CIA-Folterskandal: Wenn sich wieder einmal eine Verschwörungstheorie als wahr herausstelltLesezeit: 15 Minuten
God’s own country. Der Hort der Demokratie. Lichtgestalt und Heilsbringer der Menschenrechte. Was glaubt die US-Regierung nicht alles, was die Vereinigten Staaten von Amerika sind. Und jetzt ist die USA ganz offiziell aufgrund des CIA-Folterberichts, der sicherlich nur die Spitze des Eisbergs beleuchten dürfte, auch ein Folterstaat.
Damit darf man die USA Herzlich Willkommen heißen im erlauchten Club von Irak, Syrien, Libyen, Ägypten und Co. und damit dürfte sich das Ansehen der US-Regierung – ich nehme hier wohlweislich die Bevölkerung aus, da diese die Praktiken nicht zu verantworten hat – vor allem in der islamischen Welt nahe des Nullpunkts bewegen.
Doch zum Glück gibt es ja noch Deutschland, das seinem großen Bruder zur Seite springt, wie nachfolgender Ausschnitt aus der Pressekonferenz vom 11. Dezember 2014 zeigt, den ich im Folgenden kommentieren möchte:
Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium und möglicherweise auch an das Kanzleramt zu dem CIA-Folterbericht. Die Bundeskanzlerin hat sich dazu ja schon geäußert und gesagt, dass sie schockiert sei.
Meine erste Frage ist: Gab es seitens des BND oder seitens des Innenministeriums irgendwelche Erkenntnisse über derartige Praktiken des amerikanischen Geheimdienstes? Wir wissen ja mittlerweile, dass BND und CIA eng zusammenarbeiten.
Zweite Frage: Was sind jetzt eigentlich die konkreten Schlussfolgerungen aus diesem Bericht, auch mit Blick auf die Tatsache, dass auch Deutschland zumindest indirekt betroffen ist, weil offenbar auch in EU-Staaten gefoltert wurde?
StS Seibert: Ich will vielleicht einmal einen Grundsatz, der für uns ganz oben steht, sehr klar an den Anfang stellen: Folter ist nie und ist durch nichts zu rechtfertigen. Dass jetzt in den USA schwere Fehler bei der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001 transparent aufgearbeitet werden, verdient unseren Respekt. Präsident Obama hat sich klar zum Folterverbot, klar zur Einhaltung von Menschenrechten bekannt und hat das gestern noch einmal unterstrichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Senat diesen Bericht veröffentlicht. Sie begrüßt auch die klare Haltung der amerikanischen Regierung in dieser Frage. Wir sind überzeugt: Die Grundlage unseres gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus müssen rechtsstaatliche und demokratische Werte sein. Nur wenn wir diese Werte einhalten, können wir in unserem Handeln auch glaubwürdig sein, und nur dann werden wir diesen Kampf gegen den Terrorismus auch gewinnen.
Kommentar: Anscheind ist der Bundesregierung in Person von Herrn Seibert durchaus bewusst, dass die Glaubwürdigkeit des Westens nicht nur beschädigt ist, sondern sich im freien Fall befindet, wenn er von Werten und dem Einhalten derselben spricht. Jedoch dürfte der Bundesregierung zudem durchaus bewusst sein, dass Obama der Welt ins Gesicht lügt, wenn er sich Folterverbot und zur Einhaltung der Menschenrechte bekennt. Denn wenn er es ernst meinen würde, müsste er Guantanamo schließen und die Ermordung durch Drohnen sofort beenden. Zudem hat Seibert die gestellte Frage nach den Schlußfolgerungen nicht beantwortet, sondern eiert in klassischer Politikmanier darum herum.
Vorsitzender Leifert: Da war noch die Frage nach den Beteiligungen einzelner EU-Länder. Gibt es daraus Schlussfolgerungen? Wer möchte dazu Stellung nehmen?
StS Seibert: Dazu müssen sich und haben sich ja auch Politiker aus einzelnen europäischen Ländern bereits geäußert. Das ist für mich als Sprecher der Bundesregierung nichts, wozu ich einen Kommentar abgeben müsste.
Kommentar: Dann würde ich mal dazu sagen, dass Herr Seibert dann fehl am Platz ist, wenn er dazu keine Stellungnahme abgeben möchte. Er wird ja hier nicht als Privatmann, sondern als Teil der Bundesregierung befragt.
Zusatzfrage: Noch einmal zu der Frage an das Innenministerium: Hatte der BND davon in irgendeiner Art Kenntnis?
Dimroth: Wie Sie sicherlich wissen, spreche ich nicht für den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes, insofern kann ich die konkrete Frage nicht beantworten. Aber auch der Bundesinnenminister hat sich zu diesen Vorgängen schon geäußert. Er hat sich neben dem, was Herr Seibert ganz nachdrücklich in Bezug auf die inakzeptablen Praktiken gesagt hat, die in diesem Bericht beschrieben sind, auch ganz deutlich dazu geäußert, dass er das als wichtigen Schritt der Transparenz der Obama-Regierung anerkennt und guter Dinge ist, dass in Amerika jetzt auch die weiteren Aufklärungsschritte voll angegangen werden.
Kommentar: Warum erfolgt hier keine scharfe Kritik an den USA? Hier wird nur die jetzige halbseitige Aufklärung gelobt, doch niemand verurteilt das grundsätzliche Foltern. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Bundesregierung auch Folter als mögliches Mittel ansieht und man eben durch einen dummen Zufall diesen Folterbricht an der Backe hat – quasi „erwischt wurde“.
Der Bundesinnenminister hat dazu aber auch gesagt, dass gerade in Bezug auf die aktuelle Bedrohungslage, die vom internationalen Terrorismus ausgeht, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste – auch die Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten aus den USA – selbstverständlich einen wichtigen Beitrag leistet, um im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erfolgreich bestehen zu können.
Kommentar: Welche aktuelle Bedrohungslage? Ist hier IS gemeint? Die selbst inszenierte, finanzierte, ausgebildete und bewaffnete CIA-Gruppierung? Wenn man wirklich gegen den IS etwas unternehmen wollen möchte, dann müsste man nur deren Finanzierung und Waffenversorgung verhindern. Doch offensichtlich will man genau das nicht, denn wenn es eine Koalition von 50+ Staaten nicht schafft eine Bande von ca. 15.000 Terroristen in die Schranken zu weisen, braucht es auch keine Milliardenbeträge mehr für Armeen.
Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade von schweren Fehlern bei der Terrorismusbekämpfung gesprochen. Nun ist Folter kein schwerer Fehler, sondern unentschuldbar. Würden Sie von einem unentschuldbaren Fehler sprechen?
StS Seibert: Sie haben ja meinen klaren Satz gehört: Folter ist nie und ist durch nichts zu rechtfertigen. Das ist die Grundüberzeugung der Bundesregierung.
Kommentar: Würde die Bundesregierung diese Ausage ernst nehmen, dann müssten sie gerichtliche Schritte gegen die USA vornehmen (siehe spätere Frage), was de facto niemals passieren wird.
Zusatzfrage: Also waren diese Folterpraktiken unentschuldbare Fehler der US-Regierung?
StS Seibert: Ich glaube, der Satz ist vollkommen klar. Die Bundesregierung hat sich immer ganz klar von sogenannten umstrittenen Befragungsmethoden distanziert, und vor allem hat sie sich immer klar zum Folterverbot bekannt.
Kommentar: Hat aber Deutschland nicht indirekt Mitschuld? Wenn der BND gemeinschaftlich mit der CIA gegen den Terrorismus arbeitet, wenn Ramstein als Koordinationsstelle für die Überführungflüge gedient hat – auch wenn auf US-Basen deutsches Recht irrelevant ist? Selbst dazu bekennen, mag schön und gut sein, aber es entbindet die Bundesregierung nicht davor gerichtlich gegen die USA vorzugehen, wenn im Fall von Murat Kurnaz bereits 2005, spätestens 2007, bekannt war, dass die USA foltert.
Zusatzfrage: Ruft die Bundesregierung die US-Regierung dazu auf, die Individuen, die für die systematische Folter verantwortlich sind und diese durchgeführt haben, anzuklagen beziehungsweise sie an internationale Gerichte zu übergeben?
StS Seibert: Wir erleben ja eine sehr lebhafte Diskussion in den USA. Das ist eine Sache, die die amerikanische Regierung, die die amerikanische Politik zu entscheiden hat.
Kommentar: Dazu ein Auszug aus einem Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung:
Würden die direkt betroffenen Staaten Folter wirksam ahnden, wäre viel erreicht. Oft jedoch sind sie dazu entweder nicht bereit oder nicht in der Lage. Daher ist es wichtig zu betonen, dass das Völkerrecht auch andere Staaten zur Sanktionierung von Folterhandlungen ermächtigt.
Verfahren vor Gerichten fremder Staaten: Besondere Bedeutung haben Verfahren vor Gerichten fremder Staaten, d.h. Staaten, die weder einen örtlichen noch personellen Bezug zu den begangenen Folterhandlungen aufweisen. In jüngerer Zeit sind derartige Verfahren – etwa gegen den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet oder den früheren Präsidenten des Tschad Hissène Habré – als (öffentlichkeits-)wirksames Mittel der Durchsetzung des Völkerrechts erkannt worden. Erfolg versprechen sie allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:
Die Gerichte des betreffenden Staates müssen zunächst für Klagen wegen im Ausland begangener Folterhandlungen überhaupt zuständig sein. Ob dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen nationalen Recht ab. Das Völkerrecht steht einer solchen Jurisdiktionsausübung über Fälle der so genannten „Auslandsfolter“ aber jedenfalls nicht entgegen. Vielmehr betont das Anti-Folter-Übereinkommen (wenn auch nicht mit der wünschbaren Klarheit), dass alle Staaten Anklage gegen Personen erheben dürfen, die der Folter verdächtig sind und sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten. Sofern direkt betroffene Staaten den Verdächtigen nicht selbst anklagen, ist eine Anklage vor fremden Gerichten zulässig. Das hierin zum Ausdruck kommende Weltrechtsprinzip gilt nicht nur nach dem Anti-Folter-Übereinkommen, sondern erfasst auch alle Formen von Verstößen gegen ius cogens-Normen.
Ich glaube, man muss es doch so sehen: Präsident Obama selber und die Verfasser des Senatsberichts selber kommen ja zu dem Schluss, dass die Grundwerte von Rechtsstaatlichkeit, Freiheit des Einzelnen, Würde des Einzelnen gegenüber den Gefangenen in den Jahren nach dem 11. September 2001 in einzelnen Fällen verletzt wurden, dass Grundwerte Amerikas verletzt wurden, dass da Verhörmethoden zum Einsatz kamen, die diesen Werten absolut entgegenstanden. Ich denke, diese Erkenntnis und die jetzt durch den Senat betriebene Aufarbeitung zeigen doch sehr deutlich: Amerika bekräftigt seine Werte und will aus diesen Fehlern lernen. Dafür haben wir Respekt. Das ist alles, was ich dazu jetzt als deutscher Regierungssprecher, glaube ich, zu sagen habe.
Kommentar: Hier beschönigt Herr Seibert, wenn er von einzelnen Fällen spricht. Bei offiziellen 525 Seiten bzw. 6.000 Seiten Komplettbericht muss man wohl davon ausgehen, dass es sich mehr als nur um ein paar Fälle handelt, oder? Er beschönigt zudem, wenn er sagt, dass die USA aus ihren Fehlern lernen werden. Das wird nicht passieren und die CIA wird mit ihrer Folterei weiter machen – dann einfach besser versteckt, noch mehr im Hintergrund agierend. Und von Respekt kann man wohl hier überhaupt nicht sprechen, da es hier um die Einhaltung von Menschenrechten geht und nicht darum, dass man mal kurz den Teppich gelüftet hat, um darunter nachzuschauen.
Frage: Ich habe eine Sache noch nicht ganz verstanden. Ist der Bundesnachrichtendienst von diesem Bericht sozusagen überrascht worden oder war dem BND – diese Frage bezieht sich auf den Geschäftsbereich des Kanzleramtes – das im Wesentlichen schon bekannt?
Kennt die Bundesregierung nur den vom Senat veröffentlichten Bericht, also diese rund 500 Seiten, oder den nicht öffentlich bekannten Komplettbericht, der 6.000 Seiten umfasst?
StS Seibert: Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Nach meiner Information haben wir zunächst einmal diese 500 Seiten, womit man ja schon eine ganze Menge zu studieren hat. Das weiß ich jetzt aber wirklich nicht.
Kommentar: Dann würde ich sagen, dass es Zeit wird sich mit dem kompletten „Werk“ der 6.000 Seiten zu beschäftigen und sich vielleicht im Nachgang einmal eingehender mit etwaiger Kritik an den USA auseinander zu setzen.
Ich habe hier nicht über Erkenntnisse des BND zu berichten. Die Bundeskanzlerin ist gestern gefragt worden, ob sie mit solchen „Auswüchsen“ – das war die Formulierung des Fragers – gerechnet hätte. Sie sagte: „Nein, das hätte ich nicht – und ich bin genauso erschüttert wie viele Amerikanerinnen und Amerikaner.“
Kommentar: Wer’s glaubt, wird selig. Dass die Bundesregierung nicht über alles informiert ist, mag sein, doch ich traue mir zu sagen, dass der BND weit mehr weiß, als was in den 500 Seiten dokumentiert ist und dementsprechend auch weiß, was die USA, im welchen Ausmaß, welchen Ländern und mit wie vielen Menschen getrieben hat. Und dann weiß es auch die Bundesregierung.
Zusatzfrage: Das betrifft die Kanzlerin, aber mich interessiert eher der Geschäftsbereich des Kanzleramtes. War man dort genauso überrascht wie die Kanzlerin?
StS Seibert: Wir hatten von dem, was dieser Bericht im großen Detail niederlegt, keine Kenntnis.
Kommentar: Siehe oben.
Frage: Herr Seibert, hat die Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse, dass CIA-Opfer auch auf deutschem Boden gefoltert worden sind?
StS Seibert: Die Bundesregierung hat keinerlei Kenntnisse, dass es zum Beispiel CIA-Gefängnisse oder solche Maßnahmen auf deutschem Boden gegeben haben könnte.
Kommentar: Dafür war Frankfurt das logistische Zentrum des CIA-Foltersystems von wo aus die Planung, Anleitung und Überwachung der sogenannten europäischen „Black Sites“ erfolgte. Das hat bereits im Jahr 2006 der Sonderermittler des Europarats Dick Marty recherchiert. Aber was soll’s – Schwamm drüber…
Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade gesagt, dass Sie es der US-Regierung überlassen, was die Konsequenzen sind. Die Anti-Folter-Konvention, die Deutschland und Amerika unterschrieben haben, besagt, dass die Staaten verpflichtet sind, diese Menschen, die Folter begangen haben, anzuklagen und zur Verantwortung zu ziehen. Das widerspricht der Aussage von Ihnen, dass Sie das der US-Regierung überlassen wollen. Deutschland ist dazu verpflichtet, diese Menschen selbst anzuklagen, wenn die US-Regierung sie nicht anklagt. Wird die Bundesregierung dies tun?
StS Seibert: Ob es eine strafrechtliche Relevanz gibt, die hier für die deutschen Strafverfolgungsbehörden wichtig ist und wo deutsche Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen einleiten, müssen dann eben die deutschen Behörden selber entscheiden.
Es ist nicht Sache der Bundesregierung, darüber zu befinden – das können aber besser die Sprecher sagen, vor allem die Sprecherin des Bundesjustizministeriums -, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden einen Grund sehen, aktiv zu werden.
Baer-Henney: Ob solche Straftaten verfolgt werden, muss im Wesentlichen der Generalbundesanwalt entscheiden. Insofern würde ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden. Das sind Fragen des Völkerstrafrechts, die gegebenenfalls in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen.
Kommentar hierzu: Siehe oben.
Zusatzfrage: Herr Seibert, müssen zum Beispiel Ex-Präsident Bush und Herr Cheney in Bezug auf die Foltervorwürfe damit rechnen, gefangengenommen zu werden, wenn sie nach Deutschland einreisen?
StS Seibert: Da verweise ich auf die Antwort, die ich gerade gegeben habe.
Kommentar: Grundsätzlich müsste eine Verhaftung erfolgen, aber da man als Vasalle der USA wohl kaum einen ihrer Vertreter verhaften kann, würde einem Kriegsverbecher wie Bush oder Cheney nichts passieren. Im Gegensatz zu einer 100%-igen Wahrscheinlichkeit, dass Edward Snowden auf deutschem Boden verhaftet wird, soball er ihn betritt, ist es auch zu 100% sicher, dass diese oben genannten feinen Herren nichts passieren wird, wenn sie in Deutschland auftauchen.
Zusatzfrage: Wurden Menschen von deutschen Geheimdiensten an amerikanische Dienste ausgeliefert, um sie zu foltern?
StS Seibert: Es gibt einen Fall in diesem Bericht, der einen deutschen Bezug hat, und das ist der Fall al-Masri. Über diesen Fall ist ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zusammengetreten und hat dazu einen Abschlussbericht veröffentlicht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Sie wissen, dass die deutschen Dienste auf Grundlage der Gesetze, die hier in Deutschland gelten, handeln und dass sie auch der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Zusatzfrage: Herr Schäfer, Sie sprechen oft von „wertebasierter Außenpolitik“. Im Koalitionsvertrag steht ja, dass sich Deutschland seiner internationalen Verantwortung stellt und dass wir die globale Ordnung aktiv mitgestalten wollen. Wie passt das damit zusammen, dass die deutsche Regierung nicht sagt „Menschen, die für Folter verantwortlich sind, müssen angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden“?
Schäfer: Ich habe dem, was Herr Seibert gerade für die Bundesregierung gesagt hat, gar nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage: Warum nicht?
Schäfer: Weil alles gesagt ist.
Kommentar: Das ist schlichtweg feige. Nagelt man die Herren der Bundesregierung anhand ihrer eigenen Aussagen fest, verlassen sie mehr oder weniger fluchartig das Podium. Letztendlich zeigt das für mich nur eines: Die Folter ist und war bekannt. Die Folter wird auch von der deutschen Bundesregierung nicht ablehnend beurteilt. Die Folter der USA ist für Deutschland kein Grund für eine Anklage. Deutschland hat auch hier keine eigene Meinung und vertritt demzufolge diese auch nicht nach außen.
Die unsägliche CIA-Folter, die von vielen schon vor Jahren thematisiert wurde, aber von den Offiziellen immer ins Reich der Verschwörungstheorien verschoben wurde, ist ein Armutszeugnis in Reinkultur für die USA. Dem Staat der immer von Menschenrechten schwafelt, wenn es ihm und seinen Interessen nützt, und sich selber nicht daran hält. Dem Staat der anderen Ländern Demokratie und Menschenrechte bringen will und selbiges mit den Füssen tritt. Dem Staat, der sich auserkoren fühlt, die Menschheit zu führen.
Doch leider gilt für Politiker nicht das gleiche wie für den Normalsterblichen: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Während der normale Bürger einen Wust aus Gesetzten, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen kennen und beachten soll, reicht bei den „Spitzen des Systems“ eine Entschuldigung und das darauf hinweisen von „nichts gewusst zu haben“. Und schon sind sie von Schuld, Verantwortung und Haftung frei gesprochen. Unkenntnis schützt eben doch – manchmal – bei bestimmten Leuten…
Übrigens gibt es einen „wunderbaren Artikel“ auf www.salon.com aus dem Jahr 2007 über die dreizehn Menschen, die die CIA-Folter ermöglicht haben:
- Dick Cheney, Vizepräsident (2001-2009)
- David Addington, Berater des Vizepräsideneten (2001-2005), Chief of Staff des Vizepräsidenten (2005-2009)
- Alberto Gonzales, Berater des Weißen Hauses (2001-2005), und Generalstaatsanwalt (2005-2008)
- James Mitchell, Berater
- George Tenet, Direktor der Central Intelligence Agency CIA (1997-2004)
- Condoleezza Rice, Nationale Sicherheitsberaterin (2001-2005), Außenministerin (2005-2008)
- John Yoo, stellvertretender Assistent des Generalstaatsanwalts, Office of Legal Counsel (2001-2003)
- Jay Bybee, Assistent des Generalstaatsanwalts, Office of Legal Counsel (2001-2003)
- William “Jim” Haynes, Berater des Verteidigungsministeriums (2001-2008)
- Donald Rumsfeld, Verteidigungsminister (2001-2006)
- John Rizzo, CIA Deputy General Counsel (2002-2004), amtierender Leiter der Rechtsabteilung der Central Intelligence Agency CIA (2001-2002, 2004-bis heute)
- Steven Bradbury, hauptstellvertretender Assistent des Generalbundesanwalts, OLC (2004), ausführender Assistent des Generalbundesanwalts, OLC (2005-2009)
- George W. Bush, Präsident (2001-2009)
Quellen:
Regierungspressekonferenz vom 11. Dezember
Interview mit Christoph Hörstel
CIA-Folter: SPIEGEL Online berichtet, dass Gul Rahman nach den an ihm verübten Foltereien “der einzige Häftling ist, der ums Leben kam” – doch in Wahrheit starben viele Menschen durch die bestialischen CIA-Torturen
Senate Select Commitee on Intelligence
„Klare Hinweise für illegale Aktivitäten der CIA in Europa“
bpb – Folter und Völkerrecht
USA sollen von Deutschland aus Drohneneinsätze, Entführung und Folter organisiert haben
Geheimer Krieg
Alleged secret detentions and unlawful inter-state transfers involving Council of Europe member states
The 13 people who made torture possible
Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
3 Antworten
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