Covid-19-Gesetzentwurf: Ein Trojanisches Pferd der FDP?Lesezeit: 3 Minuten
Politik wahrlich ein schmutziges Geschäft. Jüngstes Beispiel ist Philipp Amthor, der als Senkrechtstarter der CDU galt. Amthor soll laut dem Spiegel, Lobbyarbeit für das New Yorker Unternehmen Augustus Intelligence betrieben haben und hat dabei wohl auch persönlich profitiert. Dabei nutzte er das Briefpapier des Deutschen Bundestages und bekam
gemäß einer internen Aufstellung mindestens 2817 Aktienoptionen an der Firma und bekleidet einen Direktorenposten. Dem SPIEGEL liegen zudem Unterlagen über Reisen und Aufenthalte in teuren Hotels vor, die Amthor mit Augustus-Mitarbeitern unternahm. Der Abgeordnete kommentierte auf Anfrage nicht, wer die Kosten für Reise, Unterkunft und Champagner übernahm.
Betrachtet man diesen Fall im Kontext des aktuellen FDP-Gesetzentwurfs 19/20042 zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz) und beleuchtet etwas genauer den Inhalt dieses Entwurfes, stellt sich einem fast unweigerlich die Frage, in wie weit auch hier Lobbyarbeit der eigentliche Antrieb für diesen Entwurf darstellt.
Auf den ersten Blick – und medial wird zuvorderst über diesen Aspekt berichtet – scheint der Entwurf der FDP „endlich“ den Rechtsverordnungen und Anordnungen im Zuge der P(l)andemie ein Ende setzen zu wollen:
Doch wie eingangs geschrieben, ist Politik ein schmutziges Geschäft. Und schaut man sich den Entwurf genauer an, findet man zwei Passagen, die besagen, dass die Zwangsmaßnahmen jedoch
- bis zur Durchführung eines „entsprechendes Gesetzgebungsverfahren übergangsweise“ bis 30. September 2020 beibehalten werden, damit die im Zuge der P(l)andemie erlassenen Rechtsverordnungen dann dauerhaft Gültigkeit erhalten:
und 2. mittels einer erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Zwangsmaßnahmen bis „spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu befristen [sind]. Nach Absatz 2 getroffene Anordnungen gelten mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben, ansonsten mit Ablauf des 31. März 2021“:
Wobei 2. natürlich bei einer entsprechenden Umsetzung von 1. (und damit die dauerhafte Festschreibung der Zwangsmaßnahmen im Range eines entsprechenden Gesetzes) hinfällig wird.
Letztlich wird mittels dieses Entwurfs aus meiner Sicht versucht, aus der aktuellen Situation der Zwangsmaßnahmen eine Dauerlösung im Gesetzesrang zu schaffen. Dies impliziert für mich zudem die Möglichkeit einer dann gesetzlich geregelten Zwangsimpfung, die im Zuge einer politisch und medial gewollten zweiten Welle gesetzlich geregelt werden wird. Zudem verschafft man sich in Berlin mit diesem Entwurf mindestens bis Ende September Luft, um auch die Corona-Schnüffel-App dergestalt „pseudo-freiwillig“ zu machen, dass man bestimmte Dinge (wie Kino, Freibad, Gaststätten o.ä.) nur bei Nutzung der App besuchen darf.
Aber wie sagte weiland schon der deutsche Journalist Wolfram Weidner?
Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.
Quellen:
Merkel warnt vor Rückschlag : „Da liegt noch ein Riesenberg an Arbeit vor uns“
Ist Philipp Amthor käuflich?
CDU-Abgeordneter räumt Fehler ein wegen Lobbyarbeit
Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie PDF
Wolfram Weidner Zitate
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