Kurz eingeworfen: Insolvenzanträge seit 1. Oktober
Am 30. September schrieb ich: Ab morgen Donnerstag, den 1. Oktober 2020, tritt die im Rahmen der Corona-Maßnahmen der deutschen Bundesregierung ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bei juristischen Personen wieder in Kraft. Allein bei ausschließlicher Überschuldung bleibt die Antragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt. […] Damit werden wir ab morgen, respektive einige...