Überwachung und Kontrolle: European Digital Identity Frameworks für eWallets verabschiedet – Paradigmenwechsel bei der digitalen IdentitätLesezeit: 5 Minuten
Bereits im Artikel Überwachung und Kontrolle: Der EU-Startschuss für eWallets Dank des European Digital Identity Frameworks bin ich vor wenigen Tagen auf die Thematik der EU-eWallet eingegangen und habe festgehalten, dass
[d]ie Europäische Union hat mit großer Mehrheit eine Gesetzgebung verabschiedet [hat], die es ermöglicht ihren Bürgern digitale ID-Geldbörsen (sog. eWallets) zur Verfügung zu stellen, so dass sie keine privaten Unternehmen für die Software bzw. für die Funktionalität bezahlen müssen. Das heißt die EU tritt als „technische Gegenstelle, Entwickler und Systembetreuer“ auf.Das als Europäischer Rahmen für die digitale Identität (European Digital Identity Framework) betitelte Gesetz muss noch vom EU-Ministerrat endgültig genehmigt werden. Wobei davon auszugehen ist, dass dieses dort wohl durchgewunken wird. Insbesondere weil es sich eben als essenziell für das weitere Vorgehen in Richtung dID und CBDCs darstellt.
Jenes „Durchwinken“ ist inzwischen erfolgt, denn der Europäische Rat hat formell diesen neuen Rahmen für eine Europäische Digitale Identitätsbörse (EUDIW) angenommen, die es den „Bürgern ermöglichen wird, ihre Identität nachzuweisen und elektronische Ausweisdokumente über ihr Mobiltelefon auszutauschen“. In einer Pressemitteilung bezeichnet Mathieu Michel, belgischer Staatssekretär für Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung, Datenschutz und Bauordnung, die Verabschiedung des Rahmens als „einen Meilenstein in der digitalen Transformation unserer Gesellschaft (a milestone in our society’s digital transformation)“.
„Die Bürger in die Lage zu versetzen, über eine einzigartige und sichere europäische digitale Brieftasche zu verfügen und gleichzeitig die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu behalten, ist ein wichtiger Schritt für die EU, der weltweit Maßstäbe im digitalen Bereich setzen und die Sicherheit bei der Nutzung von Online-Diensten erhöhen wird (Enabling citizens to have a unique and secure European digital wallet while remaining in full control of their personal data is a key step forward for the EU, which will set a global benchmark in the digital field and enhance security when engaging with online services)“, so Michel.
Indem sie die Bürger in den Mittelpunkt stellt, trägt die europäische Verordnung zur digitalen Identität außerdem dazu bei, den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten erheblich zu verbessern und zu vereinfachen. Die Bürger sollten nicht die Last der administrativen und institutionellen Komplexität tragen müssen.
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(Moreover, by putting citizens at the center, the European digital identity regulation contributes to significantly improving and simplifying access to public services online. Citizens should not have to bear the burden of administrative and institutional complexity.)
Die neuen Überarbeitungen der Verordnung zielen auf einen Paradigmenwechsel ab, der nach offizieller Lesart der EU die digitale Identität für europäische Unternehmen und Einzelpersonen leichter zugänglich und sicherer macht. Der Pressemitteilung zufolge werden EUDIWs die nationalen digitalen Identitäten der Bürger mit anderen verifizierten persönlichen Attributen (z. B. einem Führerschein oder einem Bankkonto) verknüpfen und so den Identitätsnachweis und den Zugang zu Online-Diensten in der gesamten EU ermöglichen, ohne dass private Identifizierungsmethoden verwendet oder unnötige Daten weitergegeben werden müssen.
Gemäß dem Gesetz müssen die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern, Einwohnern und Unternehmen eine digitale Identitätsbörse zur Verfügung stellen und EUDIWs aus anderen Mitgliedstaaten bis 2026 akzeptieren, was der Frist für die vollständige Umsetzung entspricht.
Darüber hinaus müssen EUDIWs kostenlose Validierungsmechanismen bereitstellen, um die Echtheit und Gültigkeit der Geldbörse und die Identität der vertrauenden Parteien zu überprüfen. Die Ausgabe, die Nutzung und der Widerruf müssen für alle natürlichen Personen gebührenfrei sein. Die Nutzung der eWallet muss nach derzeitigem Stand freiwillig bleiben, und es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass diejenigen, die sie nicht nutzen wollen, ausgegrenzt werden. Der Code der eWallet wird quelloffen sein, aber die Mitgliedstaaten haben einen gewissen Spielraum, um bestimmte Komponenten, die sich nicht auf dem Gerät des Nutzers befinden, geheim zu halten. Außerdem muss die Kohärenz zwischen den europäischen digitalen Identitäts-Wallets als Form der eID und dem System, unter dem die Wallets ausgegeben werden, gewährleistet sein.
Die endgültige überarbeitete Verordnung soll in den nächsten Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Wir sehen also, dass das Establishment weiter an seiner digitalen Identität (dID) festhält, koste es, was es wolle. Ob die Menschen diese akzeptieren oder diese ablehnen, spielt keine Rolle. Ohne dID keine CBDCs, keine Sozialkreditprogramme, keine spezifische CO2-Steuer mit „ökologischem Fußabdruck“. Dass hier Milliarden an Geldern versenkt werden, weil die Akzeptanz am langen Ende bei einer freiwilligen Nutzung nicht gegeben sein wird, ficht Brüssel nicht an. Daher ist aus meiner Sicht auch davon auszugehen, dass die „aktuelle Freiwilligkeit“ und damit „Nichtausgrenzung von Nichtnutzern“ innerhalb kürzester Zeit bei Verfügbarkeit der EU-eWallet einkassiert werden wird.
Quellen:
Überwachung und Kontrolle: Der EU-Startschuss für eWallets Dank des European Digital Identity Frameworks
PDF European digital identity (eID): Council adopts legal framework on a secure and trustworthy digital wallet for all Europeans
One more approval needed for EU-government digital identity wallets
Understanding the EU Digital Identity Wallets’ Architecture Reference Framework
Final agreement on EU Digital Identity Wallets expands scope of regulations
EUDI Wallet standardization is key to needed versatility, analysts say
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