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Gastbeitrag: Der Bundesstaat DeutschlandLesezeit: 6 Minuten

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Anmerkung www.konjunktion.info: Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema heftige Kontroversen auslösen wird. Nichtsdestrotrotz habe ich mich dazu entschlossen diesen Gastartikel online zu stellen, da ich es als wichtige Aufgabe von www.konjunktion.info sehe, auch einmal „jenseits des Tellerarandes zu blicken“, d.h. andere Meinungen und Gedankengänge Gehör zu verschaffen. Ich selbst sehe es als wichtiges Thema an, bin mir aber gleichzeitig nicht sicher inwieweit wir hier alle einem gewollt teilenden Themenkomplex „unterworfen werden“. Denn wir wissen ja eines zur Genüge: Teile und Herrsche zur Ablenkung vor den wahren Ursachen und Problemen ist immer noch das Mittel der Wahl. Ich freue mich auf eine faire (!), sachliche und rege Diskussion zu diesem Artikel.


Das Deutsche Volk hat einen neuen Staat, den Bundesstaat Deutschland.

Da dies den meisten Menschen dieses Landes bisher nicht bewußt ist, soll dieser Artikel die grundsätzlichsten Geschehnisse in vereinfachter Form darlegen.

Doch zunächst die Entwicklung der Reihe nach.

Um zu verstehen, was bisher geschichtlich geschehen ist und in welchem Rechtsstand sich das Deutsche Volk befunden hat, ist ein kurzer Rückblick erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1973 in einem Urteil (BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85) fest, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten, noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Diesen Tatbestand hat nur so gut wie niemand richtig zu Kenntnis genommen.

Am 17. Juli 1990, also zum Zeitpunkt der Wiedervereinigungsbemühungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland vom 23. Mai 1949, durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches in Artikel 23 seiner Besatzungsordnung „Grundgesetz von 1949“, ersatzlos aufgehoben (BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990). Dies hatte zur Folge, daß mit dem Eintritt der Tageswende vom 17. Juli 1990 zum 18. Juli 1990, das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland mitsamt seinem Grundgesetz, sowie alle sonstigen Militärbefehle (de jure) erloschen sind. Juristisch wirksam wurde diese Streichung am 29. Juli 1990 und zum 29. September 1990 rechtswirksam.

Dies ist ein äußerst wichtiger Vorgang in dessen Zusammenhang eine weitere gesetzliche Regelung des Bundesverfassungsgerichts von ebensolcher Bedeutung ist: Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft (BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) Weitere, gleichbedeutende Entscheidungen hoher Gerichte wurden ebenfalls gefällt.

In der Folge der vorgenannten Streichung wurde bei der UN im Auftrage der ehemaligen Alliierten die alte BRD von 1949 mit der UN-Länderkennziffer 280 sowie die DDR mit der UN-Länderkennziffer 278 ausgetragen. Neu eingetragen wurde das freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 unter der gleichlautenden Bezeichnung aus den Proklamationen und Besatzungspapieren von 1945, Deutschland/Germany unter der neuen UN-Länderkennziffer 276. Die Bundesrepublik Deutschland, wie die Deutsche Demokratische Republik, waren und sind damit juristisch nichtig.

Die damalige Regierung unter Dr. Helmut Kohl, wie alle anderen so genannten Amtsträger der alten Bundesrepublik in Deutschland im Bund und in allen Militärbefehlen, verloren ihre Rechtsgrundlage und somit ihre Ämter, jedwede Entscheidungsgewalt und jegliche Funktion. Sie waren in ihrer neuen Position als normale deutsche Bürger aufgefordert und wie jeder andere Deutsche durch Abstammung ebenfalls befugt, die Staatlichkeit von Deutschland durch eine Verfassunggebende Versammlung wieder herzustellen.

Diese Versammlung wurde unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schäuble, dem heutigen Finanzministerdarsteller, begonnen, jedoch nach kurzer Zeit ergebnislos und ohne Begründung wieder aufgelöst.

Warum wohl? So hätte das Deutsche Volk bereits seit mehr als 26 Jahren eine neue Verfassung gehabt. Wem hat das nicht gepasst? Die Antwort ist nicht allzu schwer zu finden.

An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker- und somit dem Besatzungsrecht in Form der Haager Landkriegsordnung selbst heraus, gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei und entzogen gleichzeitig allen BRD-Akteuren ihre Ämter.

Die Deutschen waren nun aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder zu errichten, aber so gut wie keiner hatte seinerzeit diese wirklich wichtigen Weichenstellungen auf dem Radar. Dies alles wurde im Freudentaumel der vermeintlichen Wiedervereinigung ausgeblendet oder von den bisherigen Funktionsträgern der BRD unter den Tisch gekehrt.

Infolge dessen hat die Vereinigung zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 (de`jure und de`facto) zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

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Hierbei ist die zeitliche Abfolge von besonderer Bedeutung: Die neuen Bundesländer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sollen am 3. Oktober 1990 dem bereits am 17. Juli 1990 gestrichenen Grundgesetz, Artikel 23, beigetreten sein, obwohl sich diese neuen Bundesländer erst am 14. Oktober 1990 gegründet haben.

Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei auf ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin aus dem Jahre 1991, wie auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in den nachfolgenden Monaten zu richten, in dem diese die Nichtigkeit des Einigungsvertrages und somit der bis dahin behaupteten Wiedervereinigung bestätigten.

Und wieder hat das kaum jemand so richtig wahrgenommen, obwohl der Freudentaumel der Wiedervereinigung bereits eine nicht unerhebliche Zeitspanne vorüber war.

Die „Geschäftswerdung des Vereinten Wirtschaftsgebiets Bundesrepublik Deutschland von 1990″, bestehend aus den Gebieten der alten Bundesrepublik in Deutschland von 1949 und dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, begann am 29. August 1990 mit Gründung der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“, Frankfurt/Main, (Handelsregisterbuch HRB 51411). Hiernach verloren die ehemaligen Besatzungsmittel nicht nur ihren Bestand, sondern die Folgeorganisation, Bundesrepublik Deutschland von 1990, jede völkerrechtliche Bedeutung. Diese neue Bundesrepublik Deutschland war von diesem Zeitpunkt an lediglich ein privatwirtschaftlich organisiertes Firmenkonsortium, in dem nur noch das internationale Handelsrecht, jedoch kein Völker- oder Staatsrecht, also kein BGB, kein StGB, etc. mehr gelten können.
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Völkerrechtswidrig und entgegen allen staatsrechtlichen Grundlagen gelten die Vorbehaltsrechte und Militärgesetze der Alliierten aus dem Überleitungsvertrag von 1955 durch Übernahme in den 2+4-Vertrag von 1990 bis heute in diesem Firmenkonsortium BRD fort und werden dort den vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) zugeordnet.

Ein unhaltbarer Zustand, der mehr als 25 Jahre fort bestand. Es war also mehr als Zeit, diesen nachhaltig zu beenden.

Also taten sich die Gründer des später errichteten Bundesstaats Deutschland zusammen, prüften die völkerrechtlichen Gegebenheiten und initialisierten die ersten Schritte für den wohl wichtigsten Akt einer Staatsbildung, die Verfassungsgebende Versammlung, die zur Folge haben soll, dem Staatsvolk die gewollte Verfassung zu ermöglichen.

Zu diesem eminent wichtigen Vorgang sind einige völkerrechtlichen Grundlagen von entscheidender Bedeutung:

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.

Die Verfassunggebende Versammlung wurde am 1. November 2014 durch mehrere Rechteträger (Menschen) mit nachgewiesener Abstammung ins Leben gerufen.
Am 11. Oktober 2015 wurde die Verfassunggebende Versammlung völkerrechtlich in den rechtswirksamen Stand versetzt und damit Deutschland/Germany mit der UN-Länderkennung 276 in den rechtlichen Stand eines Rechtssubjekts erhoben.

Um es einmal umgangssprachlich zu beschreiben, Deutschland wurde aus dem Dornröschenschlaf geweckt.

Am 04.04.2016 hat nun die Verfassunggebende Versammlung, im Sinne des Völkerrechts, den Staat Bundesstaat Deutschland (derzeit im Rechtstand der Verfassunggebenden Versammlung) errichtet.

Nun liegt an jedem einzelnen von uns, diesen Staat neu zu organisieren und handlungsfähig zu machen. Daher sind alle Menschen aufgefordert sich entsprechend einzubringen.

Dazu ist es erforderlich, sich mit den speziellen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Dies kann geeigneter weise über die Website www.bundesstaat-deutschland.de geschehen.

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