EU: Die unterschlagenen Gefahren von Insekten in „Lebensmitteln“
Seit Ende Januar dürfen „Lebensmittelhersteller“ laut EU-Verordnung 2023/5 teilweise entfettetes Pulver aus der Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges „Lebensmittel“ – exklusiv für fünf Jahre durch das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd – einsetzen.