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Global Digital Compact: Die digitale Versklavung der Menschheit durch die UNLesezeit: 19 Minuten

Global Digital Compact - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

Global Digital Compact – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

Am 22. und 23. September fand in New York der sogenannte UN-Zukunftsgipfel statt, der sich unter anderem auf die Our Common Agenda stützt, die ich im Artikel UN-Zukunftsgipfel: Machtergreifung mittels der Common Agenda näher beleuchtet habe. Ich schrieb im April 2024 dazu:

Die Common Agenda, die auf dem Zukunftsgipfel besprochen werden soll, ist der Versuch einer radikalen Reform der Strukturen der UN und ist nichts anderes als eine enorme Machterweiterung der UN. Sollte die Common Agenda “erfolgreich” sein, dann stellt dies die größte Machtergreifung aller Zeiten auf globaler Ebene dar. Der Generalsekretär der UN, António Guterres, will mit der Common Agenda ein Werkzeug schaffen, um die UN zur Eineweltregierung mit ihm an der Spitze zu machen. In Notfällen würde die UN alle Macht und alle Befugnisse haben, um entsprechende Notfallmaßnahmen einzuleiten, zu überwachen und vor allem anzuordnen. Dabei könnte ein solcher von der UN ausgerufener “Notfall” von der “Klimakrise, einer Wirtschaftskrise, einer Umweltkrise, einer Pandemiekrise, einer Schwarzen Schwankrise, bis zu einer Bedrohung aus dem Weltraum” reichen. Im Grunde kann also alles eine Krise sein, und wenn der Generalsekretär eine Krise ausruft, gehen alle Befugnisse an die UN über. Letztlich wäre das ein Blankoscheck für die IGE die Freiheit eines jeden Menschen auf diesem Planeten zu beschneiden. Kritiker wie Alex Newman gehen davon aus, dass ein solches Szenario mit dem im September stattfindenden UN-Zukunftsgipfel geplant ist. Die IGE wissen, dass sich ihr Zeitfenster für den Systemumbau schnell schließt und der Zukunftsgipfel stellt eine der letzten Möglichkeiten dar ihren Großen Neustart zu festigen, um die Kontrolle über jeden Aspekt unsere Lebens zu erlangen.

Der Zukunftsgipfel und die Common Agenda sind im Grund genommen nichts anderes wie die Agenda 2030 und die dort festgehaltenen 17 Nachhaltigkeitsziele – nur in einem neuen, weiteren Gewand, weil das alte – um im Bild zu bleiben – massive Löcher hat und abgelegt werden muss.

UN-Pact for the future

(Download PDF)

Insgesamt wurden auf diesem Gipfel drei verschiedene “Pakte” besprochen und auch beschlossen:

  • Pact for the Future (Pakt für die Zukunft)
  • Global Digital Compact (Globaler Digitalpakt)
  • Declaration on Future Generations (Erklärung für künftige Generationen)

Interessant ist nicht nur die Wortwahl, dass die UN nicht mehr von Verträgen spricht, sondern von “Pakten”, was impliziert, dass sie dies bewusst tut, um einen Aufschrei/Widerstand zu verhindern, weil z.B. der Pandemievertrag als Vertragswerk auf Ablehnung in der Bevölkerung traf, aber auch, dass die “Annahme” per sogenannten “Silence Procedure” erfolgte, nachdem ihr Pandemievertrag noch im Mai in öffentlicher Abstimmung vorerst scheiterte.

Kurzinformation zu Silence Procedure
Die sogenannte silence procedure (französisch procédure d’approbation tacite, lateinisch qui tacet consentit) ist eine Art des formalen Umganges mit Texten zumeist in der internationalen Politik. Dabei wird zunächst ein Entwurf des Zieldokumentes unter den Adressaten verteilt. Diese haben dann die Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen einzubringen. Ist dies nicht der Fall (kein “break of silence”), bevor die jeweilige Frist abläuft, wird der Text so behandelt, als ob alle Teilnehmer zugestimmt hätten. In der Regel wird dieses Verfahren als letzter Schritt in der Erstellung verwendet. Das heißt, die wesentlichen Voraussetzungen und Vorstellungen sind bereits diskutiert worden. Daher ist “breaking the silence” auch eher als Ausnahme, denn als Regel zu betrachten.

(Quelle: Wikipedia)

In zahlreichen Artikeln alternativer Medien wurde der “Pakt für die Zukunft” bereits thematisiert. Zum Beispiel hier, hier oder hier, daher möchte ich mich im Folgenden auf den Global Digital Compact (GDC) konzentrieren, der federführend von den Niederlanden und Zambia ausgearbeitet wurde.

Der GDC ist als Anhang des “Pakts für die Zukunft” angefügt und soll laut offizieller UN-Webseite “einen globalen Rahmen für alle zur Überwindung der Kluft zwischen Digitalisierung, Daten und Innovation (an inclusive global framework to overcome digital, data and innovation divides)” bilden. In der blumigen Sprache der UN heißt es weiterhin:

Ziel des Global Digital Compact ist es, einen inklusiven globalen Rahmen zu schaffen, der für die Überwindung der Kluft zwischen den Akteuren in den Bereichen Digitalisierung, Daten und Innovation unerlässlich ist. Der Pakt soll Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur Förderung einer offenen, freien, sicheren und auf den Menschen ausgerichteten digitalen Zukunft für alle umreißen, die in den universellen Menschenrechten verankert ist und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ermöglicht.

Der Globale Digitale Pakt wurde im Bericht des Generalsekretärs Our Common Agenda als Reaktion auf die Erklärung der Mitgliedstaaten zur Feier des fünfundsiebzigsten Jahrestages der Vereinten Nationen (A/RES/75/1) vorgestellt. In der Common Agenda wurde ein Globaler Digitaler Pakt vorgeschlagen, der auf dem Zukunftsgipfel im September 2024 unter Beteiligung aller Akteure vereinbart werden sollte. Aufbauend auf seinen Empfehlungen im Bericht über die Gemeinsame Agenda hat der Generalsekretär ein Kurzdossier über den Globalen Digitalen Pakt veröffentlicht. Dieses Kurzdossier soll den Vorbereitungs- und Verhandlungsprozess im Vorfeld des Zukunftsgipfels unterstützen, auf dem der Pakt einen Schwerpunkt bilden wird.

(The purpose of the Global Digital Compact is to establish an inclusive global framework, essential for multi-stakeholder action required to overcome digital, data and innovation divides. The compact is expected to outline principles, objectives and actions for advancing an open, free, secure and human-centered digital future for all, one that is anchored in universal human rights and that enables the attainment of the Sustainable Development Goals.

The Global Digital Compact was introduced in the Secretary-General’s Our Common Agenda report in response to Member States’ Declaration on the Commemoration of the Seventy-Fifth Anniversary of the United Nations (A/RES/75/1). The Common Agenda proposed a Global Digital Compact to be agreed at the Summit of the Future in September 2024 involving all stakeholders. Building on his recommendations in the Common Agenda report, the Secretary-General published a policy brief on the Global Digital Compact. This brief is designed to support the preparation and negotiation process leading up to the Summit of the Future, where the Compact will be a key focus.)

Dabei soll der GDC auf die “17. Nachhaltigkeitsziele der UN” einzahlen:

GDC and the Sustainable Development Goals - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

GDC and the Sustainable Development Goals – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

our-common-agenda-policy-brief-gobal-digi-compact-en

(Download PDF)

Auch hier wird in blumiger Sprache aufgeführt, welche positiven Dinge man mit einer umfangreichen/vollständigen Digitalisierung aller Lebensbereiche erreichen will. Und auf den ersten Blick lesen sich diese “Ziele” immer positiv und erst auf den zweiten Blick wird deutlich, welche Ziele die UN bzw. ihre Strippenzieher im Hintergrund tatsächlich verfolgen.

GDC_Rev_3_silence_procedure

(Download PDF)

So finden wir ab Seite 3 des “GDC Rev 3 – Draft Under Silence Procedure” unter dem Punkt “Commitments and actions” ab Absatz 11 folgende Ausführungen:

11. Wir verpflichten uns bis 2030 zu:
(a) Ziele, Indikatoren und Messgrößen für eine universelle, sinnvolle und erschwingliche Netzanbindung zu entwickeln und zu stärken und erschwingliche Konnektivität zu entwickeln, aufbauend auf bestehenden Arbeiten, und diese in internationale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien zu integrieren (SDG 9);
(b) innovative und gemischte Finanzierungsmechanismen und Anreize entwickeln, auch in Zusammenarbeit mit Regierungen, multilateralen Entwicklungsbanken, einschlägigen internationalen Organisationen und dem Privatsektor, um die verbleibenden 2,6 Milliarden Menschen an das Internet anzuschließen und die Qualität und Erschwinglichkeit von Anschlüssen zu verbessern. Wir werden ein Einstiegsniveau für Breitbandanschlüsse anstreben anstreben, die für den größten Teil der Bevölkerung zugänglich sind (SDGs 1 & 9);
c) Investitionen in eine robuste digitale Infrastruktur, einschließlich Satelliten und kommunaler Netze, und deren Aufbau und Gemeinschaftsnetze, die eine sichere Netzabdeckung für alle Gebiete, einschließlich ländlicher, abgelegener und GDC Rev. 3 – Entwurf im stillen Verfahren 11. Juli 2024 „schwer zugängliche“ Gebiete, und den vorrangigen Zugang zu Satellitenumlaufbahnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsländern. Wir werden einen universellen Zugang mit ausreichender Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit anstreben, um eine sinnvolle Nutzung des Internets zu ermöglichen (SDGs 9 und 11);
(d) Kartierung und Anbindung aller Schulen und Krankenhäuser an das Internet, aufbauend auf der Giga-Initiative von ITU und UNICEF aufbauend, alle Schulen und Krankenhäuser an das Internet anschließen und die telemedizinischen Dienste und Fähigkeiten verbessern (SDGs 3 und 4);
(e) Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus digitaler Technologien, einschließlich kontextspezifische Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und das Ziel, sicherzustellen dass digitale Infrastrukturen und Geräte nachhaltig für die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel (SDGs 4, 6, 7, 8, 11, 12, 13 und 14);
(f) Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen in prekären Situationen und von Personen in unterversorgten, ländlichen und abgelegenen abgelegenen Gebieten bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler und lokaler Strategien für die digitale Konnektivität Strategien (SDGs 10 und 11);
(g) eine Geschlechterperspektive in die Strategien für die digitale Konnektivität einbeziehen, um strukturelle und systematische Hindernisse für eine sinnvolle, sichere und erschwingliche digitale Konnektivität für alle Frauen und Mädchen (SDG 5).

[…]

13. Wir verpflichten uns bis 2030 zu Folgendem
(a) nationale Strategien für digitale Kompetenzen zu entwickeln und zu unterstützen, die Lehrpläne für die Lehrerausbildung und Lehrpläne anzupassen und Erwachsenenbildungsprogramme für das digitale Zeitalter vorzusehen. Unser Ziel ist eine maximale Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich digitale Grundkenntnisse zu vermitteln und gleichzeitig mittlere oder fortgeschrittene digitale Fertigkeiten (SDGs 4 und 5);
(b) Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von digitalen Technologieplattformen, Dienstleistungen Software und Lehrplänen in verschiedenen Sprachen und Formaten (SDGs 4 und 10);
(c) den Aufbau von Kapazitäten für Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen Menschen, Menschen mit Behinderungen, Migranten, indigene Völker und Menschen in prekären und ihre sinnvolle Beteiligung an der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sicherstellen Programmen (SDGs 5 und 10);
(d) nationale Erhebungen zur digitalen Inklusion mit nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnie aufgeschlüsselten Daten entwickeln und durchführen, Geschlecht, Alter, Ethnie, Migrationsstatus, Behinderung und geografischer Lage sowie anderen aufgeschlüsselt nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung und geografischer Lage sowie anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen, um spezifischen Kontexten (SDGs 5 & 10);
(e) Prioritäten und Ziele für die Entwicklung digitaler Kompetenzen von Beamten und öffentlichen Institutionen festlegen, um Strategien und Politiken für integrative, sichere und nutzerorientierte und nutzerzentrierte digitale öffentliche Dienste zu entwickeln und umzusetzen, einschließlich der Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten zur Gewährleistung eines sicheren sicheren und widerstandsfähigen Betrieb digitaler Systeme, Netze und Daten zu gewährleisten (SDG 16);
(f) Entwicklung beruflicher Weiterbildung und Umschulung für Arbeitnehmer in Berufen, die von der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind, um mögliche negative Folgen für die Belegschaften abzumildern und menschenwürdige Arbeit zu fördern (SDG 8);
(g) Entwicklung interoperabler digitaler Kompetenzrahmen und Ausbildungsstandards, um die die Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und Kapazitätsaufbau und dessen kontinuierliche Anpassung an den raschen technologischen Wandel und die Verhinderung von Abwanderung von Fachkräften (SDGs 4 und 17);
(h) Unterstützung der Bemühungen, Möglichkeiten für eine hochwertige und integrative wissenschaftliche, technologische, technische und mathematische Bildung und Forschung zu schaffen Ingenieurswesen und Mathematik sowie in der Forschung zu schaffen und die Beteiligung von Frauen und Mädchen in allen Rollen und auf allen Ebenen (SDG 4).

[…]

17. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) durch die Zusammenarbeit mehrerer Interessengruppen sichere Software, Plattformen, Daten, KI-Systeme und Standards zu entwickeln, zu verbreiten und zu pflegen Open-Source-Software, -Plattformen, -Daten, -KI-Systeme und -Standards zu entwickeln und zu pflegen, die der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen (SDGs 8, 9 und 10);
(b) die Annahme offener Standards und die Interoperabilität fördern, um die Nutzung digitaler öffentlicher Güter über verschiedene Plattformen und Systeme hinweg (alle SDGs);
(c) eine Reihe von Schutzmaßnahmen für eine inklusive, verantwortungsvolle, sichere und nutzerzentrierte zentrierte digitale öffentliche Infrastruktur, die in verschiedenen Kontexten umgesetzt werden kann (SDG 16);
(d) Austausch und Veröffentlichung von bewährten Verfahren und Anwendungsfällen für digitale öffentliche Infrastrukturen austauschen und öffentlich zugänglich machen, um Regierungen, den Privatsektor und andere Stakeholder zu informieren, aufbauend auf aufbauend auf bestehenden UN- und anderen Repositorien (SDGs 16 & 17);
(e) Erhöhung der Investitionen und Finanzierung für die Entwicklung digitaler öffentlicher Güter und öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in Entwicklungsländern (SDG 17);
(f) Förderung der Bildung von Partnerschaften, die Regierungen, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft, technische, akademische und regulatorische Gemeinschaften sowie internationale und regionale und regionalen Organisationen zusammenbringen, um Initiativen zu konzipieren, zu starten und zu unterstützen, die digitale öffentliche Güter und digitale öffentliche Infrastruktur nutzen, um Lösungen für die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG 17) voranzutreiben.

[…]

21. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) ein offenes, faires, inklusives und diskriminierungsfreies digitales Umfeld für alle zu fördern, das es Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen den Zugang zur digitalen Wirtschaft und den Wettbewerb darin ermöglicht (SDG 9);
(b) Unterstützung internationaler, regionaler und nationaler Bemühungen zur Entwicklung eines günstigen Umfelds für die digitale Transformation Umfelder für die digitale Transformation, einschließlich vorhersehbarer und transparenter politischer, rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen und Austausch bewährter Praktiken (SDGs 10 und 16);
(c) Durchführung nationaler und regionaler Bewertungen, um Maßnahmen zur Behebung von Lücken und Bedürfnissen bei der und die Sammlung und Nutzung von Daten für die Entscheidungsfindung zu stärken (alle SDGs);
(d) alle Akteure aufzufordern, den Entwicklungsländern auf Wunsch technische Hilfe zu leisten Entwicklungsländern technische Hilfe zu leisten, im Einklang mit den nationalen Strategien und Prioritäten für den digitalen Wandel (SDGs 17);
(e) stabile und widerstandsfähige Lieferketten für globale digitale Produkte und Dienstleistungen aufrechterhalten (SDGs 8 und 9);
(f) Förderung von Initiativen zum Wissensaustausch und Technologietransfer zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen (SDG 17);
(g) Förderung der Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation, auch zwischen Universitäten Forschungsinstituten und dem Privatsektor, um die Entwicklung digitalen Wissens und den Zugang zu Forschungskapazitäten zu beschleunigen zu Forschungskapazitäten (SDG 17);
(h) Austausch von Wissen und bewährten Verfahren für digitale Unternehmen zur Unterstützung von Innovationsprogrammen und lokale technologische Lösungen in Entwicklungsländern (SDG 9);
(i) Förderung von Innovation und Unternehmertum, auch bei Frauen, Jugendlichen und anderen unterrepräsentierten unterrepräsentierten Unternehmern mit dem Ziel, die Zahl der digitalen Neugründungen und Kleinst-, Klein- und Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in den Entwicklungsländern zu erhöhen und ihnen den Zugang zu den Märkten durch den Einsatz digitaler Technologien (SDGs 8 und 9);
(j) Förderung des Aufbaus von Kapazitäten zur Gewährleistung eines sicheren und widerstandsfähigen Betriebs digitaler Systeme, Netze und Daten im Rahmen der digitalen Transformation (SDG 9).

[…]

23. Wir verpflichten uns zu:
(a) sicherzustellen, dass die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften im Bereich der digitalen Technologien Technologien im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der internationalen Menschenrechte (alle SDGs);
(b) geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte die sich aus der Nutzung digitaler und neu entstehender Technologien ergeben, zu verhindern und und Menschenrechtsverletzungen im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und die Einrichtung wirksamer Aufsichts- und Rechtsbehelfsmechanismen (alle SDGs);
(c) Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zum Schutz der Rechte des Kindes im digitalen Raum im Einklang im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (alle SDGs);
(d) keine Beschränkungen des freien Informations- und Ideenflusses einführen, die mit die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen unvereinbar sind (alle SDGs).
24. Wir erkennen die laufenden Bemühungen des OHCHR an, durch einen Beratungsdienst zu Menschenrechten Menschenrechte im digitalen Raum auf Anfrage und im Rahmen vorhandener und freiwilliger Ressourcen fachliche Beratung und praktische Anleitung zu Menschenrechts- und Technologiefragen für Regierungen, den Privatsektor und anderen Akteuren zur Verfügung zu stellen.
25. Wir appellieren an:
(a) die Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien, die internationalen Menschenrechte und Grundsätze zu achten, unter anderem durch die Anwendung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und Folgenabschätzungen Folgenabschätzungen während des gesamten Lebenszyklus der Technologie (alle SDGs);
(b) Unternehmen der digitalen Technologie, Entwickler und Plattformen der sozialen Medien, die Menschenrechte online zu achten, Rechenschaft abzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße abzumildern und zu verhindern, und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und anderen relevanten Rahmenwerken (SDGs 5, 10 & 16).

[…]

28. Wir verpflichten uns zu:
(a) ein offenes, globales, interoperables und zuverlässiges Internet zu fördern und konkrete Schritte zu unternehmen, um ein sicheres, geschütztes und förderliches Online-Umfeld für alle zu schaffen (SDG 9);
(b) das IGF aufrechtzuerhalten und zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung freiwilliger Mittel, und Bemühungen um eine vielfältigere Beteiligung aller Akteure (SDG 9 und 10);
(c) die internationale Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten fördern, um die Risiken einer Fragmentierung des Internets zu verhindern, zu erkennen und zu bewältigen
der Fragmentierung des Internets rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen (SDG 16);
(d) von Internetabschaltungen und Maßnahmen, die auf den Internetzugang abzielen, Abstand nehmen und sicherstellen, dass alle Beschränkungen des Zugangs zu Internetdiensten und des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung Diskriminierung (SDG 16).

[…]

30. Wir verpflichten uns bis 2030 zu:
(a) einen sicheren Online-Raum für alle Nutzer zu schaffen, der ihre psychische Gesundheit und ihr und Wohlbefinden gewährleistet, indem wir gemeinsame Standards, Leitlinien und Maßnahmen der Branche festlegen und annehmen, die im Einklang mit die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, sichere zivilgesellschaftliche Räume fördern und gegen Inhalte auf digitalen Plattformen, die dem Einzelnen Schaden zufügen, unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten von UN-Einrichtungen, regionalen Organisationen und Multistakeholder-Initiativen (SDGs 3, 5, 9, 10, 16 und 17);
(b) der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und Standards für die Sicherheit von Kindern im Internet Priorität einräumen Standards im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der Konvention über die Rechte des Kindes (SDGs 3, 5 und 10);
(c) eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen nationalen Institutionen für Online-Sicherheit zu etablieren, um bewährte Praktiken auszutauschen um bewährte Verfahren auszutauschen und ein gemeinsames Verständnis von Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen zu schützen und gleichzeitig Schäden zu bekämpfen (SDG 17);
(d) Sicherstellen, dass die Gesetze und Vorschriften für den Einsatz von Technologie in Bereichen wie Überwachung und Verschlüsselung, im Einklang mit dem Völkerrecht stehen (SDGs 10 und 16);
(e) in Absprache mit allen relevanten Akteuren wirksame Methoden zur Messung, Überwachung und Bekämpfung Überwachung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird (SDG 5);
(f) Überwachung und Überprüfung der Strategien und Praktiken digitaler Plattformen zur Bekämpfung der sexuellen sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern, die durch den Einsatz von Technologie entstehen oder verstärkt werden (SDG 3).
31. Wir fordern außerdem dringend:
(a) fordern wir Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien auf, sich mit Nutzern aller Hintergründe und Fähigkeiten und Fähigkeiten einzubeziehen, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse in den Lebenszyklus digitaler Technologien einzubeziehen (SDGs 5 und 10);
(b) Aufforderung an Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien zur gemeinsamen Entwicklung von Rahmenwerke für die Rechenschaftspflicht der Branche zu entwickeln, die in Absprache mit Regierungen und anderen Akteuren die Transparenz Transparenz ihrer Systeme und Prozesse erhöhen, Verantwortlichkeiten festlegen und sich zu Standards sowie zu prüfbare öffentliche Berichte (SDGs 9 und 17);
(c) Aufforderung an die Unternehmen der digitalen Technologie und an die Plattformen der sozialen Medien, Schulungsmaterial zur Online-Sicherheit Schulungsmaterial und Schutzmaßnahmen für ihre Nutzer bereitzustellen, insbesondere für Kinder und jugendliche Nutzer (SDG 3);
(d) Aufforderung an die Plattformen sozialer Medien, sichere und zugängliche Meldemechanismen einzurichten für Nutzer und ihre Fürsprecher einzurichten, um potenzielle Verstöße gegen die Richtlinien zu melden, einschließlich spezieller Berichtsmechanismen, die auf Kinder und Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind (SDG 3).
[…]

An dieser Stelle unterbreche ich die Ausführungen/Übersetzungen der weiteren Punkte aus dem Dokument, die sich noch über weitere Seiten hinziehen. Letztlich will die UN (bzw. die Internationalisten/Globalisten/Eliten [IGE]) jedweden Bereich des Lebens digitalisieren und damit bestimmen. Sei es das Bildungssystem, das Finanzsystem, die Energie- und Lebensmittelversorgung, sei es die soziale Sphäre oder das Internet als Informationsplattform sowie Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, … Kein Aspekt der Gesellschaft und des Lebens bleibt unberührt und bleibt vor den feuchten Kontroll- und Überwachungsfantasien der UN/IGE verschont. Alles soll nach Willen der UN nicht nur digitalisiert, sondern auch überwacht, kontrolliert und mittels digitaler ID gesteuert werden. Während man bei der UN von einem Bürgerrecht auf eine “digitale ID” spricht, bleiben die damit einhergehenden “Pflichten” (und damit unabwendbaren Konsequenzen für jeden Einzelnen) unerwähnt.

Wie ich in zahlreichen Artikeln immer wieder ausgeführt habe, ist der Schlüssel des Erfolgs für die IGE im Kontext des Großen Neustarts und in dessen Folge ihren “Platz an der Spitze” bewahren und festigen zu können, die digitale ID in Kombination mit einer CBDC und einem Sozialkreditprogramm. Der Global Digital Compact ist die Stellschraube, das rechtliche Rahmenwerk um diese “Lösungen” weltweit implementieren zu können. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg erfolgte mit der “stillen Zustimmung” der UN-Mitgliedsstaaten am Sonntag. Und ich bin mir absolut sicher, dass nur ein Bruchteil der UN-Lakaien, die dort anwesend waren, auch nur im Ansatz verstanden haben, welche Konsequenzen dies haben wird/soll.

Letztlich ist der “Pakt für die Zukunft/Globaler Digitalpakt” ein Synonym für die digitale Versklavung der Menschheit…

Leider haben die Menschen nicht verstanden (oder verstehen wollen), dass die IGE immer mehrgleisig fahren. Ihr (vorgebliches) Scheitern beim und ihr Fokus auf Pandemievertrag und bei der Anpassung der IHR hat ihnen die Möglichkeit geschaffen, im Geheimen und in den Hinterzimmern ihre Common Agenda und damit die drei eingangs erwähnten “Pakte” zu finalisieren und jetzt durchzudrücken.

UN-WHO - Bildquelle: www.konjunktion.info

UN-WHO – Bildquelle: www.konjunktion.info

Warnungen wie ich sie und andere in mehreren Artikeln geäußert haben, wurden ignoriert. Die IGE haben einen für sie wichtigen Sieg errungen, dessen Folgen für uns heute nicht einmal im Ansatz erkennbar sind. Die Politkaste hat ihre Bevölkerungen mit Haut und Haaren dem finanziell-medial-Pharma-IT-…-Komplex wortwörtlich übereignet. Dieser Tage dürfte der Schlussstein der Neuen Weltordnung/des Großen Neustarts gesetzt worden sein – und fast keiner hat es mitbekommen….

Quellen:
UN-Zukunftsgipfel: Machtergreifung mittels der Common Agenda
What is the Pact for the Future?
Summit of The Future Outcome Documents September 2024
Global Digital Compact
Our Common Agenda Policy Brief 5 A Global Digital Compact — an Open, Free and Secure Digital Future for All
GDC Rev 3 – Draft Under Silence Procedure

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Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
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