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Schlagwörter: Antrag

Deutschland: Insolvenzantragspflicht tritt morgen am 1. Oktober wieder in Kraft

Ab morgen Donnerstag, den 1. Oktober 2020, tritt die im Rahmen der Corona-Maßnahmen der deutschen Bundesregierung ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bei juristischen Personen wieder in Kraft. Allein bei ausschließlicher Überschuldung bleibt die Antragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt. Das heißt ab dem 01. Oktober 2020 besteht bei Zahlungsunfähigkeit wieder die PFLICHT...

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