Wie nicht anders zu erwarten, hat das – ehemals unabhängige und wichtigste deutsche Kontrollorgan vor Willkürentscheidungen durch die BundesreGIERung – Bundesverfassungericht am heutigen Dienstag vormittag eine positive Entscheidung zum ESM gefällt.
Alle Anträge, die bislang zum undemokratischen und außerhalb des Rechts stehenden ESM-Vertrags beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurden, hat der in meinen Augen nicht gerade unabhängige Präsident Andreas Voßkuhle abgewiesen. Warum nicht ganz unabhängig? Nach dem BVerfGE 40, 356 – Besetzung der Richterbank, Absatz 4 – soll die persönliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet sein. Doch genau in diesem BVerfGE 40, 356 liegt auch die Begründung, warum sie es eben nicht sind.
Denn darin wird festgehalten, dass eine Hälfte der Richter durch den Wahlausschuss des Bundestages und die andere durch den Bundesrat gewählt wird, ihre Amtszeit auf 12 Jahre begrenzt ist und sie nicht wiedergewählt werden können. Damit bestimmt letztendlich die Politik, wer auf den Posten der Verfassungsrichter in Karlsruhe sitzt (vgl. hierzu Verfassungsrichter Peter Müller, der nach der Niederlage der CDU in Saarland seinen Ministerpräsidentenstuhl gegen den Richterstuhl in Karlsruhe tauschen durfte).
Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG Deutschland komplett zum Ausverkauf frei gegeben. Die bislang nur schwebend wirksamen 500 milliardenschweren Verpflichtungen werden mit diesem Urteil schlagend. Ab sofort können sich die Bankster in Europa am ESM – in letzter Konsequenz, wenn alle anderen ESM-Länder ausgestiegen sind und deren Anteile auf die verbliebenen Länder aufgeteilt wurden, an Deutschland – schadlos halten.
Das was wir mit diesem Urteil sehen, ist die eigene Demission des Bundesverfassungsgerichts. Damit haben sich Voßkuhle und Co. als Teil der Erfüllungsmaschinerie in Sachen Euro, EU und Schuldgeldsystem zu erkennen gegeben.
Dabei wäre ein wirklich unabhängiges BVerfG angesichts einer 80%-Mehrheit der Koalition, die damit das Grundgesetz widerstandslos nach gutdünken ändern kann, so extrem wichtig. Denn wenn selbst das Bundesfinanzministerium zum ESM schreibt
Mit dem ESM wird eine Institution geschaffen, die zwar kurzfristig eine Stabilisierung der Finanzmärkte bewirkt, gleichzeitig aber die Fehlsteuerung in der Finanzpolitik und auf den Kapitalmärkten verfestigt. Finanzhilfen fließen in Länder mit maroden Staatsfinanzen. Diese Hilfen werden von den Steuerzahlern in denLändern mit solideren Staatsfinanzen getragen. Das nimmt der Politik Anreize, Verschuldungs- und Finanzkrisen vorzubeugen, sowohl in den Ländern, die Hilfen empfangen, als auch in den Ländern, die Hilfen leisten. Daran ändern die an die Hilfen gebundenen Konditionen für die Nehmerländer wenig. Zudem behalten private Investoren ein falsches Risikoverhalten bei. Das begünstigt beispielsweise die vielfach beklagte Sozialisierung der Verluste bei Privatisierung der Gewinne.
wäre ein Kontrollorgan, dass die selbstherrliche Politik eines Herrn Schäuble und einer Frau Merkel ausbremst, dringend nötig.
In dubio pro Brüssel… Das war zu erwarten und der Weg ist gezeichnet. Einen Weg, den der normale Bürger bezahlen darf. Nicht unsere Entscheidungsträger, die in ihrer eigenen hochalimentierten Welt leben.
Quellen:
Karlsruhe genehmigt Rettungsschirm ESM
Wikipedia – Bundesverfassungsgericht
Andreas Voßkuhle: Eine kritische Würdigung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Wikipedia – Peter Müller (Ministerpräsident)