klar, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Dazu nur eine beispielhafte Darstellung:

  • Universalität: Drohnangriffe und Kill-Lists ohne Gerichtsverfahren
  • Egalität: Ausgrenzung von politisch Andersdenkenden
  • Unteilbarkeit: Recht auf (gentechnikfreie) Nahrung

Wie wir sehen, spielen in den westlichen Ländern die typischen Merkmale einer Demokratie in sehr vielen Fällen keine besondere Rolle mehr. Vielmehr werden sie als Feigenblatt mißbraucht, um von den eigenen Mißständen mit dem Hinweis auf andere Länder (derzeitiges Musterbeispiel: Ukraine) verweisen zu können.

Unsere westliche „Vorzeige“-Demokratie ist nur noch auf dem Papier als solche zu bezeichnen. Stattdessen gewinnen immer mehr wirtschaftliche Interessen die Oberhand, schreiben Konzerne Gesetze und verraten Politiker den Souverän. TTIP und TPP sind dabei nur noch die logische letzte Konsequenz dieser Entwicklung. Weg von der Demokratie, hin zur Corporatocracy (Korporatokratie):

Corporatocracy is a term used as an economic and political system controlled by corporations or corporate interests. (Korporatokratie ist ein Begriff, der ein ökonomisches und politisches System beschreibt, das von Unternehmen oder Unternehmensinterssen gesteuert wird.)

TTIP und TTP sind die letzten Sargnägel für unsere bereits geschwächte Demokratie. Doch nur die Wenigsten Begreifen die Tragweite dieser gewollten politischen Entscheidungen durch Wenige (Konzerne, Politiker) für Viele.

Quellen:
Wikipedia – Demokratie
Universallexikon – Demos
Umfrage: 88 Prozent gegen Gen-Mais 1507
Bundesverfassungsgericht zum OMT-Beschluss der EZB
Wikipedia – Grundrechte (Deutschland)
Wikipedia – Menschenrechte
Wikipedia – Corporatocracy

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