Meinungsfreiheit: Der offene Angriff von Union und SPDLesezeit: 5 Minuten

Meinungsfreiheit – Bildquelle: www.konjunktion.info (KI-generiert)
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit, allerdings ist diese nicht schrankenlos. Er lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Freiheit wird jedoch im zweiten Absatz eingeschränkt:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Diese Einschränkung wollen die Fraktionen von Union und SPD dazu nutzen, um eine nie gekannte Zensur in Deutschland einzuführen. Im Koalitionsverhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ lesen wir:
Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.
Rein rechtlich mag die Aussage, dass die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, im Einklang mit der Rechtsprechung des (aus meiner Sicht durch das System übernommenen) Bundesverfassungsgerichts stehen. Denn nach dessen „Auslegung“ schützt Meinungsfreiheit die Äußerung von Ansichten, Wertungen und Überzeugungen, nicht jedoch wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, insbesondere wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Diskurs erheblich zu schädigen oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
So weit so gut.
Aber letztlich wollen Union und SPD damit den Druck auf Social Media und insbesondere auf die unbequemen Bürger erhöhen, um sogenannte „Fake News“ weiter einschränken zu können.
Regierungen und Institutionen die Begriffe wie „Desinformation“, „Fake News“, „Hassrede“ und „Falschinformation“ nutzen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, haben aus meiner Sicht den demokratischen Weg längst verlassen. Wer entscheidet denn letztlich, was als „Falschinformation“ gilt, wann eine „Hassrede“ vorliegt oder welche „Desinformationen“ „schädlich“ sind? Die Regierung und ihre angeschlossenen und von ihnen finanzierten NGOs (wie Correctiv oder die Antonio Amadeus Stiftung)? Wenn solche Eingriffe zur Norm werden, bedeutet dies die Aufgabe demokratischer Grundwerte. Die Definition von „Falschheit“ ist fast immer subjektiv und daher politisch instrumentalisierbar.
Nehmen wir das Beispiel Karl Lauterbach und seine Aussagen bzgl. der „nebenwirksamfreien modRNA-Giftinjektion“. Zu Beginn der Spritzenkampagne 2020/2021 bewarb Lauterbach die modRNA-Biowaffe öffentlich als „nebenwirkungsfrei“ – eine Aussage, die er wiederholt tätigte. Obwohl bereits damals die Hauptwirkungen wie Myokarditis, Thrombosen oder allergische Reaktionen bekannt waren. Damals wurden Warnungen vor diesen Hauptwirkungen als „Falschinformation“ medial und politisch verteufelt und die entsprechenden Kritiker mussten sogar zum Teil ins Ausland fliehen. Plattformen wie X oder Facebook stuften derartige Beiträge als „irreführend“ ein, und in Deutschland leitete die Politik Maßnahmen ein, um eine aufkommende „Impfskepsis“ einzudämmen – etwa durch die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Desinformation“. Wir erinnern uns alle zur Genüge…
Kritiker sahen darin damals – wie auch heute – einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, weil legitime Zweifel oder wissenschaftliche Unsicherheiten pauschal unterdrückt wurden.
Wer bestimmt also, was „falsch“ oder „richtig“ ist? In diesem konkreten Fall der modRNA-Biowaffe waren es Regierungen, Gesundheitsbehörden und Tech-Plattformen – eine Koalition, die eigene Interessen bzw. diejenigen ihrer Strippenzieher im Hintergrund vertreten, aber nicht die der Menschen.
Wenn die Wahrheit sich erst im Nachhinein herausstellt, aber vorherige Kritik als „Desinformation“ gebrandmarkt wird, leidet die freie Debatte, der politische und wissenschaftliche Diskurs sowie eben gesellschaftliche Meinungsfreiheit.
Das kursierende Papier von CDU/SPD sieht in der Regulierung von „bewussten Falschbehauptungen“ (und sie werden sich am Adjektiv bewusst festhalten, um das Vorgehen zu begründen) einen „Schutz der Demokratie“ – also ihrer „Demokratie“ aka dem Propagandabegriff „#UnsereDemokratie“. Das Papier betont zwar die Notwendigkeit klarer Grenzen, aber das Problem und der Konflikt liegt in der Abwägung: Wo endet legitime Meinung, und wo beginnt „schädliche Lüge“? Das Beispiel „Lauterbach“ zeigt, dass diese Grenze in der Praxis unscharf bleibt – und dass diejenigen, die sie ziehen, nicht immer richtig liegen. Gerade wenn sie politisch motivierte „Entscheidungen“ treffen.
Interessant könnte dieses ganze Thema auch in Verbindung mit der sogenannten „Klimaneutralität im Grundgesetz“ werden. Aber auch bei anderen kritischen Aussagen wie:
- CO2 ist nicht monokausal an Klima-/Temperaturveränderungen schuld.
- Wir wollen keinen Krieg mit Russland./Die NATO ist ein Angriffsbündnis.
- Steuerfinanzierte NGOs sind eigentlich steuerfinanzierte GOs.
- Die modRNA-Technik ist gefährlich, weil man die Wirkmechanismen im Körper nicht kennt.
- Merz hat im Wahlkampf bewusst falsche Zeichen/Hoffnungen gesetzt, um die Wahlen zu gewinnen.
Und dass es dabei nur gegen die eigenen Bürger und unbequeme Institutionen geht, ist klar. Die Politik selbst ist aus der EIgensicht unfehlbar, obwohl sie die eigentlichen „Großmeister der Falschinformationen“ sind.
Die Einführung eines Straftatbestandes, der generell das (öffentliche) Äußern falscher Tatsachen unter Strafe stellt, käme einem Ende öffentlicher Kommunikation gleich. Jede (!) umstrittene Äußerung wäre potenziell strafrechtlich relevant und ein Fall für den Staatsanwalt sowie für die aus dem Boden schießenden, von der Regierung finanzierten Meldestellen. Die Angst des Systems vor anderer Meinung und vor allem vor den eigenen Bürger muss inzwischen riesig sein…
All das wäre der finale Schritt zum übergriffigen Staat vor dem George Orwell in seinem Buch 1984 immer gewarnt hat.
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht, den Menschen zu sagen, was sie nicht hören wollen. – George Orwell, The Freedom of the Press
Quellen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5
Neue Koalition will Lügen verbieten
Papier – Union und SPD wollen Medien entlasten und Online-Plattformen mehr regulieren
Lauterbach überführt sich selbst der Lüge: „Ich habe nie wirklich geglaubt, dass die Impfungen nebenwirkungsfrei sind“
The collected essays, journalism and letters of George Orwell
Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
Eine Antwort
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