Dank der Entscheidung des EuGH vom vergangenen Dienstag musste ich leider den altbekannten Cookie-Hinweis im oberen Bereich der Website durch einen neuen im Fußbereich ersetzen, der dem Nutzer/Leser der Website die Möglichkeiten gibt, die Speicherung aller oder bestimmter Cookies zu verhindern.
War der alte Hinweis doch ziemlich unauffällig und mit einem Klick „entfernbar“, besagt die Entscheidung des EuGH:
Webseiten dürfen Cookies nur dann auf dem Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt.
Mit der jetzigen Lösung kann ich dieser Vorgabe gerecht werden. Einmal mehr muss man den Eindruck gewinnen, dass es gerade kleinen Bloggern und Website-Betreibern staatlicherseits immer schwerer gemacht wird, will man seine Präsenz im Internet aufrecht erhalten.
Änderungen an den Cookies-Einstellungen sind jederzeit über das rechts unten befindliche Konfigurations-Icon möglich:
Ich hoffe, dass die Umsetzung trotzdem für den Leser einigermaßen akzeptabel ist.
Beste Grüße, Konjunktion
Quelle:
EuGH: Keine Cookies ohne Zustimmung