Maskenpflicht: „Psychologischer Effekt“ oder echter Nutzen?

Masken - Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay LicenseMasken - Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay License

Masken – Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay License

Als Ende Juli die Maskenpflicht in Österreich wieder für bestimmte Bereiche eingeführt wurde, sagte der dortige Gesundheitsminister Anschober in einem ZIB2-Interview, dass man mit der „Wiedereinführung der Maskenpflicht“ auch auf den psychologischen Effekt setze:

Auch Anschober verteidigte die Maskenpflicht in Supermärkten, Post- und Bankfilialen: „Da muss man als Bürger hingehen, das sucht man sich nicht aus.“ Nun gelte es, die Risikogruppe vermehrt zu schützen. Der Mund-Nasen-Schutz erfülle auch ein psychologisches Kriterium, indem er daran erinnert, wie wichtig der Mindestabstand ist. Anschober: „Es ist nicht alles in Ordnung.“ Und Anschober appellierte an die Bevölkerung sich gut zu überlegen, ob man nun wirklich ins Ausland und insbesondere in Risikogebiete fahren müsse.

Kritische Geister sehen die Maske als Zeichen der Unterdrückung und bezweifeln stark deren medizinischen Nutzen – gerade jener selbstgebastelten Masken aus irgendwelchen Stoffen, die in Heimarbeit genäht wurden. Selbst der Nutzen von FFP1/2/3-Masken ist nach logischen Gesichtspunkten fraglich. So können wir nach offiziellen Angaben des RKI die Partikelgröße von SARS-CoV-2-Viren Folgendes lesen:

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Je nach Partikelgröße unterscheidet man zwischen Tröpfchen (größer als 5 µm [Anmerkung www.konjunktion.info: entspricht 5.000 Nanometer]) und Aerosolen (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne, kleiner als 5 µm), wobei der Übergang zwischen beiden Formen fließend ist. Während insbesondere größere respiratorische Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Ob und wie schnell die Tröpfchen und Aerosole absinken oder in der Luft schweben bleiben, ist neben der Größe der Partikel von einer Vielzahl weiterer Faktoren, u. a. der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit, abhängig.

Das Portal Lungenärzte im Netz schreibt auf seiner Webseite, dass Coronaviren maximal 160 Nanometer groß sind:

Denn auch die Ausatemluft kann Viren enthalten. Wie Influenzaviren sind vermutlich auch Coronaviren in der Ausatemluft eines Infizierten nachweisbar. Viren wie z. B. Influenza (mit einer Größe von 120 nm) und Corona (mit max. 160 nm) fliegen nicht vereinzelt in der Luft herum, sondern sind in der Luft immer in größere Tröpfchen eingeschlossen, bewegen sich also in Form eines Aerosols. Beim Atmen stößt jeder Mensch kleinste Tröpfchen (von einer Größe von 1 µm) aus. Pro Atemzug können 1.000-50.000 Tröpfchen enthalten sein. Beim Husten sind die Tröpfchen um ein Zehnfaches größer (über 10 µm). Somit bleiben über 90% der Aerosole auch in Filtern hängen, die eine Maschengröße von 2µm haben.

Interessant ist bei obigen Text, wie gezielt mit den Größenangaben gearbeitet, sprich manipuliert wird. Einmal wird von nm (Nanometern) gesprochen, während es weiter unter µm (Mikrometer) sind. Denn ein Mikrometer entspricht 1.000 Nanometer. Würde man das zweite Zitat entsprechend einheitlich in der Größenangabe Nanometer formulieren, würde das Ganze so aussehen:

Denn auch die Ausatemluft kann Viren enthalten. Wie Influenzaviren sind vermutlich auch Coronaviren in der Ausatemluft eines Infizierten nachweisbar. Viren wie z. B. Influenza (mit einer Größe von 120 nm) und Corona (mit max. 160 nm) fliegen nicht vereinzelt in der Luft herum, sondern sind in der Luft immer in größere Tröpfchen eingeschlossen, bewegen sich also in Form eines Aerosols. Beim Atmen stößt jeder Mensch kleinste Tröpfchen (von einer Größe von 1.000 nm) aus. Pro Atemzug können 1.000-50.000 Tröpfchen enthalten sein. Beim Husten sind die Tröpfchen um ein Zehnfaches größer (über 10.000 nm). Somit bleiben über 90% der Aerosole auch in Filtern hängen, die eine Maschengröße von 2.000 nm haben.

Während also das RKI bei Aerosolen von Partikeln kleiner als 5.000 Nanometer spricht, sind beim Portal Lungenärzte im Netz diese Partikel 1.000 Nanometer groß. Da wir uns ja aber an die „offiziellen Quellen“ halten sollen, um keinen Verschwörungstheorien anheim zu fallen, nehmen wir für den Fortlauf des Artikels die RKI-Zahl von kleiner 5.000 Nanometer an.

Laut Herstellerangaben (hier uvex) können FFP1,2,3-Masken

in der Luft befindliche Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm [also 600 Nanometer] auffangen.

Selbst bei Wikipedia finden wir diese 600 Nanometer bzgl. der „Schutzwirkung von Partikelgrößen“ und auch bei diversen anderen Herstellern können wir lesen:

Die FFP-Masken unterscheiden sich in drei Stufen, hinsichtlich ihrer Gesamtleckage – der Filterdurchlass an Gesicht und Nase – und der Filterung von Partikelgrößen bis zu 0,6 μm [600 Nanometer]. Daraus resultiert der Schutz vor unterschiedlich hohen Konzentration von Schadstoffen.

Ausrufezeichen – Bildquelle: Pixaby / Clker-Free-Vector-Images; Pixabay License

UPDATE 19. August 2020:
Der geneigte Leser Joosi hat mich in einem Kommentar auf einen gravierenden Fehler aufmerksam gemacht, der mir sprichwörtlich durch die Lappen gegangen und nicht aufgefallen ist. Dafür zuerst einmal Entschuldigung! Mea culpa! Es geht darum, dass ich eine falsche Umrechnung von μm auf Nanometer im Zitat des RKI vorgenommen habe. Ich hatte dort 5 μm Partikelgröße mit 500 Nanometer anstatt 5.000 Nanometer ausgewiesen (was ich zwischenzeitlich oben im entsprechenden Abschnitt auch berichtigt habe). Damit wird nachstehender Abschnitt (ich markiere diesen als durchgestrichen, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten) obsolet. Jedoch bleiben die grundlegenden Aussagen zum Nutzen der Masken (Zitate/Ausschnitte des BfArM) deswegen trotzdem bestehen und auch der Fakt, dass Coronaviren selbst mit 120 bis 160 Nanometer wesentlich kleiner als die 600 Nanometer der Schutzklasseneinteilung sind.

Nun sind diese 600 Nanometer jedoch explizit nur im Bezug auf die FFP-Masken genannt, nicht auf die selbst genähten Stoffmasken. Hier dürfte eine „Filterfunktion“ bzgl. Aerosole weit über jene 600 Nanometer liegen – zumindest würde dies mein gesunder Menschenverstand sagen. Wie dem auch sei, denn selbst die FFP-Masken mit ihrer 600 Nanometer-Filterfähigkeit sind nach offiziellen Angaben eben nur für Partikel bis maximal 600 Nanometer ausgelegt. Kleinere Partikel können nicht bzw. maximal teilweise ausgefiltert werden. Da aber wohl 80% der Menschen mit den klassischen OP-Masken oder selbstgenähten Masken, Schals oder Tücher unterwegs sind, die eben KEINE FFP-Masken sind und KEINE 600 Nanometer-Filterfähigkeit besitzen, muss klar sein, dass es bei der Maskenpflicht um etwas ganz anderes gehen MUSS.

Interessant in diesem Kontext ist auch, dass auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter „Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)“ dies zu finden ist (letzte Aktualisierung 26.6.2020):

BfArM zu MNB – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt BfArM-Website

Hier als Sicherheitskopie einmal die ganze Seite als PDF:

BfArM – Empfehlungen des BfArM – Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen

(Download PDF)

Selbst bzgl. der „Medizinischen Masken“ steht dort:

Da der Träger je nach Sitz der Medizinischen Gesichtsmaske nicht nur durch das Filtervlies einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei als Leckstrom angesogen wird, bieten Medizinische Gesichtsmasken für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen von exspirierten Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen.

Wir sehen also, dass die Regierung genau weiß, dass das Tragen der „Mund-Nasen-Bedeckung“ bzw. „Medizinischen Masken“ absolut sinnbefreit ist, was die weiter oben formulierte Aussage, „dass es bei der Maskenpflicht um etwas ganz anderes gehen MUSS zusätzlich untermauert. Es dürfte vor allem um den vom österreichischen Gesundheitsminister Anschober genannten „psychologischen Effekt“ gehen. Einen „Effekt“, der aber aus meiner Sicht weniger damit zu tun hat, dass „Das deutliche gesunkene Risikobewusstsein […] wieder gesteigert werden [soll].“ Vielmehr geht es um Kontrolle und Machtausübung sowie um einen flächendeckenden Initiationsritus zur totalen Unterwerfung.

Quellen:
ORF – Die Rückkehr der Maske
Maskenpflicht kehrt zurück: Pflicht in Supermärkten, Banken und Postämtern
RKI – SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen – Schutz vor Ansteckung
Umrechnung von Mikrometer nach Nanometer
uvex – Die Bedeutung der FFP-Schutzklassen
Wikipedia – Atemschutzmasken
Atemschutzmaske FFP Klassen – Welche FFP Klasse schützt vor welchen Stoffen?
Atemschutzmasken: FFP-Klassen und wovor sie schützen
Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)

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