Der Ewigkeitsartikel des deutschen Grundgesetzes Artikel 79 Absatz 3 besagt:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Damit ist er der aus meiner Sicht wichtigste und schützenswerteste Artikel des gesamten Grundgesetz, das in den letzten Jahren systematisch von den „Regierungen“ ausgehöhlt wurde. Gerade in der aktuellen Plandemie hat man mittels des Infektionsschutzgesetzes – zum Großteil leider – erfolgreich verschiedene Abwehrrechte des Grundgesetzes verfassungswidrig abgeschwächt oder gar höchstrichterlich einkassiert.
Was viele Forderer einer berechtigterweise notwendigen verfassungsgebenden Versammlung in diesem Kontext übersehen, ist der Fakt, dass die Gefahr enorm groß ist, dass bei einer solchen genau jener Artikel und damit der Absatz 3 gestrichen wird.
Ist es aber nicht aktuell genau jenes Bestreben der Politkaste diese Schutzmauer abzureissen? Denn selbst wenn es zu einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. einem Konvent kommen sollte, wird wohl in einem kleinen Kreis dieser Artikel 79 neu „modelliert“ werden. Und wohl so, dass zum einen der Ewigkeitsartikel wegfällt und zum zweiten damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Deutschland als Staat in einem europäischen Bundesland aufgehen kann. Beides Dinge, die aktuell noch vom Grundgesetz verhindert werden.
Man mag nun über das „Provisorium Grundgesetz“ denken was man will, aber es gibt sicherlich schlechtere Verfassungen als diese. Sollte es in den nächsten Monaten Bestrebungen geben (Stichwort HERA), die in eine solche Richtung laufen, gilt es – nicht nur im Kontext der Plandemie – äußerst wachsam zu sein.
Quelle:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 79