Großer Neustart: ePA und e-Wallet – Das EU-Sozialkreditsystem durch die HintertürLesezeit: 3 Minuten
Vor wenigen Tagen hat Karl Lauterbach verkündet, dass ab 2024 die elektronische Patientenakte (ePA) „für alle verbindlich“ sein wird.
„Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung laut Vorabmeldung vom Freitag. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Ziel sei, „dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt“.
Der aktuell bestellte Bundesgesundheitsminister, der es mit der Wahrheit allzu gerne nicht so genau nimmt, hat also beschlossen, dass die ePA verpflichtend wird, wenn man nicht AKTIV widerspricht.
Eine rechtssichere Einwilligung bedarf einer aktiven und informierten Handlung. Diese ist bei einer solch angedachten Vorgehensweise nicht gegeben, sondern wird umgekehrt, was datenschutzrechtlich einen unglaublichen Rechtsverstoß darstellt. Eine Einwilligung kann nicht durch unterlassene Handlung abgegeben werden.
Einwilligung bedeutet immer aktive, zustimmende Handlung (z.B. einen Haken auf einer Webseite setzen und nicht einen bestehenden Haken wegklicken müssen).
Doch die ePA ist nur der erste Akt in diesem Drama. Der nächste ist die Verknüpfung der Daten mit der (ebenfalls geplant verpflichtenden und diesmal durch die EU vorangetriebenen) e-Wallet aka digitale ID. Dabei ist der Kern der e-Wallet in Deutschland die in der Entwicklung 220 Millionen Euro teure CoronaWarnApp. Was sich aus der Kombination ePA und e-Wallet alles ableiten lässt, darf sich jeder selbst ausmalen. Kritiker sind sich einig, dass das chinesische Sozialkreditsystem im Vergleich dazu noch wie eine Geschichte aus dem Mittelalter wirkt:
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) droht nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verloren zu gehen. Vielmehr droht der Verlust der Kontrolle über die eigene Identität durch die schier beliebige Konstruktion digitaler Doppelgänger.
Randbemerkung: Dass dieser Überwachungs- und Kontrollstaat Technik und Unmengen an Strom (und auch Personal) benötigt, scheinen die „Macher“ zu vergessen – und dass es an beidem mehr als mangelt (im April werden in Deutschland die letzten drei AKWs abgeschaltet) ebenfalls.
Ohne in irgendeiner Form eine Rechtsberatung u.ä. vornehmen zu können und wollen, anbei ein Textvorschlag für einen Widerspruch bzgl. der ePA gegenüber den Krankenkassen:
Widerspruch der Verarbeitung von Patientendaten in der ePA nach §341 SGB V Absatz 4 in Verbindung mit Art. 6, Abs. 1 lit. a und Art. 21 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Erstellung, Verwaltung und Pflege einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person sowohl zum aktuellen Zeitpunkt, als auch zukünftig.
Ich bin Versicherter ihrer Krankenkasse, die Krankenkasse ist seitens des Gesetzgeber als der Verantwortliche bestimmt.
Da eine Einwilligung durch inaktives Unterlassen grundsätzlich rechtsunwirksam ist, bitte ich daher darum, mir meinen hier ausgesprochenen Widerspruch, sowie die u.U. unverzügliche Beendigung etwaiger damit zusammenhängender Datenverarbeitung schriftlich zu bestätigen.
Für bereits vorgehaltene Datenverarbeitungsvorgänge im Bezug auf die ePA in Ihrem Haus, mache ich meine Rechte nach Art. 17 Abs. 1 lit. b, c, d DSGVO geltend und erbitte dazu einen zusätzlichen Löschnachweis.
Mit freundlichen Grüßen, …
Wir müssen bereits jetzt damit anfangen, uns auf diesem einfachen und kurzen Weg zur Wehr zu setzen, da uns ansonsten die IGE genau in jene Ecken treiben können, in die sie uns haben wollen. Leider ist davon auszugehen, dass die „Volksvertreter“ sowohl ePA als auch e-Wallet vorbehaltlos abnicken werden und unsere Grundrechte für lau an Big Pharma und Co. verscherbeln.
Je mehr Sand wir ins Getriebe streuen, desto mühsamer der Weg der Umsetzung und Kontrolle und um so eher die breite Erkenntnis beim Bürger, dass Bürgerrechte nur noch Makulatur sind.
Das Zeitfenster wird jetzt immer kleiner – wehren wir uns!
Nicht aufschieben, wenn ihr auch der Meinung seid, so geht das nicht. Ist die ePA bei der Krankenkasse erstmal angelegt, dürfte erwartbar ein Widerspruch mit Löschersuchen ziemlich schwierig werden.
Quellen:
Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 „für alle verbindlich“
E-Patientenakte: „Wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei“
Patientenakte: „Toxische elektronische Zugriffe auf die Identität des Menschen“
Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
4 Antworten
[…] Vor wenigen Tagen hat Karl Lauterbach verkündet, dass ab 2024 die elektronische Patientenakte (ePA) “für alle verbindlich” sein wird. “Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich”, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung laut Vorabmeldung vom Freitag. “Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.” Ziel sei, “dass unser Gesundheitssystem endlich im — Weiterlesen http://www.konjunktion.info/2023/03/grosser-neustart-epa-und-e-wallet-das-eu-sozialkreditsystem-durch-die-h… […]