UN-Überwachungspakt: Warum man jetzt auf Faktenchecker verzichten kann

UN 2.0 - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt UN-WebseiteUN 2.0 - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt UN-Webseite

UN 2.0 – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt UN-Webseite

Will ich etwas verheimlichen, tue ich es im Geheimen.

Will ich etwas verstecken und sicher sein, dass ich es durchbekomme, dann tue ich es an einem Tag an dem die halbe Welt mit etwas anderem beschäftigt ist.

Mit diesen beiden simplen Sätzen kann man das Vorgehen der UN am 24. Dezember 2024 beschreiben.

Denn genau am Heiligen Abend 2024 wurde der sogenannte UN-Überwachungspakt von der UN-Generalversammlung verabschiedet, der sich wiederum auf die UN-Convention against Cybercrime bezieht.

Countering the use of information and communications

(Download PDF)

Die wichtigsten Aspekte zum UN-Überwachungspakt:

Inhalt und Ziel:

Das Abkommen zielt angeblich darauf ab, die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität zu verbessern. Es enthält Bestimmungen zu weitgehenden Überwachungsverpflichtungen und Datenaustauschpflichten für die Mitgliedsstaaten, auch wenn es nicht unbedingt um Straftaten geht. Die Konvention erlaubt den Austausch von Beweisen, den Schutz von Opfern und die Wahrung von Menschenrechten im Internet, jedoch wird kritisiert, dass die Menschenrechte und der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Ratifizierung und Umsetzung:

Obwohl das Abkommen verabschiedet wurde, muss es von den einzelnen Staaten noch ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Es gibt Aufrufe von verschiedenen Seiten, die Konvention zu überdenken oder zu verhindern, um die Bürgerrechte und den Datenschutz zu schützen.

Reaktionen in den Medien und auf Plattformen:

Auf sozialen Medien und in einigen Medienberichten wird der UN-Überwachungspakt als eine Gefahr für die Privatsphäre und die demokratischen Freiheiten beschrieben. Es gibt Hinweise darauf, dass die Entscheidung, die Konvention an einem Tag mit geringer öffentlicher Aufmerksamkeit zu verabschieden, bewusst getroffen wurde.

Einschätzung:

1. Mangel an demokratischer Legitimation:

Die Konvention wurde ohne formelle Abstimmung beschlossen, was zu Kritik führt, weil dies den demokratischen Prozess umgeht. Die Entscheidung, das Abkommen am 24. Dezember zu verabschieden, ein Tag mit minimaler öffentlicher Aufmerksamkeit, deutet auf eine Strategie hin, um öffentliche Diskussionen und Widerstand zu minimieren.

2. Bedrohung der Privatsphäre und Meinungsfreiheit:

Die Überwachungs- und Datenaustauschpflichten könnten zu einer massenhaften Überwachung führen, die nicht nur Kriminelle, sondern auch harmlose Bürger betrifft. Es gibt Bedenken, dass die Konvention die Privatsphäre und Meinungsfreiheit in einem Maße einschränkt, das mit den Grundprinzipien der Menschenrechte in Konflikt steht. Die Vereinbarung wird als ein Werkzeug gesehen, das autoritäre Regime nutzen könnten, um Dissidenten zu verfolgen.

3. Unklare Definition von Straftaten:

Die Konvention definiert Cyberkriminalität sehr breit, was die Gefahr mit sich bringt, dass sie auch auf legitime Aktivitäten angewendet werden könnte. Der offene Katalog von Straftaten, die unter die Überwachung fallen könnten, bietet wenig Garantie für den Schutz von Bürgerrechten.

4. Mangel an Schutzmechanismen für Menschenrechte:

Kritiker bemängeln, dass die Konvention nur Lippenbekenntnisse zur Menschenrechtsverpflichtung ablegt, ohne konkrete Schutzmaßnahmen zu implementieren. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der Konvention in Ländern mit schwachem Rechtsstaat oder autoritären Regimen zu Missbrauch führen könnte.

5. Einfluss auf nationale Souveränität:

Es gibt Sorge, dass die Konvention die Souveränität der Mitgliedsstaaten untergräbt, indem sie ihnen verpflichtende Überwachungsmaßnahmen auferlegt, die möglicherweise gegen nationale Gesetze oder Verfassungen verstoßen. Dies könnte zu einer internationalen Überwachungsinfrastruktur führen, die über die Kontrolle der nationalen Regierungen hinausgeht.

6. Unzureichende Berücksichtigung der Zivilgesellschaft:

Die Verhandlungen und die Verabschiedung der Konvention fanden ohne signifikante Beteiligung der Zivilgesellschaft statt, was zu Kritik führt, dass die Interessen und Rechte der Bürger nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

7. Potenzial für Missbrauch durch autoritäre Staaten:

Länder mit autoritären Regierungen könnten die Konvention nutzen, um ihre Überwachungspraktiken zu legitimieren und zu verstärken, was eine globale Verschärfung der Kontrolle über das Internet und die Kommunikation zur Folge haben könnte.

Conclusio

Die vorgebliche „Bekämpfung von Cyberkriminalität“ ist einmal mehr nur das Einfallstor den sowieso erodierenden Schutz der Bürgerrechte weiter schleifen zu können. Es besteht ob der Möglichkeit des Scheiterns des Großen Neustarts die große Gefahr, dass der UN-Überwachungspakt zu einem Übergriff auf Grundrechte führen wird.

Zensur und Co. werden auf dem Fuße folgen. Eines bedingt das eine. Kontrolle und Überwachung sind essenziell für die Agenden der Internationalisten/Globalisten/Eliten (IGE). Und die „Abschaffung von Faktencheckern“ sind nur Ablenkung für die Massen, weil diese aufgrund solcher Pakte wie dem des UN-Überwachungspakts gar nicht mehr benötigt werden.

Quellen:
Countering the use of information and communications technologies for criminal purposes
Die UN hat still und heimlich einen globalen Überwachungspakt beschlossen
Die UNO-Konventionzur Cyberkriminalität ist ein globaler Überwachungspakt
X – Post Daniel Gugger 888
Detailanalyse UN-Überwachungspakt / Cybercrime Convention
Plötzlich ist der UNO-Überwachungspakt da
Europarat: Abkommen ermöglicht grenzübergreifende digitale Beweissicherung

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