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Kurz eingeworfen: Zweimal Pressefreiheit – Charlie Hebdo und netzpolitik.org

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie sich unser System selbst demaskiert. Keine acht Monate ist es her, dass uns folgende Schlagzeilen per Dauerberieselung ins Haus geliefert wurden:

Pressefreiheit 1 - Bildquelle: www.konjunktion.infoPressefreiheit 1 - Bildquelle: www.konjunktion.info

Pressefreiheit 1 – Bildquelle: www.konjunktion.info

Mit Charlie Hebdo war plötzlich die Pressefreiheit das höchste Gut, das es zu schützen galt.

Heute sieht die Sache ganz anders aus. Heute lesen wir von unserer Politkaste zu netzpolitik.org etwas anderes:

Pressefreiheit 2 – Bildquelle: www.konjunktion.info

Interessant find ich vor allem die Aussage der Bundeskanzleramts, dass es

vorher nicht informiert worden sei.

Angesichts dessen, dass die Staatanwälte in Deutschland weisungsgebunden sind

Das alte Bild von der Staatsanwaltschaft als der Kavallerie der Justiz beschreibt diese Gesetzeslage gar nicht schlecht: Pferde liegen am Zügel; so geschieht es auch den Staatsanwälten. Sie sind doppelt weisungsgebunden sogar: extern an die Weisungen des Ministers, intern an die Weisungen des Behördenchefs.

eine wohl mehr als durchschaubare Aussage.

Es gilt der Satz: Pressefreiheit nur dann, wenn sie uns in genehm ist.

Quellen:
„Ein brutaler Angriff auf unsere Grundwerte“
Schweigen für „Charlie Hebdo“ und Pressefreiheit
Maas zweifelt an Verfahren gegen „netzpolitik.org“
Generalbundesanwalt Range soll zurücktreten
Wird daraus nun doch noch eine echte Staatsaffäre?

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