CBDC: Die zweckgebundene, programmierbare digitale Währung und die vor uns liegende DystopieLesezeit: 7 Minuten
Bekanntlichermaßen sind all die Warnungen, die Kritiker seit Jahr(zehnt)en äußern, nichts weiter als Verschwörungstheorien. Rechte Phantasien, unwissenschaftliche Äußerungen und komplett der Wirklichkeit entzogene Meinungen.
So zumindest der Ansatz der Hochleistungspresse und Politkaste, um jene Warner mundtot zu machen, sie zu diskreditieren und ggf. wirtschaftlich zu zerstören.
Dass es im Grunde genommen genau anders herum ist und sich ein Großteil der Warnungen dieser Kritiker als berechtigt und oftmals mit einer 100%-igen Genauigkeit herausgestellt haben, ficht aber weder die Politdarsteller noch die Medienjongleure an.
Und auch jene „Verschwörungstheorien“ und jene Warnungen der Kritiker bzgl. der sogenannten Central Bank Digital Curriencies (CBDCs, digitale Zentralbankwährungen) scheinen sich zu bewahrheiten.
Denn nach einem aktuellen Papier des deutschen Innenministerium zum digitalen Euro wird diese CBDC genau jene Eigenschaften besitzen, die Kontrolle und Überwachung ermöglichen, vor denen auch ich seit Jahren warne.
So lesen wir auf Seite 11 im Dokument:
(Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Anforderungen betreffen das Kernsystem des CBDC-Backends, das technische Rückgrat für die Verwendung von CBDC-Noten bildet. Bei der Umsetzung in die Praxis kann das CBDC Ökosystem weitere Funktionen enthalten und weitere Dienste anbieten, die auf dem Kernsystem als zusätzliche Anwendungsschicht. Dies kann zum Beispiel die Unterstützung für die automatische Auslösung von Zahlungen auszulösen, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind (oft als Programmierbarkeit bezeichnet) oder Zahlungen zu verbieten wenn eine Brieftasche, die nur für bestimmte Zwecke ausgegeben wurde, außerhalb ihres zulässigen Bereichs verwendet wird.)
Und auf Seit 10 lesen wir:
(Die Zentralbank kann CBDC-Noten widerrufen, z. B. als Instrument der Geldmengenkontrolle. Der Widerruf von CBDC-Noten wird von einer autorisierten Stelle, der Widerrufsbehörde, durchgeführt, die von der Zentralbank kontrolliert und betrieben wird.)
Im Abschnitt Anonimity of payments and wallets (Anonymität von Zahlungen und Geldbörsen) auf Seite 12 wird auf die technische Möglichkeit verwiesen, verschiedene Arten von Wallets (digitale Geldbörsen) bereitzustellen, die nur bestimmte Funktionen besitzen werden (aktuelles Stichwort hierzu: Bezahlkarten für Migranten):
(Ein allgemeiner Ansatz zur Lösung dieses Dilemmas ist die Verwendung verschiedener Arten von Geldbörsen mit unterschiedlichen Funktionalität. Je nach der Menge an persönlichen Informationen, die sie erfordern, können Geldbörsen nur Folgendes erlauben:
Zahlungen nur mit bestimmten Einschränkungen (z. B. Höhe des gespeicherten Geldbetrags, Anzahl der Zahlungen pro pro Tag, Geldbetrag pro Transaktion oder pro Tag) oder ohne derartige Beschränkungen (abgesehen von allgemeinen Beschränkungen, falls die Zentralbank es für angebracht hält, diese aufzuerlegen). Dieser Ansatz kann zu (mindestens) zwei Arten von Geldbörsen entstehen: Völlig anonyme Wallets, die keine persönlichen Informationen erfordern und Beschränkungen unterliegen, und
personalisierte Geldbörsen, die vollständig rückverfolgbar sind, aber keinen Beschränkungen unterliegen.)
Die aufgeführten Abschnitte zeigen eindeutig, dass im Gegensatz zu der traditionellen Vorstellung, dass man über sein Geld jederzeit frei verfügen kann, der digitale Euro programmierbar und zweckgebunden sein wird. Damit wird die finanzielle Autonomie des Einzelnen ad absurdum geführt.
Der digitale Euro als programmierbare Währung
Der wichtigste Punkt im Dokument des deutschen Innenministeriums ist der Hinweis auf die Programmierbarkeit dieser CBDC der EZB. Letztlich heißt dies, dass der digitale Euro an bestimmte Zwecke gebunden werden kann, was wiederum die „Entscheidungsgewalt“ des Einzelnen bzgl. der Verwendung seines Geldes einschränkt. Die Programmierbarkeit einer Währung unterminiert immer die finanzielle Freiheit und lässt eine Kontrolle der Währung durch die Behörden zu, wenn sich die Bevölkerung nicht nach Ansicht derselben „wohl verhält“.
Die „Bezahlkarte“ für Migranten als Pilotprojekt
Die Idee einer programmierbaren digitalen Währung galt lange Zeit als „Verschwörungstheorie“. Die aktuellen Entwicklungen belegen aber das genaue Gegenteil. Die Einführung der „Bezahlkarte“ für Migranten, wie sie im obigen Papier des Innenministeriums aufgezeigt wird, ist nichts anderes wie eine Blaupause und ein Pilotprojekt für eben jene Programmierbarkeit. Dieses offensichtliche Experiment dient als Testumgebung für diese gewollte Einschränkung der Freiheit – und eine Ausweitung dieser Beschränkungen auf die Allgemeinheit ist dann bei flächendeckender Einführung der CBDCs nur noch eine Frage der Zeit. Die heute als „Musterbeispiel für eine bessere Migrationspolitik“ dienende „Bezahlkarte“ ist nichts anderes als ein System, dass am Ende für alle gelten wird und dem derzeit eine Mehrheit der Menschen applaudierend zustimmen wird, ohne die Folgen für uns alle zu erkennen.
Wie weit die Politik bzw. die Strippenzieher dahinter bereits beim Thema CBDCs sind, soll eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Papiers des Innenministeriusm aufzeigen:
1. Übergreifende Funktionalität und Programmierbarkeit
Das Dokument behandelt das technische Grundgerüst des CBDC-Backend-Systems und betont dabei dessen Programmierbarkeit. Es erwähnt gezielt das Potenzial für die automatische Auslösung von Zahlungen auf der Grundlage vordefinierter Bedingungen (aka „Programmierbarkeit der digitalen Währung“). Des weiteren sind die digitalen Wallets (Geldbörsen) auf bestimmte Zwecke beschränkbar, was wiederum den Gedanken der zweckgebundenen Ausgaben unterstreicht.
2. Kontrolle und Widerruf von CBDC-„Geldnoten“ durch die Zentralbank
Im Dokument des Innenministeriums wird ausdrücklich darauf eingegangen, dass die EZB als europäische Zentralbank die ständige Kontrolle über den digitalen Euro haben wird. Sie kann jederzeit CBDC-„Geldnoten“ als Instrument zur Kontrolle der Geldmenge widerrufen bzw. „digital vernichten“. Dies bedeutet, dass traditionelle Sparmöglichkeiten obsolet werden, da es die programmierbare Natur der CBDCs den Behörden jederzeit ermöglicht, die Währung bzw. bestimmte „Chargen“ einzuziehen, wenn sie nicht nach den Wünschen der Zentralbank ausgegeben werden.
3. Unterschiedlich gestaltete Wallets und das Ende der Freiheit
Wie bereits aufgeführt, sieht das Papier verschiedene Arten von Wallets (Geldbörsen) oder Apps vor, die mit jeweils unterschiedliche Funktionen ausgestattet sein sollen. Diese unterschiedlich gestalteten Wallets können Wegbereiter für eine Vielzahl an dystopischen Szenarien sein. Dabei setzt man offensichtlich seitens der Zentralbanken darauf, dass diese unterschiedlichen Geldbörsen mit einer unterschiedlichen Ausprägung der persönlichen Informationen, unterschiedlichen Ausgabenbeschränkungen unterliegen. So werden „informationsdichte“ Wallets so gut wie keinen Einschränkungen unterliegen, während man „informationsarme“ oder anonyme Geldbörsen mit starken Einschränkungen versehen wird. Gibt es eine noch bessere Möglichkeit der Steuerung der Massen?
4. Anonyme Transaktionen und deren potenziellen Beschränkungen
Im Papier wird auf die Thematik „anonyme Transaktionen mit CBDC“ eingegangen und man schreibt explizit, dass anonyme Zahlungen eingeschränkt werden können, vorbehaltlich der Umsetzung und Akzeptanz der damit verbundenen Betrugsrisiken.
5. Global und weitere Entwicklungen
Die im Papier des Innenministeriums genannten Punkte von Programmierbarkeit und damit einhergehender Kontrolle ist auch bei „CBDC-Lösungen“ in anderen Ländern zu sehen, z. B. beim eReal Brasiliens oder bei der geplanten digitalen Währung Indiens. Interessanterweise hat die Fed kurz nach der deutschen Bekanntmachung ein vergleichbares Dokument veröffentlicht. Dies unterstreicht einmal mehr den globalen Trend zu programmierbaren digitalen Währungen.
Conclusio
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Warner und Kritiker mit ihren Befürchtungen bzgl. Bargeldabschaffung und CBDCs recht haben. Eine weitere „Verschwörungstheorie“, die zur Verschwörungsrealität wird. Das Papier des Innenministeriums zeigt eine angedachte Zukunft, in der Finanztransaktionen weder privat, anonym, noch uneingeschränkt sein werden. Der programmierbare Charakter des digitalen Euros wirft nicht nur kritische Fragen zur finanziellen Freiheit des Einzelnen auf, sondern auch bzgl. Privatsphäre und einem möglichen Machtmissbrauch durch zentrale Behörden. Aber die EZB ist mit ihren Maßnahmen nicht alleine. Zahlreiche Zentralbanken weltweit arbeiten an ähnlichen Konzepten, was den Charakter eines gezielten Vorgehens im Kontext des Großen Neustarts unterstreicht. Das Establishment weiß um die Notwendigkeit eines neuen Systems, da ihnen das alte gerade wegbricht. Sie müssen ein neues Geldsystem einführen, wenn sie weiter an der Macht bleiben wollen. Es liegt ganz allein an uns, ob sie dabei erfolgreich sein werden.
Quellen:
TR-03179-1 Central Bank Digital Currency
Technical Guideline BSI TR-03179-1: Central Bank Digital Currency PDF
„Bezahlkarte ist nur ein Schritt zur notwendigen Begrenzung der Migration“
Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
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