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Bundeswehr: Der Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze ist in großer GefahrLesezeit: 3 Minuten

Willy Wimmer mahnte bereits vor einem Jahr an, dass der Parlamentsvorbehalt gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr fallen soll. Zwar steht im Koalitionsvertrag der Einheitspartei CDUCSUSPD eindeutig auf Seite 177, dass

Die Bundeswehr […] auch in Zukunft Parlamentsarmee [bleibt].

Aber was interessiert die Regierungskoalition schon das eigene Geschwätz von vorvorgestern, wie sie bereits anhand ihrer nachweislichen Lügenaussage zur Gentechnik gezeigt hat.

Parlamentsvorbehalt - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt Koalitionsvertrag

Parlamentsvorbehalt – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt Koalitionsvertrag

Denn derzeit bereitet eine Kommission, angeführt vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) die Abschaffung genau jenes Parlamentsvorbehalts vor. Genau jener Volker Rühe, der laut Wikipedia

als Atlantiker, also als Befürworter einer engen deutschen Bindung zu den Vereinigten Staaten,

gilt und sich

für eine Verzahnung der Außen- und Sicherheitspolitik

von Deutschland/Europa und den USA stark macht.

Bei einem Fall des Parlamentsvorbehalts könnte wird sich die Bundeswehr zu einer offensiven Truppe zur Durchsetzung von NATO-Interessen entwickeln. Ganz ohne lästiges Störfeuer durch Parlament und Bevölkerung. Zudem würde damit de facto der USA die Kontrolle über die deutsche Bundeswehr ausgehändigt. Das heißt, dass beim Wegfall des Vorbehalts Washington über den Einsatz deutscher Soldaten bestimmen wird. Einflussnahme, Ablehnung oder irgendeine andere Form der Mitsprache durch den deutschen Bundestag oder durch die deutsche Bevölkerung wäre damit nicht mehr möglich. Deutsche Soldaten werden dann im Auftrag und auf Befehl unserer „Freunde aus Übersee“ in deren Kriegen und Krisenherden sterben. Nochmals, da dies die zentrale Aussaqge dieses Artikels ist: Washington bestimmt dann, wo deutsche Soldaten eingesetzt und wo diese sterben werden. Punkt.

Interessant dürfte jetzt nur werden, wie diese Transatlantikergruppierung um Volker Rühe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 aushebeln will. Denn das stellte eindeutig fest:

Auch wenn die Europäische Union zu einem friedenserhaltenden regionalen System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG ausgebaut würde, ist in diesem Bereich wegen des – der Integrationsermächtigung des Art. 23 Abs. 1 GG insoweit vorgehenden – Friedens- und Demokratiegebots eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz deutscher Streitkräfte nicht zulässig. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr ist integrationsfest. Damit ist allerdings von Verfassungs wegen keine unübersteigbare Grenze für eine technische Integration eines europäischen Streitkräfteeinsatzes über gemeinsame Führungsstäbe, für die Bildung gemeinsamer Streitkräftedispositive oder für eine Abstimmung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Rüstungsbeschaffungen gezogen. Nur die Entscheidung über den jeweiligen konkreten Einsatz hängt von der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages ab.

Letztlich würde die obige Entscheidung – nach meinem Verständnis – eine Grundgesetzänderung erforderlich machen, wenn der Parlamentsvorbehalt wirklich im Sinne der Kriegstreiber fallen soll.

Eine mögliche Abschaffung des Vorbehalts muss unbedingt verhindert werden! Denn eines muss uns allen klar sein: Nicht nur das eine Abschaffung ein erneuter Beweis für die Unsouveränität Deutschlands wäre. Nein, sie ist zudem ein weiterer Beweis, dass Deutschland wieder einmal in Position gebracht wird…

Quellen:
Willy Wimmer auf Lesetour am Bodensee – begleitet von KenFM
Nie wieder Krieg von deutschem Boden? Bundesregierung plant Abschaffung des Parlamentsvorbehalts bei Kriegseinsätzen
Koalitionsvertrag
Wikipedia – Volker Rühe
Bundesverfassungsgericht Urteil vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08

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