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Kurz eingeworfen: Verfassungsbeschwerde von „Ein Prozent für unser Land“ gegen die Asylpolitik der BundesregierungLesezeit: 3 Minuten

Kurz eingeworfen - Bildquelle: Wikipedia / 4028mdk09

Kurz eingeworfen – Bildquelle: Wikipedia / 4028mdk09

Auszug von der Website der Initiative:

Die von „Ein Prozent für unser Land“ angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Asylpolitik der Bundesregierung liegt nun vor. Der renommierte Staatsrechtler Professor Karl Albrecht Schachtschneider hat die Beschwerde ausgearbeitet und wird sie in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Die Kernanträge der Beschwerde sind:

  • Verpflichtung der Bundesregierung, namentlich der Bundeskanzlerin, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden sowie
  • vorläufige Suspendierung und spätere Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihres Stellvertreters Sigmar Gabriel.

Um der Dringlichkeit des Handelns gerecht zu werden, wird Professor Schachtschneider einstweilige Anordnung beantragen. Er stützt seine Anträge dabei auf das Recht auf Demokratie, das jedem Bürger Deutschlands aufgrund des Art. 38 Abs. I GG als Grundrecht zusteht. Schachtschneider sieht die Verfassungsidentität Deutschlands in zweifacher Hinsicht gefährdet: Zum einen verletze die Einwanderungspolitik der Bundesregierung das Prinzip, daß Deutschland das Land der Deutschen sei, zum anderen das Prinzip des Rechtsstaats.

Jeder mag zur aktuellen Migrantenkrise stehen wie er will, dass jedoch seit August letzten Jahres die Bundesregierungen via par ordre du mufti von Angela Merkel Gesetze bewusst bricht und Regelungen als nicht existent betrachtet, ist Fakt. Das dürfte niemand abstreiten, selbst wenn er pro Migration eingestellt ist. Da wir aber in einem – zumindestens bezeichnet er sich selbst so – Rechtsstaat leben, müssen diese pro-Eingestellten auch damit leben können, dass es eben Menschen gibt, die mit der Politik der Bundesregierung in diesem Fall nicht einverstanden sind.

Ein Prozent - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.einprozent.de

EinProzent – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.einprozent.de

Mich würde an dieser Stelle interessieren, wie meine Leser die Chancen dieser Verfassungsbeschwerde sehen. Wird sie scheitern, weil es „einfach nicht sein darf“? Oder wird sie erfolgreich sein, weil die Bundesverfassungsrichter die noch vorhandenen, rudimentären Grundgesetzreste „hoch halten werden“?

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Klage scheitern wird und der „Rechtsstaat Deutschland“ sich damit selbst demaskiert. Das Einklagen von Recht und Gesetz per Verfassungsgericht, um etwas zum Besseren zu verändern, ist die ultima ratio. Scheitert dies, leben wir in einem Unrechtsstaat. Punkt. Der eine oder andere wird jetzt einwerfen, dass doch genau dieser Klageweg zeigt, dass wir in einem funktionierendem System aka Rechtsstaat leben, denn ansonsten könnte dieser nicht beschritten werden. Denen möchte ich gerne antworten, dass wir analog zu den „zugelassenen Demonstrationen von Pegida und Co.“ immer daran denken müssen, dass das System dazu gelernt hat. Wurden beispielsweise im Ostblock Proteste noch niedergeknüppelt, lässt das „West-System“ solche Unmutsbekundungen gezielt zu. Quasi als „Druckablassventil“ und um das Gefühl bei der Bevölkerung entstehen zu lassen, dass wir in einen System leben in dem wir uns äußern und unseren Protest Kund tun dürfen. Auch wenn im Nachgang die Meinung der Bevölkerung die Eliten nicht im Ansatz interessiert. Und der Weg der Verfassungsklage/-beschwerde ist für mich in dieser Kategorie einzuordnen. Geschickter kann man wahrlich nicht manipulieren.

Wie sehen Sie das?

Quelle:
EinProzent unterstützt Verfassungsbeschwerde – und die Amtsenthebung Merkels!

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22 Antworten

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  1. 7. Februar 2016

    […] Nicht-Einverstandenen haben Klage eingereicht – wie ich hier […]

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