Plandemie: Auf dem Weg in eine offene Diktatur? – Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Diktatur - Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay LicenseDiktatur - Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay License

Diktatur – Bildquelle: Pixabay / geralt; Pixabay License

Bekanntlicherweise kann man eine Schraube nur solange eindrehen, bis der Drehmoment – und damit die Spannung – so groß wird, bis der Kopf der Schraube abreißt. Dieses Überdrehen und Abreißen lässt mit sofortiger Wirkung die zugrunde liegende Klemmkraft der Verbindung auf Null gehen – die Befestigung wird nutzlos.

Analog einer kurz vor dem Abreißen stehenden Schraube kann man das politische Geschehen rund um die Plandemie sehen. Mit der für heute angedachten erneuten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – vornehmlich mit dem Paragraphen 28b – nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Abreißens der „politischen Meinungs- und Deutungshoheitsschraube“ immer mehr zu. Diese Verschärfung sieht in Kurzform folgende Zwangsmaßnahmen vor:

  • Beschränkung privater Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum auf die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt bei einer Höchstzahl von insgesamt fünf Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr, mit bestimmten Ausnahmen.
  • Untersagung des Betriebs gewerblicher Freizeiteinrichtungen (z. B. Diskotheken, Schwimmbäder, Freizeitparks).
  • Das grundsätzliche Verbot des Präsenzunterrichts in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und ähnlichem.
  • Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen.
  • Die Schließung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Schließung von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanische Gärten.
  • Untersagung der Ausübung von Sport, ausgenommen ist Individualsport (zum Beispiel Joggen) und Profisport (beispielsweise die Fußball-Bundesliga) ohne Zuschauer.
  • Schließung von Gaststätten aller Art, ein Abholservice bleibt möglich.
  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung. Einerseits bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, andererseits bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei Taxifahrten und bei der Schülerbeförderung.
  • Verbot von Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken.

2021-04-09-16.30-Uhr-Formulierungshilfe-IfSG

(Download PDF)

Kritiker wie die Rechtsanwältin Beate Bahner warnen eindringlich vor dieser Änderung und sprechen aus meiner Sicht berechtigterweise von einer „einhergehenden Abschaffung des Rechtsstaates in Deutschland“, die für mich nicht erst seit März 2020 de facto bereits Gestalt angenommen hat:

Der neue geplante § 28b Infektionsschutzgesetz ist die Etablierung von Dauerlockdown, Dauerschließungen, Dauerausgangssperre und Dauerkontaktverbot. Das ist nicht nur die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands, die Regelungen der §§ 28a und b IfSG gehen vielmehr weit weit weit über das Kriegsrecht der Art. 115a GG ff hinaus.

Bahner sieht bei einer Verabschiedung gar den Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erfüllt und weist in einem am 11. April veröffentlichten Video auf folgende Sachverhalte hin:

Mit dem neuen Paragraf 28 b erfolge in einem Handstreich die Abschaffung der Kompetenzen der Bundesländer, der Städte und der Gemeinden. Sofern eine von 1.000 Personen im Land ein positives Testergebnis vorweise, dann sterbe „Nach Willen von Frau Merkel erneut das gesamte Leben in unserem Land“.
Alle Schulen, Hochschulen und Kitas wären geschlossen, alle Geschäfte, alle Sportanlagen, alle Museen, Theater, Kultureinrichtungen, alle Feste und Feiern wären verboten, Singen verboten, Tanzen verboten, Beten verboten. Fast alle Kontakte verboten, Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bis 5 Jahren.

Nun mögen die vom Bürger vollständig abgekoppelten Politdarsteller davon ausgehen, dass diese weitere Umdrehung den Schraubenkopf (noch) nicht abreißen lassen wird. Gestützt durch die Hochleistungspresse und unter dem Einsatz von Millionen von Steuergeldern, die für wahnwitzige „Impf-PR-Kampagnen“ oder schwachsinnige „Tracing-Apps“ ausgegeben werden, um die Massenpanik oben zu halten, wird die nächste Stufe bzw. Punkt 8 des Canada Paper ausgerollt:

8. Erweiterte Lockdown-Beschränkungen (als Third Lockdown bezeichnet) werden eingeführt. Es werden vollständige Reisebeschränkungen auferlegt (einschließlich provinz- und stadtübergreifender Beschränkungen). Erwartet im Quartal 2 2021.

Doch der Widerstand und damit die Wahrscheinlichkeit eines Abreißens des Schraubenkopfs nimmt jeden Tag zu. Die gestrigen Bilder von diversen Schulämtern und Spontandemos gegen die Testpflicht an Schulen lassen darauf hoffen, dass das Gegenteil der Fall ist, dass der Kopf der Schraube vielleicht noch nicht ganz ab ist, aber die ersten mehr als erkennbaren Risse aufgetreten sind.

Es liegt nach wie vor an uns selbst, wie sich die nächsten Wochen entwickeln. 60 bis 75% der Menschen sind aus meiner Sicht Mitläufer, die sowohl in die eine als auch andere Richtung umfallen werden, was das „Coronoa-Regime anbelangt“. Es reicht eine kleine Minderheit von 4 bis 8% um das System zu Fall zu bringen. Natürlich kann ich nicht beurteilen, ob wir diesen Schwellenwert bereits erreicht haben, da der Austauschkreis dafür zu klein ist. Aber 4-8% entsprechen ca. 3,3 bis 6,5 Millionen Menschen in Deutschland. Ich denke durchaus, dass wir uns zumindest am unteren Ende dieser „Gegenwehrskala“ befinden. Gerade weil die Situation für die Menschen immer schlechter wird und weil gerade mit der Testpflicht für Kinder für sehr viele Menschen eine rote Linie überschritten wurde. Zahlreiche Klagen, Verfassungsbeschwerden oder Anzeigen, die inzwischen in die 10.000te gehen, lassen diesen Schluss durchaus zu.

Leider scheinen sich meine Annahmen bzgl. einer maximalen Verschärfung (aktuell durch die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes um den § 28b) zu bewahrheiten. Der Weg in eine gewollte, offene Diktatur wird überdeutlich. Und doch denke ich nach wie vor, dass die Hochleistungspresse mit der angeschlossenen Politkaste sowie die Hinterfrauen und Erfüllungsgehilfen dahinter panisch sind, weil ihre Plandemie jeden Tag offensichtlicher wird. „Das Scheißvirus liefert einfach nicht wie geplant.“ Und die Gen-Therapeutikums zeigen zu früh ihre hässlichen Nebenwirkungen. Beides kann von den IGE in dieser Form nicht gewollt gewesen sein. Und genau aus diesem Grund treten sie so vehement aufs Gaspedal. Ihr „All In“ mit einem so schlechten Blatt ist zum Scheitern verurteilt. Es ist nur die Frage, wer als erster die Nerven verliert.

Quellen:
„Größter Staatsstreich seit Kriegsende“ – Rechtsanwältin zu neuem § 28b des Infektionsschutzgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz)
Covid-19: Was kommen soll – Update 2

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