Während die Berichterstattung der Hochleistungspresse nur noch die US-Wahlen kennt, hat das Berliner Regime in gewohnter Manier – sprich im Schatten eines Großereignis – am 3. November den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf den Weg gebracht.
Das als Infektionsschutzgesetz (IfSG) getarnte Ermächtigungsgesetz läutet neben der Einführung eines Kontroll- und Überwachungsapparates als Teil des Rockefellerschen National Covi-19 Testing Action Plan und dessen Phase 3 (ich berichtete hier darüber) das Ende der noch vorhandenen Restdemokratie in Deutschland ein.
Mit dieser Neufassung versucht das Regime sich die Legitimation für ihre illegalen, grundgesetzfeindlichen Maßnahmen per Gesetz dauerhaft zu sichern, da das IfSG die Möglichkeit bietet das Grundgesetz zu „überlagern“. Das heißt das IfSG geht dem Grundgesetz bei Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, die praktischerweise vom Bundestag jederzeit, ohne besondere Maßgaben ausgerufen werden kann.
Insbesondere der Artikel 7 – Einschränkung von Grundrechten müsste jedem halbwegs mitdenkenden Bürger die Angstperlen auf die Stirn treiben:
En Detail:
Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
Letztlich wird aus meiner Sicht mit der Aufhebung dieses Absatzes ein Impfzwang implementiert, der notfalls per Gewalt durch den Staat durchgesetzt werden kann.
Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Mit der „Einschränkung“ des Artikels 11 Absatz 1 des Grundgesetz geht der Staat meiner Meinung nach weiter als es die DDR je getan hat. Sie kann in Folge einer selbst ausgerufenen P(l)andemie nicht nur Auslandsreisen verbieten, sondern sogar Reisen innerhalb Deutschlands unter Strafe stellen.
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Wenn Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgehebelt wird, kann der Staat – ganz im Sinne der Panik-Professors Lauterbach – meiner Meinung nach ohne richterlichen Beschluss in das privateste, das ein Mensch hat, eindringen: in die Wohnung eines Jeden, der nur verdächtigt wird, sich nicht an die willkürlichen Maßgaben im Zuge einer P(l)andemie zu halten – ersichtlich aus Artikel 7 letzter Teil (Unverletzlichkeit der Wohnung) der Ausführungen zu den „Einschränkung von Grundrechten“. Bislang braucht man zum Betreten einer Wohnung einen richterlichen Beschluss in Deutschland. Mittels IfSG reicht dann meiner Meinung nach der Verdacht aus, z.B. dass sich mehr als 10 Personen in einer Wohnung aufhalten (was das IfSG untersagt), um die Wohnung betreten zu dürfen. Im Artikel 28a wird zwar nicht explizit auf einen solchen Fall eingegangen, aber ich sehe aus Artikel 7 die entsprechende Ableitung gegeben.
Die Fraktionen von CDU/CSU/SPD wollen eine dauerhafte Einschränkung unseres Lebens zu einem Gesetz machen! Dies erfolgt neben des bereits erwähnten Schleifens unserer Grundrechte mittels Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes. Dort lesen wir wie folgt:
Mit diesem Ermächtigungsgesetz muss jedem klar sein, dass wir uns nicht nur auf dem Weg in eine faschistische Regierungsform bewegen, sondern bereits mitten drin sind. Unsere Demokratie, die wir bei Lichte betrachtet nie hatten, ist Geschichte. Die Fratze einer faschistischen, digitalen Öko-Diktatur zeigt ihr Gesicht. Wer immer noch glaubt, dass dies alles nur eine „vorübergehende Einschränkung“ darstellt, möge in sich gehen und sich mit den frei verfügbaren Informationen zu ID2020, Aadhaar, Bargeldabschaffuung, mRNA-„Impfstoff“, Event 201, Dark Winter, WEF, Great Reset, usw. – unter anderem auf diesem Blog – beschäftigen.
Quellen:
Gesetzentwurf IfSG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
BREAKING NEWS Ralf Ludwig:“Jetzt wird es hart!“ Krasser Gesetzentwurf: Dauerhafte Einschränkungen!