UN Flüchtlingspakt: Der „vollkommen unverbindliche“, aber weit wichtigere Pakt als der UN Migrationspakt

Hat die Bundesregierung versucht den UN Migrationspakt unter dem Radar der Bevölkerung zu verabschieden, so versucht sie dies auch beim zweiten offiziellen UN-Pakt zum Thema Migration/Flüchtlinge. Denn die wenigsten Menschen dürften bislang vom zweiten „Leckerli“, das unsere Volksvertreter in Petto haben, etwas gehört haben: dem UN Flüchtlingspakt.

Dieser UN Flüchtlingspakt detailliert den bereits von vielen abgelehnten UN Migrationspakt aus. Wobei insbesondere die Artikel jenseits des 50. Artikels sehr interessant sind. In diesen Artikeln des UN Flüchtlingspakts geht es um die „Leistungen, die die Aufnahmeländer den Flüchtlingen und Migranten“ zukommen lassen sollen. Analog dem UN-Migrationspakt natürlich als „vollkommen unverbindlich“ deklariert.

Wenn man den Inhalt beider Papier gelesen und verstanden hat, dann erkennt man unausweichlich, dass es um eine massive Bevölkerung Europas mit Menschen aus allen Teilen der Welt geht – koste es, was es wolle. Es geht de facto um eine Neuansiedlung, wie wir auch im Artikel 90 des UN Flüchtlinspakts lesen können.

Im Folgenden, die entsprechenden Artikel (Hervorhebungen durch den Autor). Wer das vollständige Original-UN-Papier sucht, findet es auf dem UN-Server unter diesem Link oder etwas weiter unten direkt in diesem Artikel.

54. Wenn Flüchtlinge in großer Zahl ankommen, unternehmen Länder und Gemeinden große Anstrengungen zum Ausbau der Vorkehrungen für ihre Aufnahme. Um die staatlichen Strategien für den Umgang mit den Angekommenen zu unterstützen, werden das UNHCR, die Staaten und die relevanten Interessenträger Ressourcen und Sachverstand zur Stärkung der nationalen Aufnahmekapazitäten bereitstellen, so auch für die Einrichtung alters-, geschlechter- und behindertengerechter und auf andere besondere Bedürfnisse eingestellter Aufnahme- und Transitbereiche (durch „sichere Zonen“, sofern angezeigt) sowie zur Erbringung grundlegender humanitärer Hilfe und Dienste in den Empfangs-/Aufnahmebereichen. Es werden effiziente Mechanismen zur Ermittlung grenzfernerer Alternativen zu Lagern unterstützt werden, sofern das betroffene Aufnahmeland dies für nötig erachtet.

66. Die humanitäre Hilfe bleibt weiter bedürfnisorientiert und gestützt auf die humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit. Wo immer möglich wird diese Hilfe auf eine Weise erbracht werden, die sowohl den Flüchtlingen als auch den Aufnahmegemeinschaften zugutekommt. Zu diesem Zweck werden Bemühungen unternommen werden, die Hilfe gegebenenfalls über lokale und nationale Diensteanbieter bereitzustellen (einschließlich durch Mehrzweck- Bargeldhilfen), anstatt Parallelsysteme für Flüchtlinge zu schaffen, von denen die Aufnahmegemeinschaften längerfristig nicht profitieren. Da Flüchtlinge zunehmend außer- halb von Lagern in städtischen und ländlichen Gebieten untergebracht werden, ist es wichtig, auch dieser Wirklichkeit Rechnung zu tragen.

68. Die Staaten und relevanten Interessenträger werden im Einklang mit der innerstaatlichen Gesetzgebung, Politik und Planung im Bereich der Bildung Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, die die Aufnahmeländer dabei unterstützen sollen, ihre nationalen Bildungssysteme zu erweitern und deren Qualität und Inklusivität zu erhöhen, um Kindern (Jungen wie Mädchen), Jugendlichen und Heranwachsenden in den Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften den Zugang zur Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung zu erleichtern. Mehr direkte finanzielle Unterstützung wird mobilisiert und besondere Anstrengungen werden unternommen werden, um die Zeit, in der Flüchtlingsjungen und -mädchen nicht zur Schule gehen, auf ein Mindestmaß zu beschränken, idealerweise auf höchstens drei Monate ab ihrer Ankunft.

70. Zur Förderung eines inklusiven Wirtschaftswachstums werden die Staaten und relevanten Interessenträger den Aufnahmeländern entsprechend ihren einschlägigen innerstaatlichen Gesetzen und Politiken Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, um wirtschaftliche Chancen, menschenwürdige Arbeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmerprogramme für Mitglieder der Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge, einschließlich Frauen, junger Erwachsener, älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu fördern.

72. Die Staaten und relevanten Interessenträger werden im Einklang mit der innerstaatlichen Gesetzgebung, Politik und Planung im Gesundheitswesen Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, die die Aufnahmeländer dabei unterstützen sollen, ihre nationalen Gesundheitssysteme zu erweitern und deren Qualität zu erhöhen, um den Zugang für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften zu erleichtern, insbesondere für Frauen und Mädchen, Kinder, Heranwachsende und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, einschließlich Tuberkulose und HIV, Überlebende von Menschenhandel, Folter, Trauma oder Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechts- spezifischer Gewalt, und Menschen mit Behinderungen.

90. Neuansiedlung dient nicht nur als Instrument zum Schutz von Flüchtlingen und zur Lösung ihrer Situation, sondern stellt auch einen konkreten Mechanismus zur Lasten- und Verantwortungsteilung und einen Solidaritätsbeweis dar. Sie ermöglicht den Staaten, einander bei der Lastenteilung zu helfen und die Auswirkungen großer Flüchtlingssituationen auf die Aufnahmeländer zu verringern. Traditionell hat jedoch nur eine begrenzte Zahl von Ländern Neuansiedlungen angeboten. Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden.

94. Komplementär zur Neuansiedlung können andere Wege für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, den Zugang zu Schutz und/oder Lösungen erleichtern. Es besteht eine Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass solche Wege auf eine systematischere, besser organisierte, nachhaltigere und geschlechtersensiblere Weise bereitgestellt werden, dass sie angemessene Schutzgarantien beinhalten und dass insgesamt mehr Länder solche Möglichkeiten anbieten.

97. Zwar bleibt die freiwillige Repatriierung in den meisten Flüchtlingssituationen die bevorzugte Lösung, aber es ist auch wichtig, die Länder zu unterstützen, die sich für eine lokale Lösung einer Flüchtlingssituation entscheiden. Die Integration vor Ort ist eine souveräne Entscheidung des Staates und eine Option, die von den Staaten entsprechend ihren Verpflichtungen aus Verträgen und den Menschenrechtsprinzipien auszuüben ist. Einige Staaten haben es für sinnvoll befunden, die Integration von Flüchtlingen vor Ort anzustreben, einschließlich durch Gewährung eines dauerhaften Bleiberechts und gegebenenfalls die Einbürgerung, unbeschadet der spezifischen Situation mancher Länder mit mittlerem Einkommen und Entwicklungsländer, die mit einer großen Flüchtlingssituation konfrontiert sind.

UN Flüchtlingspakt

(Download PDF)

Während also Länder wie die USA, Österreich, Ungarn, Australien, Tschechien, Bulgarien, Estland, Israel oder Polen den UN Migrationspakt nicht unterschreiben werden, stellt sich nun auch der deutsche Innenminister Horst Seehofer hinter dieses Papier und befürwortet seine Unterzeichnung:

Der UN-Migratiospakt enthält nach Meinung von Bundesinnenminister Horst Seehofer mehrere wichtige Punkte und sollte deshalb angenommen werden. Das sagte Seehofer bei der Haushaltsdebatte im Bundestag. Er appellierte an die Abgeordneten, Ja zum Migrationspakt zu sagen.

Drehhofer at it’s best.

UN Migrationspakt und UN Flüchtlingspakt sind zwei Verträge, die man nicht losgelöst voneinander betrachten darf. Bei tieferer Analyse des UN Flüchtlingspakts finden wir nämlich einen entscheidenden Passus (Hervorhebungen durch den Autor):

Angesichts der zunehmenden weltweiten Flüchtlings- und Migrationsbewegungen tagte die UN-Generalversammlung am 19. September 2016 zum Thema Flüchtlinge und Migranten und verabschiedete einstimmig die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“. Darin bekräftigten die Staaten die bestehenden internationalen Schutzvereinbarungen in einem Dokument. Zur besseren Bewältigung und Lastenverteilung der Flüchtlingsmigration verabredeten sie einen „Global Compact on Refugees“. Dieser wird ergänzt von einer weiteren geplanten Vereinbarung, dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“.

Wir sehen also, dass der UN Flüchtlingspakt das wichtigere der beiden Papiere ist und der UN Migrationspakt nur eine Ergänzung des UN Flüchtlingspakts darstellt. Einmal mehr werden wir als Bürger von der Politik an der Nase herumgeführt und auch die Hochleistungspresse trägt ihr Scherflein bei, um die Menschen uninformiert zu lassen.

Das, was gerade passiert, belegt erneut, dass wir soweit von einer gelebten, echten Demokratie entfernt sind wie die Erde von der Sonne.

UPDATE 23. November 2018:

An dieser Stelle sei noch auf den heutigen Artikel UN Migrationspakt: Was haben das Weltwirtschaftsforum (WEF) und die Internationale Arbeitgeberorganisation (IOE) damit zu tun? verwiesen, der auf die Rolle des Weltwirtschaftsforums und der Internationalen Arbeitgeberorganisation im Kontext des UN Migrationspakts eingeht.

Quellen:
Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen – Teil II Globaler Pakt für Flüchtlinge
The global compact on refugees FINAL DRAFT
Appell an Abgeordnete Seehofer für UN-Migrationspakt

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