Der wichtigste Baustein im Kontext des Großen Neustarts ist aus meiner Sicht die Einführung/Implementierung der digitalen ID (dID). Ihr folgen dann CBDCs, Sozialkreditprogramme, 15-Minuten-Städte, usw. Auch wenn an allen parallel gearbeitet wird, ist und bleibt die dID die Drehscheibe, um die Agenden der Internationalisten/Globalisten/Eliten (IGE) durchsetzen zu können. Teil der dID bzw. eine Voraussetzung für einen „effektiven Einsatz“ ist die Gesichtserkennung und damit automatisierte Zuordnung einer Person zu seiner dID. Daher dürften die drei nachfolgenden Meldungen (es gäbe noch viel mehr davon) nicht allzu sehr überraschen, wenn man diese Zusammenhänge versteht:
Australien: Neuer Leitfaden zur Gesichtserkennung
Während sich Australiens Regierung mit dem Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien (FRT, facial recognition technology) im Einzelhandel beschäftigt, hat das Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) einen Leitfaden zur Bewertung der Datenschutzrisiken der Gesichtserkennung in kommerziellen Umgebungen veröffentlicht.
Der neue OAIC-Leitfaden unterscheidet zwischen Gesichtsverifikation (1:1 FRT) und Gesichtsidentifikation (1:n FRT) und listet die wichtigsten Grundsätze auf, die im Zusammenhang mit dem Privacy Act und den Australian Privacy Principles (APP) beim angemessenen Umgang mit sensiblen Informationen und beim Einsatz von FRT unterstützen sollen.
Dazu gehören Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Zustimmung und Transparenz, Genauigkeit, Voreingenommenheit und Diskriminierung sowie Governance und laufende Gewährleistung. Einfach ausgedrückt: Organisationen, die personenbezogene Daten (einschließlich biometrischer Daten) erheben, müssen einen Grund dafür haben, den Menschen mitteilen, dass sie dies tun, alles tun, um Voreingenommenheit zu vermeiden, und über klare Richtlinien verfügen, die dies regeln.
Der Leitfaden ist für ein Regierungspapier in seiner Einschätzung sehr offen, wenn es um die Frage geht, wie sich die Gesichtserkennung auf die Privatsphäre auswirkt:
FRT greift in erheblichem Maße in die Privatsphäre des Einzelnen ein, und insbesondere Live-FRT ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen.
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(FRT significantly interferes with the privacy of individuals, and live FRT in particular is highly intrusive to an individual’s privacy.)
Organisationen, die FRT einsetzen, wird dringend empfohlen, den Datenschutz durch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment – PIA) zu gewährleisten.
In dem Dokument heißt es weiter:
Bei der Beurteilung, ob der Einsatz von FRT verhältnismäßig ist, sollten Organisationen sorgfältig prüfen, ob der Nutzen die Risiken für die Privatsphäre und andere Menschenrechte eindeutig überwiegt. Wenn eine Organisation beispielsweise FRT einsetzt, um schwerwiegende Bedrohungen für die Gesundheit, Sicherheit und den Schutz von Kunden in einem Geschäfts- oder Einzelhandelsumfeld zu verringern oder zu verhindern, muss sie nachweisen können, dass ihr Einsatz in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Risiken steht.
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(When assessing whether the use of FRT is proportionate, organisations should carefully consider whether the benefits clearly outweigh the risks posed to individual’s privacy and other human rights. For example, where an organisation is using FRT to lessen or prevent serious threats to the health, safety and security of customers in a commercial or retail setting, it must be able to demonstrate how its use is proportionate to the risks identified.)
Neue Vorschriften unterstreichen Entscheidung über FRT-Einsatz bei der Einzelhandelskette Bunnings
Dieser Hinweis wird durch die jüngste Entscheidung der australischen Datenschutzbeauftragten noch wichtiger, die feststellte, dass die große Einzelhandelskette Bunnings die Privatsphäre der Bürger verletzt hat, indem diese persönliche und sensible Daten über ein Gesichtserkennungssystem sammelte.
Bunnings, das Haushaltswaren und Gartenbedarf verkauft, behauptet, dass es die Gesichtserkennung zum Schutz vor „gewalttätiger und organisierter Kriminalität (violent and organized crime)“ eingesetzt hat.
In ihrer Entscheidung schrieb die Datenschutzbeauftragte Carly Kind, dass „die Gesichtserkennungstechnologie eine effiziente und kostengünstige Option gewesen sein mag, die Bunnings zum damaligen Zeitpunkt in seinen gut gemeinten Bemühungen zur Bekämpfung rechtswidriger Aktivitäten zur Verfügung stand. Doch nur weil eine Technologie hilfreich oder bequem sein mag, bedeutet dies nicht, dass ihr Einsatz gerechtfertigt ist (facial recognition technology may have been an efficient and cost effective option available to Bunnings at the time in its well-intentioned efforts to address unlawful activity. However, just because a technology may be helpful or convenient, does not mean its use is justifiable)“.
Das heißt überspitzt formuliert, die Mafia ist sicherlich nicht so sehr an den Rasenmäherrobotern von Bunnings interessiert, so dass dies die Erfassung biometrischer Daten von den Kunden des Geschäfts rechtfertigen würde.
Der OAIC hat einen praktischen One-Pager veröffentlicht, der die wichtigsten Punkte des Leitfadens enthält.
Die Entscheidung und der dazugehörige Leitfaden stellen eine Waage dar, auf der die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie in Geschäften und anderen kommerziellen Umgebungen gegen die potenziellen Nachteile abgewogen werden. Das Dokument des OAIC enthält eine Reihe von Erwägungen in Bezug auf das öffentliche Interesse, alternative Methoden und die Speicherung biometrischer Daten.
Quellen:
Retail facial recognition for crime prevention finds support in Australia, UK
Facial recognition technology: a guide to assessing the privacy risks
Privacy Act 1988
Australian Privacy Principles guidelines
Biometrics upgrades arriving at borders (but check the schedule for updates)
UK policing minister kicks off debate on live facial recognition
Australian Privacy Commissioner’s FRT ruling could have major implications for retail
New Zealand lawyer ‘not surprised’ if Australian laws change for retail biometrics use
Facial recognition technology and privacy
Discrepancy in enforcement between biometric data protection in public, private sectors
Belgian watchdog ruling on consent sets employee biometrics use against GDPR
Retail facial recognition trials in Australia spark accuracy, privacy and bias concerns
Brasilien: Mit Gesichtserkennung ausgestattete Überlandbusse
In Brasilien werden Überlandbusse, die im Bundesstaat Rio de Janeiro unterwegs sind, mit Gesichtserkennung ausgestattet.
Die erste Gruppe von Fahrzeugen wird im Januar 2025 ausgestattet und bis Oktober schrittweise in der gesamten Flotte eingeführt. Die Maßnahme wurde von Detro-RJ, einer dem Staatssekretariat für Verkehr und städtische Mobilität (Setram) angeschlossenen Agentur, veröffentlicht.
Verkehrsminister Washington Reis dazu:
Diese Art von Technologie bringt mehr Effizienz in den Transportbetrieb und ist wichtig, um die unregelmäßige Nutzung von Leistungen zu bekämpfen. Wir wollen, dass die Fahrgäste unbesorgt in die Busse einsteigen können und sicherer unterwegs sind, während sie den von der Landesregierung gewährten Rabatt genießen. Der Prozess wird sich über zehn Monate hinziehen, ohne dass den Betreibern ein Schaden entsteht.
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(This type of technology brings more efficiency to the transport operation and is essential to combat the irregular use of benefits. We want passengers to have peace of mind to board the vans and have greater safety in their travels, enjoying the discount granted by the state government. The process will be carried out over ten months, without any harm to operators.)
Die Gesichtserkennung wird eingesetzt, um die ordnungsgemäße Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Gruppen wie ältere Menschen, Studenten und Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. Mit dieser Technologie soll Betrug bekämpft werden, z. B. die Verwendung der Fahrkarte durch andere Personen als den Inhaber. Wer bei der missbräuchlichen Nutzung erwischt wird, dem können die Vergünstigungen entzogen werden. Die Technologie wurde im Anschluss an eine gemeinsame Studie von Detro-RJ, Setram und der Zivilpolizei in einigen reglementierten Transportern getestet.
Bereits im Jahr 2016 (!) veröffentlichte der Bundesstaat Rio ein Dekret, das die Einführung biometrischer Kontrollen für elektronische Fahrscheine vorsieht. Bei den biometrischen Daten handelt es sich in erster Linie um Gesichtsdaten, die in den Datenbanken des Bundesstaates Rio gespeichert werden. Das Dekret verbietet die Weitergabe der vom Personenbeförderungsdienst gesammelten Daten an Dritte oder ihre kommerzielle Verwertung „ohne die Zustimmung der gewährenden Behörde“. Auch die missbräuchliche Verwendung von Nutzerdaten ist strafbar. Die Gesichtserkennung ist in Brasilien sehr umstritten, Aktivistengruppen fordern ein Verbot ihrer Verwendung.
Quellen:
Brazil: Rio de Janeiro to get facial recognition-equipped intercity buses
Brazilian groups call for ban on facial recognition
DECRETO Nº 45.749, DE 02 DE SETEMBRO DE 2016.
USA: Google Wallet und biometrische US-Reisepässe
Die Funktion von Google Wallet zur Digitalisierung biometrischer US-Reisepässe ist nun online gegangen und ermöglicht es Inlandsreisen innerhalb der USA mittels einer digitalen ID durchzuführen.
Die US-Behörde TSA akzeptiert die biometrischen Reisepässe von US-Amerikanern, die in Google Wallet als „ID-Pass“ hinterlegt werden, an ausgewählten Kontrollpunkten. Digitalisierte Reisepässe können nicht für internationale Flüge in die oder aus den USA verwendet werden.
Die Funktion wurde im September für Beta-Tests eingeführt, als Google die Akzeptanz durch die TSA bekannt gab und plant, die Ausweise auch für andere Anwendungsfälle zu nutzen, darunter die Wiederherstellung von (Online-)Konten, die Identitätsüberprüfung und Autovermietungen. Angesichts des Mangels an nationalen Ausweisdokumenten in den USA und der Geschwindigkeit, mit der der mobile Führerschein (mDL) auf bundesstaatlicher Ebene eingeführt wird, sieht Google offenbar eine Chance, eine noch größere Rolle im Leben der US-Amerikaner zu spielen.
Laut 9to5Google können US-Amerikaner ihre Pässe in Google Wallet registrieren, wenn sie die Google Play Services Version 24.47.35 auf Android 9+ verwenden müssen.
Die Registrierung umfasst einen Scan des NFC-Chips des Reisepasses und ein kurzes Video, das für eine biometrische Überprüfung der Echtheit und einen biometrischen Abgleich mit dem Gesichtsbild des Reisepasses verwendet wird. Die Präsentation erfolgt über einen QR-Code oder durch „Antippen“ eines NFC-Lesegeräts.
Reisenden wird empfohlen, ihren physischen Ausweis bis auf Weiteres bei sich zu tragen, nur für den Fall der Fälle.
Google Wallet unterstützt im Übrigen auch mDLs aus Maryland, Arizona, Colorado, Georgia, Kalifornien und New Mexico.
Quellen:
Google announces beta test for digital IDs based on biometrics and US passports
Google Wallet rolling out adding passport IDs on Android
Google Wallet rolls out mDL support and prepares more digital identity use cases
Georgia mDL now available on Google Wallet for Android Users, other states follow
mDLs officially come to Google Wallet in California
New Mexico mDL goes live amid uneven state progress
Allen drei Beispielen ist gemein, dass ein angeblicher Nutzen vorangestellt wird, um Gesichtserkennung oder eine diD einführen zu können. Überraschend ist die „Ehrlichkeit Australiens“ bei der Beurteilung der Gesichtserkennung, wobei anzumerken ist, dass dies wohl nur eine kurze Bestandsaufnahme darstellen und alsbald eine Änderungen erfahren dürfte. Gleichzeitig zeigt es auch, dass es keine Rolle spielt, ob ein Land Teil des Westens oder der Pseudoalternative BRICS ist. Sie sind alle Teil des Spiels und des von mir so oft erwähnten „falschen Ost-West-Paradigmas“.
Letztlich sehen wir hier erneut das konzertierte Vorgehen der Behörden weltweit, um die Digitalisierung und vornehmlich die digitale ID voranzubringen. Und ja, ich weiß, dass Inkompatibilität der verschiedenen Systeme, „Nicht bedienen können“ der Technologie durch bestimmte Personengruppen oder schlichtweg die Weigerung von Menschen eine solche Technik einzusetzen, eine Hürde darstellt. Aber deswegen werden die IGE nicht von ihren Vorhaben ablassen und alles daran setzen ihre benötigten „Digitalisierungsthemen“ durchzusetzen. Egal, was es kostet…