Schon einmal den Begriff Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, in etwa Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffobergrenze) gehört? Nein? Dieses vom Korruptionsmoloch Brüssel als Steigbügelhalter der Internationalisten/Globalisten/Eliten (IGE) erlassene Monstrum in Ableitung der Agenda 2030 bzgl. Meldepflichten beim Import von Waren/Rohstoffen im Kontext von CO2 wird nicht nur der deutschen Industrie final das Genick brechen, sondern uns alle schwer treffen.
Der CBAM ist in der breiten Masse bis dato vollkommen unbekannt und nur wenige Firmen haben sich bislang damit befasst.
Was ist der CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft große Teile der deutschen Industrie. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe seit 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Die erste Meldung soll bis Ende Januar 2024 abgegeben werden.
CBAM ist Teil der „Klimaschutzinstrumente“ der Europäischen Union (EU) und ist neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets der EU. Das österreichische Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu:
Ab dem Jahr 2026 müssen beim Import bestimmter Waren, bei deren Produktion in Drittländern THG [Treibhausgase] ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate richtet sich nach der bei der Produktion entstandenen Menge an THG-Emissionen. Der Preis der CBAM-Zertifikate bemisst sich nach dem Preis der EU-ETS Zertifikate im Zeitpunkt des Imports der Waren. Die durch CBAM auf Importe auferlegten Kosten entsprechen damit jenen, die bei Produktion innerhalb der EU durch den Ausstoß von THG und den damit einhergehenden Erwerb von EU-ETS-Zertifikaten entstanden wären.
Dadurch stellt CBAM ein vergleichbares CO2-Bepreisungsniveau zwischen Waren unterschiedlicher Herkunft her, unabhängig davon, ob die Produktion innerhalb oder außerhalb der EU stattfand. Dies soll insbesondere das Risiko reduzieren, dass Produktionsstätten in Länder mit weniger stringenten Klimaauflagen als innerhalb der EU verlagert werden (Carbon Leakage). Außerdem soll durch diese europäische Maßnahme ein monetärer Anreiz für Produzenten in Nicht-EU-Länder geschaffen werden, die THG-Emissionen im Herstellungsprozess zu senken.
Die Implementierung von CBAM erfolgt in zwei Phasen. Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase. Während der Übergangsphase bestehen für Einführer von CBAM-Waren Berichtspflichten, jedoch müssen zu diesem Zeitraum noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Ab 1. Jänner 2026 beginnt die Bepreisungsphase. Während dieser müssen für von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden, wodurch erstmals eine Bepreisung von THG-Emissionen, die bei der Produktion der erfassten importierten Waren aufgetreten sind, stattfindet.
Wie funktioniert der CBAM?
Der Importeur bestimmter Waren (oder ihre indirekten Zollvertreter) müssen eine Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgeben, die den gesamten grauen Emissionen unter Berücksichtigung eines potenziellen, im Ausland gezahlten Kohlenstoffpreises und der kostenlosen Zuteilung in der EU entspricht. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-Waren in die EU einführen:
Auf alle importierenden Unternehmen (ab einem Warenwert größer als 150€) kommen dann zahlreiche, weitreichende Verpflichtungen zu:
Welche Produkte sind vom CBAM betroffen?
Betroffen sind die folgenden „emissionsintensiven“ Produktgruppen:
Bis Januar 2030 wird geprüft, ob Chemikalien und Polymere auch als weitere nachgelagerte Produkte vom CBAM betroffen sein werden. Angesichts des CO2-Wahns ist davon auszugehen, dass auch diese Produkte in den CO2-Ablasshandel aufgenommen werden.
Welche Folgen wird der CBAM haben?
Der CBAM und der Zertifikatehandel sind Teil des „New Green Deals“ und damit des Großen Neustarts. Bei Lichte betrachtet ist der CBAM ein weiteres Werkzeug zur Vernichtung des Mittelstands (inkl. Landwirtschaft), da nur große Firmen CBAM stemmen werden können (Kosten, Prozesse, Strukturen, …). Damit erfolgt eine weitere Konzentration bei Produktion und Versorgung auf (Groß-)Konzerne.
Der CBAM wird zu weiteren (massiven) Preissteigerung bei allen Waren führen, denn die Kosten für den Ablasshandel namens CO2-Zertifikatehandel wird seitens der Unternehmen auf die Verbraucher umgelegt werden.
CBAM dient der Zerstörung der Landwirtschaft (Stichwort Kunstdünger), die man an vielen verschiedenen Fronten angreift, und dieser Mechanismus bedeutet auch das Ende der wirtschaftlichen Freiheit bei Import und Export, was wiederum der weiteren Deindustrialisierung Deutschlands Vorschub leisten wird, weil die Industrie aufgrund der hohen Energiepreise und anderer Faktoren aus Deutschland abwandern wird/muss.
Neben der Bauwirtschaft (Stichworte Zement und Stahl) werden auch die bisherigen Schlüsselindustrien Deutschlands (Auto, Chemie) vom CBAM hart getroffen, wenn sie denn bis dahin „aushalten“. Elektrizität oder die Alternative Wasserstoff werden durch CBAM ebenfalls „abgabepflichtig“, wenn diese aus dem Ausland importiert werden. Kritiker sehen darin auch die kommende Begründung für den weiteren Ausbau von „alternativen Energieformen“ wie Windkraft – aka wir sind durch CBAM gezwungen weiter Windkraft und Co. auszubauen, wenn wir „billige“ Energie haben wollen.
Die aktuellen Bauernproteste und warum sich der Mittelstand großflächig diesen anschließen muss
Der Großteil des Mittelstands und der Bauern hat noch nicht verstanden, dass sie das Ziel dieser Maßnahmen sind. Letztlich sollen beide nach den Bestrebungen der IGE weg – die IGE wollen den Mittelstand und die Bauern als Konkurrenz auslöschen und durch Vertical Farming und Großlandwirtschaft auf den Schwarzböden in der Ukraine ersetzen bzw. nur noch Großkonzerne am Markt haben. Der CBAM dient als Werkzeug zur weiteren Zentralisierung von Energie, Nahrung und Produktionsgütern und somit als Macht- und Steuerungsinstrument. Umso wichtiger ist zu verstehen wie wichtig die Themen Dezentralisierung, Regionalität und der Genossenschaftsgedanke sind und das genau hierin die Lösung liegen wird, wenn wir eine Alternative zu den Gedankenplänen der IGE haben wollen.
Weitere Informationen
Das Thema CBAM wurde in der letzten Sitzung des Corona Ausschusses in einem Gespräch mit dem holländischen Unternehmer Jeroen Pols beleuchtet, der auf sehr viele Punkte und die Gefahren eingegangen ist, die der CBAM mit sich bringt:
Fazit
Der CBAM ist ein weiterer Mechanismus zur Umverteilung von Fleißig nach Reich. Der Mittelstand muss endlich verstehen, dass ein gezielter Krieg gegen sie ausgesprochen wurde und wenn jetzt kein Widerstand der kleinen Firmen, Unternehmer kommt und sie stattdessen versuchen die CBAM-Bürokratie umzusetzen, dann unterschreiben sie damit ihr eigenes Todesurteil. Was wir mit CBAM sehen ist eine weitere Stufe der gewollten und gezielt durchgeführten Vernichtung des Mittelstands über den angeblichen Hebel „Klimaschutz“ durch eine übergriffige EU-Bürokratie.
Der CBAM ist ein wichtiger Baustein im Kontext der CO2-Steuer, des Emmissionshandels (aka Ablasshandel) und eine weitere Form der Besteuerung unserer „Lebensgrundlage Luft“.
Widerstand heißt beim CBAM keine aktive Mitarbeit, keine Registrierung beim CBAM und Verhinderung des bürokratischen Aufbaus desselben.
Das Thema CBAM zeigt wie wichtig das CO2-Narrativ, der Klimahoax für die IGE ist, um ihre Ziele des Systemumbaus umsetzen zu können. Aber selbst wenn das CO2-Narrativ scheitern sollte, werden die IGE über die anderen „Maßnahmen“ aus Fit for 55 versuchen ihre Agenden durchzudrücken, da mit einem Scheitern auch die CBDCs, die digitale ID und all die anderen IGE-Pläne nicht realisierbar sind.
Quellen:
CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Zoll – CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
CBAM Anwendungsbereich
Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der EU
CBAM: Gesetzliche Meldepflichten für Unternehmen seit Oktober
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
„Fit für 55“
„Fit for 55“ – Maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des Green Deal
EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55
Jeroen Pols | Sitzung 194: Die Stunde der Wahrheit