60 Unionsabgeordnete wollen sich der Gefolgschaft Merkels und Schäubles bei der anstehenden – gefühlten 78. – Griechenland-Abstimmung verweigern. Nach Ansicht des Waffenlobbyisten Volker Kauder geht das erst mal gar nicht:
Diejenigen, die mit Nein gestimmt haben, können nicht in Ausschüssen bleiben, in denen es darauf ankommt, die Mehrheit zu behalten: etwa im Haushalts- oder Europaausschuss.
Wo kämen wir denn auch hin, wenn jeder der Abgeordneten wirklich nach seinem eigenen Gewissen entsprechend abstimmen oder gar die Wünsche und Forderungen seiner Wähler bei seiner Entscheidungsfindung einfliessen lassen würde? Da lob ich mir den selbst auferlegten Fraktionszwank aka die Fraktionsordnung/-disziplin!
Lieber Herr Kauder, auch wenn es Ihnen nicht gefallen mag – aber es gibt in Deutschland das sogenannte Freie Mandat (auch wenn dieses eigentlich de facto abgeschafft ist, siehe Fraktionsdisziplin):
Das freie Mandat der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist bundesverfassungsrechtlich durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verankert: „[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dies spricht den Abgeordneten des Bundestages von einer Bindung an Aufträge und Weisungen (etwa der eigenen Partei oder einer anderen Gruppe, zum Beispiel der Wähler in seinem Wahlkreis) bei seiner Entscheidungsfindung frei.
Daher würde ich hier nicht so rumpoltern. Oder haben Sie Angst, dass Ihr Freunde von der Rüstungsindustrie dann keine so guten Geschäfte mehr mit Griechenland machen können?
Quellen:
Kauder will Abweichler bestrafen
Wikipedia – Freies Mandat