Der Rat der Europäischen Union hat Änderungen an einem vorgeschlagenen Gesetzespaket vorgenommen, mit dem eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung digitaler Führerscheine (mobile driver’s license, mDLs) in European Digital Identity Wallets (europäischen digitalen Identitätsbrieftaschen) geschaffen werden soll.
Die ursprünglichen Vorschläge stammten von der EU-Kommission und waren Teil eines „Verkehrssicherheitspakets“. Das Paket beinhaltet eine komplette Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie, so der Bericht des Generalsekretariats des Rates über die vorgeschlagenen Änderungen.
Zu den Änderungen des Vorschlags gehört die Anpassung der technischen Elemente von mDLs an die überarbeitete eIDAS-Verordnung zur digitalen Identität. Der Rat möchte auch eine stärkere Verbindung zwischen Durchführungsrechtsakten und den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten herstellen.
„Es ist ermutigend, die Bemühungen zu sehen, die vorgeschlagen werden, um die öffentliche Verkehrssicherheit in der gesamten EU zu erhöhen und den mobilen Führerschein in die europäische digitale Brieftasche einzubinden, was bei der Bekämpfung von Identitätsbetrug helfen wird (It is encouraging to see the efforts proposed to increase public road safety throughout the EU and to embrace mobile driving license in the European Digital Wallet which will help in combating identity fraud)“, sagte Neville Pattinson, Leiter der Abteilung Geschäftsentwicklung und strategisches Marketing bei Thales, in einem per E-Mail gesendeten Kommentar an das Online-Magazin Biometric Update.
Die Vorschläge würden den mDLs die volle Gleichwertigkeit mit physischen Führerscheinen verleihen und dem Inhaber die freie Wahl lassen, welchen Führerschein er vorlegen möchte. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie mDLs innerhalb von fünf Jahren nach Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen zur einzigen Standardform des Führerscheins machen, wobei die Ausstellung bis dahin fakultativ ist. Sobald sie diesen Punkt erreicht haben, werden die Staaten verpflichtet sein, die mDLs anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen.
Von den Staaten wird weiterhin erwartet, dass sie auf Antrag einen physischen Führerschein ausstellen, entweder allein oder in Verbindung mit einem mDL. Gebühren, die über die normalen Gebühren für die Ausstellung eines Führerscheins hinausgehen, sind nicht zulässig.
Die europäischen Länder sind verpflichtet, die in mobilen Führerscheinen enthaltenen Daten zu begrenzen, und die Überprüfung der Fahrberechtigung darf nur die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Den Prüfern ist es nach den Vorschlägen nicht gestattet, die für die Prüfung erforderlichen Daten aufzubewahren.
In den Vorschlägen werden die Spezifikationen sowohl für mDLs als auch für physische Führerscheine festgelegt, die einen Mikrochip enthalten müssen. Der Chip enthält das Gesichtsbild des Inhabers und kann, je nach den Führerscheinanforderungen des ausstellenden Staates, auch biometrische Daten von Fingerabdruck und Iris enthalten.
Diese Vorschläge sind fast parallel zu einer weiteren EU-Gängelung der Autofahrer eingebracht worden, bei der Neufahrzeuge ab 2024 einen Tempo-Assistenten verpflichtend eingebaut haben müssen:
Komplett neu sind die Geschwindigkeitsassistenten nicht: Schon seit Juli 2022 schreibt die EU entsprechende Fahrassistenten in neu eingeführten Fahrzeugtypen vor. Ab Juli 2024 ist er Pflicht in jedem Neuwagen […]. Dauerhaft abschalten kann man ihn nicht.
Das Auto wird nach Willen des undemokratischen EU-Konstrukts immer mehr zu einem vollständig überwachten und kontrollierten Raum, an dessen Ende die eine „staatliche Bewegungserlaubnis“ stehen wird. Heißt, dass nur noch „dem System genehme Fahrten“ erlaubt sein werden. So zwingt die EU den Autofahrern 2024 auch noch weitere „Assistenten“ wie Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner, automatische Notbremslichter, Rückfahrassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten und sogenannte „Alcolocks“, eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren, auf. Für Neuzulassungen kommen ab Juli zudem noch Unfalldatenschreiber (Blackboxen) dazu.
Für die Internationalisten/Globalisten/Eliten (IGE) geht es um dauerhafte, vollständige und lückenlose Kontrolle und Überwachung. Daher ist es auch nur logisch, dass es solche „Lösungen“ wie den mDL oder die oben genannten „Assistenten“ als Pflicht gibt/geben wird.
Quellen:
EU Council proposes launch of mobile driver’s licenses for digital wallets
Interinstitutional File: 2023/0053(COD)
Ab 2024 – Tempo-Assistent ISA im Auto wird Pflicht
Totalüberwachung am Steuer: Die EU lenkt mit