Plandemie: Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Soldaten - Bildquelle: Pixabay / Defence-Imagery; Pixabay LisenceSoldaten - Bildquelle: Pixabay / Defence-Imagery; Pixabay Lisence

Soldaten – Bildquelle: Pixabay / Defence-Imagery; Pixabay Lisence

Die nächste „Virus-Mutation“ wird durchs Dorf getrieben. Omicron. Mit den gleichen Phrasen, den gleichen Wirkmechanismen der Angst, den gleichen Bildern und Warnungen vor kollabierenden Intensivstationen versucht eine verzweifelte Kaste aus Politik, Hochleistungspresse und dahinter stehenden Eliten das Narrativ der Plandemie aufrecht zu erhalten. Dass dies leider immer noch funktioniert zeigt unter anderem der Blick gen Schweiz, wo sich gestern 62% der an der Abstimmung teilgenommenen Menschen für die Unterwerfung und eigene Versklavung unter einem „Grünen Pass“ ausgesprochen haben.

Im Schatten von Omicron hat die sich noch weiter dem Grundgesetz entziehende „Ampel“ aus SPDGRÜNENFDP bekannt gegeben, dass in Deutschland der Generalmajor Carsten Breuer einen „Corona-Krisenstab“ leiten soll:

Die künftige Ampel-Koalition will einen Corona-Krisenstab einrichten – und das soll schon in der kommenden Woche passieren, wie FDP-Chef Lindner sagte. Für die Leitung ist offenbar Generalmajor Carsten Breuer im Gespräch.

Dies ist deswegen zu wichtig, weil der Einsatz der Bundeswehr im Inneren klar geregelt ist und besagt:

Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen. Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.

Gerade den Schlusssatz „…und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden“ muss man sich angesichts der aktuellen Lage vor Augen führen. Ist es nicht praktisch, dass wir die nächste „Mutation“ eines bis dato nicht nachgewiesenen „Virus“ präsentiert bekommen, der gar Ebola in den Schatten stellen soll, und das neue Bundesregime plant einen Bundeswehr-Generalmajor auf Basis der „Corona“-Notstandsgesetze einzusetzen, der die Bundeswehr im Inneren koordinieren soll. Fast möchte man sarkastisch fragen: „Was kann schon schief gehen, wenn Deutschland mal wieder das Militär im eigenen Land einsetzt?“

Interessant ist diese wohl nicht mehr vermeidbare Entwicklung auch dahingehend, dass wir damit einen weiteren Punkt auf der Liste des kanadischen Abgeordneten bzgl. der Abfolge der Plandemie abhaken könnten – wenn auch etwas zeitversetzt:

11. Entsendung von Militärpersonal in größere Ballungsgebiete sowie auf alle Hauptstraßen, um Reisekontrollpunkte einzurichten. Einschränkung von Reisen und der Bewegungsfreiheit. Bereitstellung von logistischer Unterstützung für die entsprechenden Gebiete. Erwartet bis Quartal 3 2021.

In mehreren Artikeln bin ich bereits auf diesen Leak eingegangen, dessen Authentizität nach vor nicht belegt ist. Nichtsdestotrotz ist es eine sehr interessante Entwicklung, die wir hier sehen.

Was kommt als Nächstes? Zwangs„impfung“ durch die Bundeswehr an der eigenen Haustür. Ich denke, dass wir nicht allzu lange auf solche Forderungen seitens irgendwelcher durchgeknallter Politdarsteller werden warten müssen.

Quellen:
Schweizer mehrheitlich für Corona-Maßnahmen
General soll Corona-Krisenstab leiten
Was bedeutet Einsatz im Innern?
Notstandsgesetze: Wie der Staat in Krisenzeiten funktioniert

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