Grundgesetz Artikel 5: Ruhe in Frieden

Auch unsere Generation wird sich einmal von seinen Kindern und Enkelkindern die Frage stellen lassen müssen, ob wir nichts bemerkt haben. Ob wir nicht erkannt haben, welche um sich greifenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten durch den Staat erlassen wurden.

Grundgesetz Artikel 5 - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.gesetze-im-internet.deGrundgesetz Artikel 5 - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.gesetze-im-internet.de

Grundgesetz Artikel 5 – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.gesetze-im-internet.de

Mit der gestrigen Annahme des Gesetzentwurfs zu Hassreden und Fake News des deutschen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) durch den Bundestag wurde bei genauer Betrachtung das Grundgesetz Artikel 5 zu Grabe getragen. Bis zu 50 Millionen Euro sollen Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter zahlen müssen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden strafbare Hass- und Hetzkommentare sowie Falschnachrichten aus ihren Systemen löschen. Nach Meinung Maas sind also zukünftig die Betreiber dafür verantwortlich und haftbar zu machen, wenn sie nicht schnell genug die entsprechenden Inhalte entfernen. Er sieht aufgrund des Gesetzes keine Gefahr für die Meinungsfreiheit gegeben.

UPDATE (Einbindung Gesetzentwurf):

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsd urchsetzung in sozialen Netzwerken
Dass Twitter und Co. im vorauseilenden Gehorsam alles auch nur im Ansatz nach Hassrede oder Fake News Aussehende löschen werden, ist für mich gesetzt. Zudem muss man die Frage stellen dürfen, wer den genau entscheidet und definiert, was Fake News sind, wo die Linie zwischen „Fakten“ und „Meinung“ gesetzt wird. Gerade wenn es um politische Themen geht, würden mich die Kriterien dazu sehr interessieren. Würden denn auch die Bekundungen unserer Politiker in dieses Raster fallen oder sind diese Außen vor, weil sie ja dem transatlantischen Sprech entsprechen? Anzumerken ist zudem, dass eigentlich die bislang bestehenden Gesetze für ein Strafverfolgung ausreichend gewesen wären, wenn man sie denn bei durchaus berechtigten und auch vorhandenen Fällen angewandt hätte.

Zensur – Bildquelle: Wikipedia / Udo, Creative Commons Attribution 2.0 Generic

Dass unsere Hochleistungspresse dieses Gesetz bzw. die Abstimmung dazu nur unter Ferner liefen aufführten, darf angesichts der massiven Glaubwürdigkeitsprobleme derselben nicht verwundern. Haben doch gerade alternative Medien in den letzten Monaten/Jahren an Zulauf gewonnen, während die alteingesessenen regelrecht abstürzten. Da kommt die politische Hilfestellung für das eigene Überleben doch gerade recht, oder?

Für Blogs wie www.konjunktion.info bedeutet meiner Meinung nach diese neue Gesetzeslage ebenfalls nichts Gutes. Wir wissen, dass Regierungen einmal eingeführte Gesetze, Steuern o.ä. nicht mehr zurücknehmen. Das beste Beispiel hierfür ist die sog. Schaumweinsteuer, die 1902 der Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt hatte – es gibt sie übrigens heute noch.

Und auch ein bislang auf Anbieter von sozialen Plattformen ausgelegtes Gesetz wird uns erhalten bleiben und eine Verschärfung erfahren. Wie diese Verschärfung dann aussehen wird, kann sich jeder selbst ausmalen, wenn man sich die Gebaren unserer Legislative ansieht. Ich glaube, dass es eher früher als später auch Blogs an den Kragen gehen wird. Sei es mittels der Keule Hassreden/-kommentare oder mittels des Vorwurfs Fake News.

Ich werde mir die weitere Entwicklung daher sehr genau ansehen und dann entscheiden, ob ich den Blog in dieser Form noch weiterführen kann.

Quellen:
Germany Passes Bill To Fine FaceBook, Twitter Up To $50MM For „Fake News“
Kabinett beschließt Gesetz gegen Hass im Netz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
Wikipedia – Schaumweinsteuer

Quelle Update:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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