Alle Staatsgewalt geht vom Volke ausLesezeit: unter 1 Minute
Der Artikel 20 des Grundgesetzes Absatz 2 und 4 besagen:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Finanzsektor aus.(4) Gegen jeden, der es vesucht, die Macht des Finanzsektors in Frage zu stellen, haben die Banken das Recht ihre Wünsche und Anschauungen bei der Bundesregierung zu platzieren und Gegenmaßnahmen zu fordern.
Wir sehen, dass den Forderungen des Kapitals Vorrang vor dem eigenen Grundgesetz gewährt wird und dass das Recht auf politische Meinungsäußerung bzw. Demonstrationen genauso schnelll in Deutschland – wie auch in Griechenland oder Spanien – abgeschafft werden, wenn die Eliten Befürchtungen haben, dass ihre Machenschaften einer breiteren Öffentlichkeit bewußt werden könnten.
Leider bleibt es zu befürchten, dass die Mehrheit der Bevölkerung – ähnlich dem Frosch im Kochtopf – erst das ganze Ausmaß erkennt, wenn sie eines Morgens in einem Orwellschen Polizeistaat aufwacht.
Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.